Roger Lewentz
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Wefelscheid, Sie haben Schulte-Wissermann vergessen. Wir sind mit Eberhard Schulte-Wisserman zweimal angetreten, mit Professor Hofmann-Göttig und mit David Langner einmal. Viermal haben sozialdemokratische Kandidaten eindrucksvoll eine Bestätigung durch die Bürgerinnen und Bürger erfahren. Teilweise betrifft das auch meinen Wahlkreis. Frau Dr. Köbberling, die Ministerpräsidentin, Frau Ahnen und ich, wir haben uns immer kräftig an die Seite der Kandidatinnen und Kandidaten gestellt. Die Bürgerinnen und Bürger wollten diese Persönlichkeiten zum Oberbürgermeister. Danke, dass Sie mir dieses Stichwort noch einmal gegeben haben. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke natürlich auch dem Antragsteller, dass wir erneut die Dinge besprechen können. Ich will mir nicht das Murmeltier zu eigen machen, aber natürlich kommen diese Anträge regelmäßig hier auf den Tisch. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Das ist ja das Schlimme!) Ich will sagen, der jetzt vorliegende Antrag wirft leider wieder einiges durcheinander. In aller Sachlichkeit und Ruhe will ich Ihnen sagen, die Lage der kommunalen Haushalte hat sich vor der Pandemie zuletzt deutlich verbessert. Da man den KFA mehrfach angesprochen hat, darf ich erwähnen, die Amtszeit der Ministerpräsidentin Dreyer ist mit einem KFA von knapp unter 2 Milliarden Euro gestartet. Wir haben mittlerweile einen KFA von über 3,2 Milliarden Euro. Das zeigt, glaube ich, dass sich die Landesregierung sehr engagiert und einsetzt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Der kommunale Finanzierungssaldo hatte im Jahr 2019 ein Plus von 261 Millionen Euro, im Corona-Jahr 2020 gab es ein Plus von 203 Millionen Euro. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Wo kommt denn das Geld her? – Zuruf des Abg. Jürgen Noss, SPD) Landesweit war der Stand der Liquiditätskredite am Jahresende 2020 um fast 42 Millionen Euro niedriger als im Jahr 2019, im Corona-Jahr 42 Millionen Euro niedriger. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ich sollte Olaf Scholz fragen, der weiß es! – Glocke der Präsidentin) Das sind ordentliche Zahlen und ordentliche Entwicklungen. Weiterhin ist die Feststellung falsch, dass sich die Lage der Kommunen durch die Pandemie zusätzlich haushalterisch verschärft habe. Durch die erheblichen Bemühungen des Bundes – das will ich überhaupt nicht ausblenden – und der Landesregierung haben die Kommunen sogar haushalterisch profitiert. Die Gewerbesteuereinnahmen waren im Jahr 2020 um netto 186 Millionen Euro niedriger als 2019. Die Kompensationszahlungen betrugen dagegen 412 Millionen Euro. 186 Millionen Euro weniger und 412 Millionen Euro mehr, ich glaube, das ist eine ganz ordentliche Kompensation. Aus dem Landeshaushalt sind im Zusammenhang mit der Pandemie hohe Summen an die Kommunen geflossen. Das darf ich bei der Gelegenheit erwähnen. Das waren mehr als 200 Millionen Euro im Jahr 2020 und zusätzlich 50 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Kompensation der genannten Gewerbesteuerausfälle. Weiterhin sind 102 Millionen Euro im Jahr 2020 als Sofortunterstützung der Kommunen bei der Bekämpfung der Pandemie zu nennen. Es gab 162 Millionen Euro Zuwendungen des Landes aus dem Sondervermögen und die vollständige Auszahlung der veranschlagten Finanzausgleichsmasse 2020, und zwar trotz erheblicher Mindereinnahmen des Landes. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Aus der Finanzreserve!) Eben ist die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik angesprochen worden. Das sind schöne Zahlen. Da freut sich die SGK. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gestern und heute sehr oft über die Fragen gesprochen, wie stehen die Länder und der Bund an der Seite der so schwer in Deutschland von der Flutkatastrophe betroffenen Region? Diese 30 Milliarden Euro haben wir sehr schnell zusammengetragen. Die Soforthilfe von 100 Millionen Euro will ich noch einmal erwähnen. Das zeigt, dass wir an der Seite unserer Kommunen stehen, wenn es darauf ankommt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines will ich sagen. Leider wird das Urteil zum KFA im Antrag falsch dargestellt. Der Verfassungsgerichtshof kritisiert das Verfahren, nicht das Ergebnis. Dazu hat das Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, Herr Professor Dr. Henneke, einiges zu einem Aufsatz eines Mitarbeiters des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz gesagt. Er hat ausgeführt, es helfe in dieser Situation wenig, insbesondere aber nicht den Kreisen und Gemeinden, wenn man ihnen ein X für ein U vormache und aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vermeintliche Ergebnisse und Erkenntnisse ableite, die sich dem Urteil gar nicht entnehmen ließen. Da Herr Professor Dr. Henneke ein ausgesprochener Fachmann ist, kann man sich dieses Urteil wirklich zu eigen machen, glaube ich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung arbeitet derzeit – Sie wissen es – mit Hochdruck daran, den neuen KFA zu konzipieren. Dabei legen wir großen Wert auf den Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Es wäre allerdings für uns alle hilfreich, die Kräfte auf dieses ambitionierte Vorhaben zu konzentrieren, anstatt mit Nebelkerzen um sich zu werfen. Es ist ganz klar, wenn uns der VGH eine so ambitionierte Zeit vorgegeben hat, nämlich zwei Jahre, und wir davon ausgehen müssen, dass wir ungefähr ein dreiviertel Jahr lang ein parlamentarisches Verfahren haben werden, wir aber zum 31. Dezember des nächsten Jahres einen neuen KFA vorlegen müssen, dann heißt das, wir müssen jetzt Tempo machen, diesen neuen KFA zu entwickeln. Dabei sind all die Schwierigkeiten der Umstellung zu berücksichtigen. Wir sollten nicht über Dinge diskutieren oder uns auslassen, die in diesem Antrag niedergelegt wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verneinen nicht die Verantwortung dieses Landes. Sie verneinen mit Ihrer politisch motivierten Fixierung auf das Land aber die Verantwortung der Kommunen und des Bundes. Ich will mich noch einmal an die Verantwortung der Kommunen wenden. Im Kommunalbericht 2020 bemängelt der Rechnungshof die unterdurchschnittlichen kommunalen Steuereinnahmen und Hebesätze. Das gehört zur Wahrheit. Denen stehe eine überdurchschnittliche Realsteuerkraft gegenüber. Bei einer Erhöhung auf den Durchschnitt der Flächenländer wären demnach allein im Jahr 2019 Mehreinnahmen von 178 Millionen Euro möglich gewesen. Wenn man sich eine Dekade vor Augen führt, dann wären das 1,78 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus eigener Kraft, nur um auf den Bundesdurchschnitt zu kommen. Wir appellieren nicht dafür, über den Bundesdurchschnitt zu kommen. Bei Erreichen des Bundesdurchschnitts wären es 178 Millionen Euro pro Jahr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, keiner – auch nicht die Landesregierung – bestreitet, dass es in Rheinland-Pfalz hochverschuldete Gemeinden gibt. Ich will jetzt noch den kommunalen Entschuldungsfonds, den Zinssicherungsschirm und andere Maßnahmen ansprechen, um bei diesen Gemeinden Abhilfe zu leisten. Natürlich müssen wir auch über die Fragen reden, wie wir im Land mit kleinen, mittleren und großen Gemeinden organisiert sind. Verehrter Herr Dr. Braun, Sie haben eine Kenngröße für einen Landkreis genannt. Wir haben Landkreise, die drohen unter die Zahl von 60.000 Einwohner zu fallen. Das ist ein sehr breites und heterogenes Bild. All das gehört in die Gesamtbetrachtung mit hinein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
