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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 23.09.2021 Sitzungen 18/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz besagt: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Herr Braun, der Blick in die Landesverfassung erleichtert die Rechtsfindung. Dort ist es Artikel 49 Abs. 6: „Das Land hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. Es [also das Land] stellt ihnen für ihre freiwillige öffentliche Tätigkeit in eigener Verantwortung zu verwaltende Einnahmequellen zur Verfügung.“ So weit der Grundsatz. Die Praxis sieht dann oft anders aus, meine Damen und Herren. Als Mitglied des Koblenzer Stadtrats durfte ich die gleiche Erfahrung machen, die ich vermutlich mit vielen Kommunalpolitikern hier im Raum teile. Anspruch und Wirklichkeit liegen oft weit auseinander. So haben wir uns landauf, landab mittlerweile an einen absurden Zustand gewöhnt, dass in Rathäusern über die besseren, größeren Sparvorschläge oder über die Höhe der durchzuführenden Steuererhöhungen diskutiert wird, statt über die beste Idee für Menschen vor Ort, geschweige denn über Abgabensenkungen. Echte kommunale Selbstverwaltung sieht anders aus. Dass Anspruch und Wirklichkeit der kommunalen Finanzlage in RheinlandPfalz seit langer Zeit auseinanderfallen, wurde von der Bertelsmann Stiftung in der Studie 2019 nochmals deutlich festgestellt. Von den 100 hochverschuldetsten Städten und Kreisen Deutschlands kommen erstmals 30 aus Rheinland-Pfalz. Von den Top 20 kommen elf aus Rheinland-Pfalz. Auf die Feststellung des Verfassungsgerichtshofs, wonach der kommunale Finanzausgleich für verfassungswidrig erklärt wurde, wurde bereits mehrfach von Vorrednern eingegangen. Meine Damen und Herren, als Vertreter der Opposition könnte mir unterstellt werden, bei der Ursachenanalyse eine zu einseitige Betrachtung an den Tag zu legen. Frau Präsidentin, deswegen würde ich gerne mit Ihrem Einverständnis aus den Etateinbringungsreden zweier sozialdemokratischer Oberbürgermeister meiner Heimatstadt Koblenz zitieren. Zum einen handelt es sich um Professor Dr. Joachim Hofmann-Göttig, der vor seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister der Stadt Koblenz als dienstältester Staatssekretär am Kabinettstisch von Kurt Beck saß und als tiefer Kenner der landespolitischen Finanzlage angesehen werden darf. deutlich: Solange wir nicht die notwendige Unterstützung von Bund und können wir unseren Haushalt nicht konsolidieren. Bund und Land müssen uns gerade bei unseren Pflichtaufgaben zur Seite stehen, sonst wird [der] Schuldenberg immer größer.“ Zum Haushalt 2017 sagte er – ich zitiere –, das findet man auf Seite 35 seiner Haushaltsrede: Das Land erfüllt seine Konnexitätsverpflichtung unzulänglich. Es muss doch zu denken geben, dass alle rheinland-pfälzischen Oberzentren dem gesetzlichen Gebot des Haushaltsausgleichs nicht nachkommen können. – So Hofmann-Göttig. Kommen wir zu David Langner, einem anderen sozialdemokratischen Oberbürgermeister, der zuvor, Frau Ministerpräsidentin Dreyer, Ihrem Kabinett als Sozialstaatssekretär angehört hat. Dieser sagte jüngst zum Haushalt 2021 auf Seite 7: Zur Lösung der Altschuldenproblematik sind hohe finanzielle und wirtschaftliche Hilfen von Bund und Ländern vonnöten, um die Gesamtsituation in ein erträgliches Fahrwasser zu steuern. – Auch zu den Grenzen des Sparens hat er sich geäußert: Wir können immer nur dort sparen, wo es möglich und wo es auch angemessen und langfristig betrachtet sinnvoll ist. – Dann lassen Sie mich, der ich unter Hofmann-Göttig viele Jahre der städtischen Haushaltsstrukturkommission angehört habe, glasklar und unmissverständlich sagen: Die Zitrone ist ausgequetscht. Da bekommt selbst der beste Staatskommissar nichts mehr raus. Was die von der ADD ständig geforderte Frage der Einnahmesteigerung betrifft, die Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger ist schon jetzt extrem hoch. Manche bei der ADD oder im Finanzministerium mögen davon träumen, dass alle Kommunen in Rheinland-Pfalz den selbstmörderischen Kurs der Stadt Neuwied gehen und die Grundsteuer B auf 610 % erhöhen, übrigens dort gegen die Stimmen der SPD und der FDP. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Derartige Steuereskapaden werden für den Rest des Landes allerdings zunächst im Bereich der Traumwelt der ADD bleiben; (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) denn eines ist klar, Frau Finanzministerin Ahnen, wer halbwegs bei Verstand ist, wird die kommunalen Steuern nicht erhöhen, solange nicht Ihr Konzept zum neuen kommunalen Finanzausgleich auf dem Tisch liegt. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Dabei ist von Ihnen und Ihrem Ministerium auch zwingend eine Antwort auf die drängende Frage der Altschulden zu geben. Der Antrag der CDU zeigt einen Ansatz auf, wie das Problem der Altschulden gelöst werden könnte. Es gibt sicherlich auch andere Ansätze. (Glocke der Präsidentin) Diese zu entwickeln ist aber in erster Linie Ihre Aufgabe, Frau Ministerin Ahnen. Das Land ist in der Bringschuld. Die Kommunen warten auf eine Antwort. Wir warten auf eine Antwort. Es wird Zeit, dass das Land endlich liefert. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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