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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 11.11.2021 Sitzungen 18/10

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag ist vom Umfang her recht kurz gefasst, was allerdings nicht darauf schließen darf, dass das Thema keine Relevanz besitzen würde. Ich wage sogar zu behaupten, dass vor dem Hintergrund von Glasgow das, was wir hier zum Gegenstand der Entschließung machen, eine erhebliche Relevanz besitzt. Jeder von uns, der zusätzlich noch in Kommunalparlamenten Verantwortung trägt, steht aktuell vor den Haushaltsberatungen. Bei uns werden sie jetzt in Koblenz beginnen. Alle die, die nicht das Glück haben, aus Mainz zu kommen und demnächst schuldenfrei zu sein, haben das Problem, dass wenn der Haushalt defizitär ist, nun einmal die Aufsichtsbehörde den Haushalt genehmigen muss. Das macht die ADD nach Recht und Gesetz. Sie ist verpflichtet, das Gesetz anzuwenden, das Gesetz zu prüfen. Dazu gibt es Verwaltungsvorschriften, die das Ganze konkretisieren. Auch an anderer Stelle haben wir das Problem, dass hier in der aktuellen Gesetzeslage der Entwicklung der Bedürfnisse, dem Klimaschutz gerecht zu werden, noch nicht Rechnung getragen wurde. Es ist eine sehr problematische Diskussion, die auf sehr viel Unverständnis bei kommunalen Mandatsträgern, aber auch bei regionalen Vereinen und Verbänden, die in der Umwelthilfe aktiv sind, stößt, wenn gute Ideen, die kommunalpolitisch aufgeschlagen wurden, am Ende des Tages herausgestrichen werden und nicht umgesetzt werden können. Man hätte hingehen und einen Gesetzesvorschlag einbringen können, § 103 der Gemeindeordnung entsprechend zu ändern. Ich glaube, dass es minimalinversiver möglich wäre, dem Problem Rechnung tragen zu können. Wir haben in der Entschließung zwei Optionen aufgezeigt, die die Landesregierung gehen könnte. Die eine Möglichkeit wäre – das wäre aus meiner Sicht der einfachste Weg –, wenn das Innenministerium die ADD anweisen würde, dass Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen bei der Genehmigung des kommunalen Haushalts Berücksichtigung finden. Die Alternative wäre, in der VV die Nummer 4.1.3 zu § 103 der Gemeindeordnung entsprechend zu ändern. Ich glaube aber, die Option eins, die Anweisung, würde schon dem Ziel Rechnung tragen, dass viele gute Ideen, die in den Kommunalparlamenten geboren werden, umgesetzt werden können. Ich glaube, man kann auch der ADD, der Aufsichtsbehörde, an der Stelle die Angst nehmen, dass dort unsinnige Maßnahmen beschlossen werden; denn die meisten Kommunalpolitiker wissen, wie knapp das Geld ist. Da wird scharf diskutiert, ob diese Maßnahme wirklich sinnvoll ist. Ich glaube aber, wenn sich eine Ortsgemeinde dazu durchgerungen hat zu sagen, wir machen unser Dorfgemeinschafthaus mit Photovoltaik und sind auch bereit, dafür Kredite aufzunehmen, dann sollte man das auch möglich machen und das nicht im Haushaltsgenehmigungsverfahren versagen. Insofern würde ich mich freuen, wenn das Hohe Haus unserer Entschließung entsprechen könnte. Das würde vielen Kommunen die Not nehmen, dann gute Ideen, die man hat, in die Umsetzung bringen zu können. Ich bin aber schon auch darauf gespannt, was der Vertreter der Landesregierung sagt. Vielleicht ist das zwischenzeitlich schon erledigt. Ich weiß es nicht. Vielleicht kann ich mich dann doch beim Innenminister bedanken, falls er den Brief schon abgeschickt hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie zustimmen würden. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

Alle Reden von Stephan Wefelscheid Protokoll ↗