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Steven Wink

FDP 23.09.2021 Sitzungen 18/8

Verehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Paul, die Diskussion über die Standards kann man natürlich führen. Das betrifft aber nicht die Steuergerechtigkeit im engeren Sinn. Es gibt nämlich auch für deutsche Unternehmen die Möglichkeit – das Programm nennt sich Amazon FBA –, in China bei Alibaba zu bestellen, zu Amazon ins Lager liefern zu lassen und dann von zu Hause aus zu verkaufen, ohne auch nur einmal die Ware angepackt zu haben. Dann stellt sich auch für den deutschen Händler die Frage, ob der AlibabaHändler, der die produzierte Ware über Alibaba verkauft, die ich direkt rüber zu Amazon sende, nach diesen Standards produziert hat. Das heißt, auch der Händler in Deutschland könnte, wenn er das wollte, von diesen fehlenden Standards, die Sie angesprochen haben, profitieren. Das betrifft aber nicht die Steuergerechtigkeit im engeren Sinn. Das Problem der Steuergerechtigkeit, das wir hier hatten, sind die Lizenzgeschäfte, die über Verrechnungspreisstudien nach England geschoben werden, wo wir teilweise Steuersätze von 0,5 bis 0,6 % haben, und hier keine Steuer gezahlt wird. Die Steuer in Österreich hat gezeigt, dass Google, damals für Marketingmaßnahmen im Internet von der Steuer betroffen, genau diese 3 %, die erhoben wurden, auf die Kleinen umgelegt hat. Google war davon nicht betroffen. Die haben sich einfach diese 3 % von den kleinen Händlern wiedergeholt. Was die Mindeststeuer an sich betrifft, sehe ich das schon als richtigen Weg, weil die Mindeststeuer auf zwei Säulen aufgebaut ist. Die eine ist die, die besagt, ich will den Konzerngewinn. Das ist auch der Unterschied zur Digitalsteuer, die nämlich am Umsatz ansetzt und nicht an der Ertragsbesteuerung. Die Mindeststeuer erfolgt auf den Konzernumsatz, weltweit gebündelt. Über 750 Millionen Euro brauche ich. Davon sind 800 Unternehmen in Deutschland betroffen. Der wird über eine Formel aufgeteilt, über die Verrechnungspreisstudien, die ich zu erstellen habe, auf die jeweiligen Länder, in denen ich meine Umsätze erzielt habe. Dann kommt noch die Säule zwei ins Spiel. Das ist die Mindeststeuer. Die Mindeststeuer beträgt 15 %, und zwar in dem Ort, in dem ich verkaufe, also der Ort der Wertschöpfung, den man eigentlich im Steuerrecht diskutiert. Der fällt hier raus, der Ort, an dem ich verkaufe, also auch hier in Deutschland. Wenn ich in einem anderen Staat weniger Steuern bezahle, als das eigentlich in meinem Heimatort der Fall wäre, dann gibt es in der Säule zwei die Möglichkeit, dass der Heimatstaat optiert zur Nachbesteuerung. Dann sind wir wieder bei den 30 %, die wir in Deutschland haben. Die Frage, die sich stellt, ist, ob die 30 % noch angemessen sind. Aber das nur by the way, einmal so erwähnt. Das ist der eigentliche Unterschied von der Digitalsteuer zur Mindeststeuer. (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Ich finde gut, dass das auf OECD-Ebene geschafft wurde. Ein gemeinsames Körperschaftssteuergesetz auf EU-Ebene haben wir nämlich nicht geschafft. Mit 139 Staaten ein internationales Steuerrecht zu schaffen, ist ein riesiger Kraftakt. Darauf kann man stolz sein. Danke schön. (Beifall der FDP sowie bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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