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Randolf Stich

11.11.2021 Sitzungen 18/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind uns alle darüber einig, der Abgeordnete Noss hat es noch einmal deutlich hervorgehoben, dass den Kommunen beim Thema „Klimaschutz“ und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine ganz zentrale Rolle zukommt. Wie der Kollege Noss schon richtig gesagt hat, haben sich viele Kommunen im Land schon ganz klar auf den Weg gemacht und erfolgreiche Klimaschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt. Um ambitioniert Klimaschutz vor Ort umzusetzen zu können, bedarf es aber nicht nur einer Finanzierung, sondern einiges mehr, insbesondere entsprechende Prozesse, Strukturen und natürlich auch eine klimaschutzorientierte Genehmigungspraxis. Deswegen haben sich die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass das Land die Kommunen bei diesen Anstrengungen verstärkt unterstützt und dementsprechend Maßnahmen bereitgestellt werden. Der Ministerrat hat in seinem Beschluss vom 13. Juli 2021 das Klimaschutzministerium damit beauftragt, im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie in Absprache mit dem Innen- und Wirtschaftsministerium eine enge Abstimmung durchzuführen und einen kommunalen Klimapakt zu entwickeln und einzurichten. Ein erstes Auftaktgespräch hat dazu bereits mit den drei kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden. Meine Kollegin Eder hatte dazu Anfang Oktober eingeladen. In einem nächsten Schritt sollen jetzt die ersten Vorüberlegungen konkretisiert und konkrete Handlungsfelder festgelegt werden. Mit bedarfsorientierten Unterstützungsangeboten soll, das ist der ganz entscheidende Punkt, das Land im Endeffekt Maßnahmen anschieben können und nachhaltig entwickeln, ohne dass dies nur im kommunalen Haushalt abgebildet wird. Wie das Leben so spielt, hat sich die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe just gestern getroffen und das Ganze in Angriff genommen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn es um die Frage geht, wie die Kommunen das finanzieren, muss man an dieser Stelle immer sehen, dass die Kommunen schon heute durch das Land, den Bund und die Europäische Union mit Maßnahmen unterstützt werden, die gezielt Klimaschutz in den Kommunen finanzieren können. Dafür gibt es viele Beispiele. Es fängt an bei den bekannten Programmen der Städtebauförderung, der Dorferneuerung. Wir haben EU-Programme wie InvestEU und EFRE, ein Flottenaustauschprogramm, diverse KfW-Programme – das würde jetzt länger dauern, die alle aufzuführen – und natürlich die energetische Stadtsanierung, Programme für zukunftsfähige Energieinfrastruktur, Programme für Klimaschutz im Radverkehr, Programme für Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld, Pünktchen, Pünktchen, Pünktchen. Kollegin Eder könnte jetzt sicherlich noch einige weitere sofort aufführen und damit das Ganze in die Länge ziehen. Das Entscheidende ist ganz schlichtweg an dieser Stelle, und das müssen wir sehen, dass die Kommunen bereits heute Unterstützung erhalten, um den kommunalen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Über weitere Maßnahmen und Möglichkeiten der Unterstützung unterhalten wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden in Arbeitsgruppen. Genau dort wird das geschärft. Kommen wir jetzt aber einmal zur Rolle der ADD. Die ADD untersagt bei ihren Haushaltsverfügungen und Haushaltsgenehmigungen grundsätzlich keine Einzelmaßnahmen. Die ADD beschränkt sich in der Regel auf die Festlegung eines Haushaltsdeckels, das heißt, sie setzt einen Deckel fest. Innerhalb des Deckels der freiwilligen Aufgaben können und müssen die Kommunen verfassungsrechtlich garantiert selbst entscheiden, welche Vorhaben sie umsetzen, wie diese priorisiert werden und welche möglicherweise zurückgestellt werden. Das heißt, Schwerpunkte setzen die Kommunen ganz klar eigenständig im Rahmen der Haushaltsgenehmigung. An der Stelle darf ich noch einmal darauf verweisen – das hat uns der Rechnungshof gesagt; das hat aber auch der Landtag selbst noch einmal klargemacht –, dass wir diesen Deckel nicht beliebig anheben können. Ich darf an der Stelle im Hinblick auf die Prüfung der Kommunalaufsicht durch den Rechnungshof noch einmal auf den Beschluss des Landtags vom 23. September 2021 verweisen. Mit dem Thema haben wir uns hier schon ausgiebig befasst. Damit hat der Landtag beschlossen – ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Drucksache 18/1075 zitieren –: „Die Landesregierung Haushaltssatzungen durch die ADD – auch im Hinblick auf die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs – hinzuwirken und hierbei das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VGH 12-14/19) und die Empfehlungen des Rechnungshofs zu berücksichtigen.“ Insoweit sind neuen Ausgaben immer Einsparungen oder die Realisierung von Einnahmen gegenüberzustellen. Ich darf auf den Abgeordneten Braun verweisen, der entsprechende Ideen vorgebracht hat. Diese Pflicht zum Haushaltsausgleich dient schlicht und einfach dazu, dass die Kommunen für die Zukunft handlungsfähig sind. Deswegen wird die Landesregierung die Kommunen weiterhin in ihren Prozessen und Strukturen durch entsprechend geeignete Fördermaßnahmen unterstützen und dies eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abstimmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗