Philipp Fernis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 18. September hat ein junger Mann unter schrecklichen Umständen sein Leben verloren. Er ist aus nichtigem Anlass heraus von einem anderen Menschen erschossen worden, während er an der Tankstelle seiner Nebentätigkeit nachgegangen ist. Da wurde ein junger Mensch mit brutaler Gewalt aus dem Leben gerissen, der einen Großteil seines Lebens noch vor sich gehabt hätte. Diese Tat macht menschlich betroffen. Diese Tat macht uns traurig und lässt uns fassungslos zurück. Unser Mitgefühl gehört insbesondere den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen. Gleichzeitig zeigt sich in manchen Teilen des digitalen Raums eine verachtenswerte Begeisterung für diese Tat, unabhängig davon, ob und welcher Zusammenhang tatsächlich besteht. Das haben im Rechtsstaat individuell vor allem unsere unabhängigen Ermittlungsbehörden aufzuklären. Über den angemessenen Umgang haben unabhängige Gerichte zu entscheiden. Was politisch zu dieser Tat zu sagen ist, ist, dass es verachtenswert ist, wenn sie im Netz bejubelt wird. Ja, das kann strafbar sein. Das haben Ermittlungsbehörden zu klären. Wir alle müssen uns gesellschaftlich mit der Frage auseinandersetzen und der Frage stellen, warum es solche menschenverachtenden Tendenzen gibt, die sich im Internet immer wieder Bahn brechen. Meine persönliche Auffassung ist dazu, dass wir ein Stück weit durch die Veränderung der Medienlandschaft eine Veränderung der Basis der gemeinsamen Wirklichkeit erleben. Ich halte es für eine der zentralen, wenn nicht die zentrale Aufgabe der Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, unserer Demokratie und der Meinungsfreiheit, dass es uns gleichzeitig gelingt, diese Mechanismen im Netz ein Stück weit besser zu durchschauen. Darauf gestützt müssen wir gemeinsam mit Konzernen versuchen, in einen Dialog über die Frage einzutreten, wie wir uns wieder in einen demokratisch angemessenen Meinungsdiskurs im digitalen Raum bringen können. Herr Kollege Herber, es ist allerdings ein bisschen zu kurz gegriffen, wenn Sie die sicherheitspolitische Allzweckwaffe der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung an dieser Stelle wieder auspacken. Ich könnte die Frage stellen, wenn Sie ernsthaft glauben, es gäbe eine verfassungsmäßige Lösung, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen, was für Dilettanten Sie in Berlin sitzen haben, die es seit 16 Jahren nicht hinbekommen. (Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unabhängig von dieser Frage kann nicht die Antwort sein, Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen, weil man sie bei all ihren digitalen Aktivitäten im Raum überwacht. Wir verteidigen die Freiheit nicht dadurch, indem wir sie immer weiter einschränken, (Abg. Michael Frisch, AfD: Richtig!) sondern wir verteidigen die Freiheit dadurch, dass wir alle gemeinsam bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen freiheitsfeindliche Gesinnung kommunikativ auftreten und Menschen überzeugen. Als Parlament haben wir eine wichtige Aufgabe, nämlich über eine solche Tat und deren Hintergründe zu sprechen. Wir müssen darüber sprechen, wie eine solche Tat im öffentlichen Diskurs aufgenommen und zum Teil instrumentalisiert wird. Weiterhin müssen wir darüber sprechen, wie wir unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt so stärken können, dass eine solche Tat in der Breite der Gesellschaft als das gebrandmarkt wird, was sie ist, ein fürchterliches Verbrechen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)
