landtag-rlp.de ↗

Dr. Anna Köbberling

SPD 23.09.2021 Sitzungen 18/8

Frau Präsidentin, danke. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Streit, Sie haben in Ihrem Antrag ziemlich häufig das Wort „Sonderopfer“ benutzt. Ich möchte daran erinnern, dass während der Pandemie breiteste Bevölkerungsschichten Sonderopfer erbracht haben, zum Beispiel die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern auf den Intensivstationen, die rund um die Uhr unter seelisch belastenden Bedingungen gearbeitet haben, Seniorinnen und Senioren, die wochenlang in den Altenheimen auf ihren Zimmern essen mussten und ihre Verwandten nicht sehen konnten, Kinder, die wochenlang nicht auf Spielplätze konnten, nicht in die Schule konnten, keine sozialen Kontakte hatten, Lehrerinnen und Lehrer, die durch Fernunterricht eine Doppelbelastung hatten, Eltern kleiner Kinder, die in den Wohnungen bei der Vereinbarung von Beruf und Kindererziehung fast wahnsinnig geworden sind, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit und, und, und. Breiteste Bevölkerungsschichten haben Sonderopfer gebracht, und zwar nicht nur um sich selbst zu schützen, sondern um andere zu schützen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das sollten wir wirklich bei der Lektüre des ersten Absatzes des Antrags nicht vergessen. Die Freien Wähler fordern nun eine bundesweite Entschädigungszahlung für Schäden aus dem Lockdown und darüber hinaus für Folgen, die sich mittelbar zum Beispiel durch Warnungen des Auswärtigen Amts ergeben haben und auch bei zukünftigen Pandemie ergeben könnten. Dabei seien Selbstständige so zu stellen wie wenn das Schadensereignis, also die Pandemie, nicht stattgefunden hätte. Diese Forderung ist aus verschiedenen Gründen unrealistisch, ungerecht und – verzeihen Sie mir den Ausdruck – geradezu absurd. Absurd ist sie der Höhe nach. Da fast unsere ganze Volkswirtschaft betroffen war, können wir vom Gesamtumsatz der Unternehmen in Deutschland ausgehen, der im Jahr 2019, also im Jahr vor der Pandemie, 6,026 Billionen Euro betrug und im Jahr 2020 um etwa 10 % gesunken ist. Das sind 702,6 Milliarden Euro. Das entspricht fast genau dem Doppelten des Bundeshaushalts. Schon der Höhe nach sprengt Ihre Forderung also alle Dimensionen. Absurd wäre auch der bürokratische Aufwand. Wenn sie eine Eins-zu-einsErstattung fordern, müssen sie bei allen Unternehmen die tatsächlich entstandene Schadenshöhe ermitteln. Welche Heerscharen von Steuerprüferinnen und Steuerprüfern und Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten sollen das denn bitte leisten? (Zuruf aus dem Hause: Finanzämter haben alle Daten!) Absurd ist auch die soziale Ungleichheit, die mit diesem Vorschlag ausgelöst würde. Die Staatsverschuldung wird in astronomische Höhen klettern, um die Unternehmen zu entschädigen. Für die Schuldentilgung müssten wir aber alle aufkommen, nicht nur wir, sondern auch die künftigen Generationen. Schließlich ist das ganze Staatsverständnis, das dahintersteht, absurd. Der Staat greift zum Schutz höherwertiger Güter wie Leib und Leben immer wieder ohne Ausgleich ins Wirtschaftsleben ein. Denken Sie einmal an Arbeitsschutzgesetze, Datenschutz, Zivilrecht, Umweltschutzauflagen. Auch diese bringen gegebenenfalls Umsatzverluste, für die aber keine Entschädigungsansprüche entstehen. Entscheidend ist, dass die Eingriffe auf gesetzlicher Grundlage entstehen und sie verhältnismäßig sind. Natürlich hat sich die SPD in Bund und Land dafür stark gemacht, Unternehmerinnen und Unternehmer genauso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entschädigen und soziale Härten abzufangen. Deshalb hat unter anderem Bundesfinanzminister Scholz sehr früh gehandelt. Ende März 2020 hat die Bundesregierung die Corona-Soforthilfe auf den Weg gebracht. RheinlandPfalz hat das mit einem Darlehen mit einer Zusatzkomponente für Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten noch einmal ergänzt. Anfang Juni erfolgte ein umfangreiches Konjunkturpaket mit Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge, Senkung der EEG-Umlage, Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, Anpassung bei der Körperschaftsteuer, Änderung der Insolvenzregeln, einen erleichterten Zugang für Selbstständige zur Grundsicherung, Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau und als Kernstück die Überbrückungshilfen der Bundesregierung für Unternehmen, die von Schließungsanordnungen betroffen waren. Hinzu kommt die neue Starthilfe gezielt für Soloselbstständige. Mit all diesen Maßnahmen haben der Bund und die Länder die wirtschaftlichen Strukturen unseres Landes aufrechterhalten und dafür gesorgt, dass nach der Corona-Pandemie möglichst wenig Insolvenzen ausgelöst werden und nach der Corona-Pandemie die Konjunktur rasch wieder anziehen kann. Für uns als SPD ist aber auch klar, dass wir Selbstständigen und kleinen Unternehmen unbürokratisch und direkt helfen wollen. (Glocke der Präsidentin) Deswegen gibt es neben den gerade ausführlich aufgezählten Hilfen des Bundes bei uns in Rheinland-Pfalz zusätzliche Programme, zum Beispiel den DigiBoost, über den ich gestern schon ein paar Sätze verloren habe und der auch wirklich gut angenommen wird. Ihren Antrag aber lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Alle Reden von Dr. Anna Köbberling Protokoll ↗