Steven Wink
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die CoronaPandemie verlangte von uns allen viele Opfer. Viele brachten Opfer, um die Allgemeinheit zu schützen. Im vorliegenden Antrag geht es aber um das Opfer der Selbstständigen. Im Zuge der Entschädigungsregelungen können wir als FDP-Fraktion die Forderung seitens des Antrags im Grundgedanken nachvollziehen. In den letzten 18 Monaten haben wir über das Wirtschaftsministerium viel getan, um Verbesserungen herbeizuführen. Zuerst aber allgemein: Anfang des Jahres hat der Bund bereits das Antragsportal für die sogenannte Überbrückungshilfe III freigeschaltet. Diese Überbrückungshilfe umfasst die Monate November 2020 bis Juli 2021 und soll coronabedingte Umsatzeinbrüche ausgleichen. Darauf folgten die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe. Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass Soloselbstständige teilweise durch das Raster fallen. Das mag auch an den vom Bund festgelegten Parametern liegen, die wir von diesem Ort aus oft kritisiert haben. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Hättet Ihr ändern können!) Auch hier ist aber gesorgt; denn erstens: Mit der Neustarthilfe werden Soloselbstständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet und ist ein weiteres wichtiges Instrument von uns. Zweitens: Damit niemand durch das Raster fällt, hat sich unsere Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt besonders für Härtefälle starkgemacht. Sie möchte die Zukunft von Unternehmen sichern, indem sie Hilfen für Personen und Soloselbständige gewährleistet, die durch das Raster fallen, obgleich sie von den Folgen der Pandemie betroffen sind, und betont, dass sämtliche Fälle einzeln genau betrachtet werden. Anträge auf Härtefallhilfe können alle Unternehmen stellen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsangebote teilweise oder gar nicht greifen. Die Anträge müssen aber ebenfalls wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden können Fixkosten mit einem Zuschuss von 2.000 bis 100.000 Euro. Wir als FDP-Fraktion befürworten das Vorgehen der Landesregierung, weil es die Unternehmenshilfen schnell, zielführend und passgenau umsetzt. Auch das war oftmals eine Kritik an der Bundeshilfe, nämlich die Schnelligkeit. Zum Punkt der Bürokratie und der Rechtssicherheit lassen Sie mich nur einmal erwähnen, dass andere Bundesländer Betrugsskandale hinsichtlich fälschlicherweise ausgezahlter Unternehmenshilfen hinzunehmen haben. Das schlägt große Wellen. Wir in Rheinland-Pfalz haben mit einer kleinen Vorprüfung dafür gesorgt, dass Selbstständige eine klarere Rechtssicherheit mitnehmen können. Neben den gängigen Unterstützungen, wie ich sie eben schon erwähnt habe, gab es natürlich viele andere Wege, wie KfW-Kredite. Es gab die Möglichkeit von Steuerstundungen, aber für die Diskussion auf Bundesebene gilt natürlich auch: Was ist mit den Leistungen aus bestehenden Betriebsschließungsversicherungen? Wie ist die Rechtsprechung in Bezug auf Schadenersatzregelungen durch das Infektionsschutzgesetz? Wie verhalten sich Verlustrechnungen in der Zukunft, oder gibt es steuerliche Maßnahmen? Das sind alles Blicke in die Zukunft, die aber zeigen, dass viel Schwung für die Chancenausnutzung aus der Pandemie mitgenommen werden kann und muss und es an der einen oder anderen Stelle natürlich Novellierungen für künftige vergleichbare Situationen braucht. Welcher Art die aber aussehen können, müssen oder sollen, kann aus unserer Sicht heute nicht die erste Priorität sein. Wir brauchen einen Wiederaufschwung; wir brauchen das Erstarken aus der Pandemie heraus. Der Antrag ist daher, wie gesagt, im Grundgedanken grundsätzlich nachvollziehbar, aber teilweise nicht zielführend. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
