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Kathrin Anklam-Trapp

SPD 11.11.2021 Sitzungen 18/10

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglicht uns die Aussprache zu einem Thema, dem wir uns in Rheinland-Pfalz schon seit geraumer Zeit mit großem Engagement und zielgerichteten Maßnahmen widmen. Rheinland-Pfalz ist ein Land des Miteinanders. Aus einer gemeinsamen Presseerklärung des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Matthias Rösch, und Sozialminister Alexander Schweitzer darf ich mit Genehmigung des Präsidiums zitieren: „Inklusion ist keine milde Menschen mit Behinderungen ist ein gutes Beispiel dafür, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft die gleichen Chancen erhalten und wir uns auf allen Ebenen für Inklusion einsetzen.“ In Rheinland-Pfalz handeln wir ganz konkret nach diesem Leitsatz, und zwar strukturell differenziert. Ich will dies an einigen Beispielen näher erläutern. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe für Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs bzw. bis zur Beendigung der Schulzeit. Die Zusammenführung mit den Aufgaben der Jugendhilfe hat sich dabei bewährt. Derzeit – Herr Rieger, wie Sie schon erwähnt haben – verhandeln die kommunalen Träger in ihrer originären Verantwortung mit den Interessensvertretern der Leistungserbringer über den Rahmenvertrag für die Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung. Dies geschieht getreu dem Motto: „Nichts über uns ohne uns“ unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Es waren in der Tat keine leichten Verhandlungen, die bereits länger andauern, wie uns die Vertreter der LIGA erst vor wenigen Tagen in einem Gespräch mit dem Arbeitskreis Soziales der SPD-Fraktion noch einmal erläutert haben. Den Verhandlungen wünschen wir an dieser Stelle ausdrücklich einen guten und für die Betroffenen erfolgreichen Verlauf. Wie sieht es mit der Situation für Kinder mit Behinderungen aus? Jedes Kind ist besonders und braucht individuelle Förderung. In Rheinland-Pfalz findet der Inklusionsbegriff in allen Kita-Einrichtungen Einzug. Alle Kinder und ihre Familien erhalten zielgerichtete Unterstützung, wenn erforderlich auch außerhalb von Kita und Schule. Alle Kinder, mit und ohne Behinderung, haben in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Herr Kollege Rieger, für die Schulwahl gilt, der Elternwille ist entscheidend, ob Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf am inklusiven Unterricht oder an einer Förderschule unterrichtet werden. Die barrierefreie Ausgestaltung der Schule ist dabei Aufgabe der Kommunen. Für die Umsetzung des inklusiven Unterrichts stehen im Haushalt für das Jahr 2021 56,1 Millionen Euro Fördermittel bereit. Mit dem Beginn der Volljährigkeit oder mit dem Ende der Schulzeit wechselt die Trägerschaft für die Eingliederungshilfe in die Zuständigkeit des Landes. Dabei sind die Übergänge absehbar und planbar. Meine Damen und Herren, um Menschen mit Behinderungen im ambulanten Bereich Leistungen für die Teilhabe im Sinne des § 117 SGB IX zu sichern, werden mit entsprechenden Instrumenten der Bedarfsermittlung und mit Unterstützung einer Vertrauensperson individuelle bedarfsnotwendige Leistungen ermittelt und im Land flächendeckend von 450 Anbietern ermöglicht, unter Wahrung des Wunsch- und Wahlrechts der Menschen mit Behinderungen. Sollten die Leistungsvergütungen im Einzelfall nicht auskömmlich sein, besteht die Möglichkeit einer Einzel- und Nachverhandlung der Entgelte. Es galt aber auch, wichtige Gesetzeslücken zu schließen, ein besonderes Beispiel in der Krankenhausversorgung von Menschen mit Behinderungen. Auf Initiative der Landesregierung in Rheinland-Pfalz konnte noch in der alten Legislaturperiode quasi im Huckepackverfahren eine Regelung der Kosten für die Geldleistungen für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus ermöglicht werden. Um dem besonderen Bedarf gerecht zu werden, geschieht dies nun durch eine Kostenaufteilung zwischen Eingliederungshilfe und Leistungen aus der Krankenversicherung. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist ein wichtiger Teil von Inklusion und einem selbstbestimmten Leben der gleichberechtigte Zugang zu Arbeit für alle Menschen. Daher bin ich froh, dass wir in Rheinland-Pfalz das Budget für Arbeit haben. Dies hat jetzt mit dem Bundesteilhabegesetz eine bundesrechtliche Grundlage erfahren. Damit wird Menschen mit Behinderungen der Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtert. Rheinland-Pfalz war das Vorreiterland in diesem Bereich. Die SPD-Fraktion begrüßt und unterstützt die Landesregierung insbesondere bei den Bemühungen, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen, und zwar am besten selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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