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Damian Lohr

AfD 11.11.2021 Sitzungen 18/10

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Hälfte der vergangenen Legislatur hat uns das Bundesteilhabegesetz und insbesondere seine Umsetzung auf Landesebene im Rahmen des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes in der öffentlichen Diskussion im Sozialpolitischen Ausschuss und hier im Plenum des Landtags intensiv beschäftigt. Das Bundesteilhabegesetz sollte Reha einfacher machen, eine unabhängige Beratung gewährleisten, mehr Teilhabe, mehr Selbstbestimmung, mehr Mitbestimmung ermöglichen und deutliche Verbesserungen im Hinblick auf das Einkommen und das Vermögen der Betroffenen und deren Familien mit sich bringen. Angesichts dieser Zielsetzung, der Bedeutung, der Tragweite und des Umfangs dieses Gesetzes und der damit verbundenen Änderungen für die betroffenen Menschen mit Behinderungen in Deutschland und in Rheinland-Pfalz war eine solch intensive Auseinandersetzung mit dem Bundesteilhabegesetz und seiner Umsetzung auf Landesebene auch zwingend geboten. Ich glaube, niemand hat erwartet, dass sich die unterschiedlichen Standpunkte zu einzelnen Aspekten der mit dem Bundesteilhabegesetz und seiner Umsetzung auf Landesebene verbundenen Änderungen knapp drei Jahre nach der Verabschiedung des Landesausführungsgesetzes in Wohlgefallen auflösen. Tatsächlich zeigt das gemeinsame Papier des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Rheinland-Pfalz-Saarland und der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz mit Impulsen und Forderungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich, dass einige der bereits damals geäußerten Kritikpunkte aus deren Sicht noch immer bestehen und auch an anderer Stelle noch Nachbesserungsbedarf besteht. Ich möchte nur beispielhaft die geteilte Trägerschaft der Eingliederungshilfe ansprechen, die ein ganz wesentlicher Anlass zur Kritik war und die auch aus Sicht unserer Fraktion zu teilen ist. Die Antwort der Landesregierung auf die gegenständliche Anfrage zeigt aber auch deutlich, dass hier offenbar in vielen Punkten ein ganz grundsätzlicher Dissens besteht. So wird im gemeinsamen Papier kritisiert, familienunterstützende Betreuungsleistungen für Kinder mit Behinderungen seien im Rahmen der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz nicht bedarfsgerecht finanziert. Die Landesregierung verweist darauf, dass die Zuständigkeit bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt und der Landesregierung keine Erkenntnisse hinsichtlich einer nicht bedarfsgerechten Finanzierung vorliegen und seitens der Landesregierung keine Möglichkeit besteht, hier Einfluss zu nehmen. Kritiker der geteilten Trägerschaft werden sich bereits durch diese Aussage im Hinblick auf die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz bestätigt fühlen, aber das nur am Rande. Weiterhin wird im gemeinsamen Papier eine auskömmliche Finanzierung ambulanter Leistungen sozialer Teilhabe gefordert. Die Landesregierung hingegen ist der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen für ambulante Leistungen zur Finanzierung sozialer Teilhabe auskömmlich sind. Ähnlich sieht es hinsichtlich der Kritik an der Betreuung von Senioren mit Behinderungen aus, nur um einige Beispiele zu nennen. Insoweit besteht vorliegend ganz offensichtlich ein grundlegender Dissens hinsichtlich der Probleme bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene bzw. bei der Wahrnehmung dieser Probleme. So wichtig es ist, dass sich die Fraktion der CDU mit ihrer Großen Anfrage den Forderungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und der Lebenshilfe angenommen hat, so wenig sehe ich, wie wir an dieser Stelle mit der Besprechung der Großen Anfrage einer Lösung näher kommen sollen, wenn bereits keine Einigkeit hinsichtlich der bestehenden Probleme besteht. Vor diesem Hintergrund wäre eine Behandlung der Forderungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und der Lebenshilfe im zuständigen Ausschuss, etwa im Rahmen einer Anhörung unter Beteiligung der beiden Sozialverbände und weiterer Experten aus der Praxis, eine sinnvolle Möglichkeit. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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