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Giorgina Kazungu-Haß

SPD 31.08.2021 Sitzungen 18/6

Ei, ei, ei!) Die eigentlichen Ursachen der jetzigen Katastrophe und insbesondere ihrer schlimmen Folgen liegen offensichtlich woanders. (Abg. Marco Weber, FDP: Aha!) Erstens: In natürlichen geografischen und geologischen Konstellationen wie etwa der Trichterwirkung des Ahrtals, in der dichten Besiedelung und der damit verbundenen Bodenversiegelung, im Fehlen von Talsperren und Rückhaltebecken, im Überbauen von Überschwemmungsgebieten, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) im veralteten Abwassersystem und in zu niedrigen Brücken, in der Begradigung von Flüssen und vielem mehr. All dies lässt den unvermeidlichen Starkregen erst zur Katastrophe werden. Hier muss deshalb angesetzt werden, anstatt im Klimawandel voreilig einen wohlfeilen Sündenbock für politische Versäumnisse zu suchen, um von diesen abzulenken. (Beifall der AfD) Zweitens: Vorbeugender Hochwasserschutz ist möglich und wirksam. Das hat das Beispiel der Steinbachtalsperre gezeigt, die zum Glück hielt und so eine noch viel größere unvorstellbare Katastrophe in der Voreifel verhindert hat. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Auch in der benachbarten Grafschaft hat sich im Bereich des Leimersdorfer Bachs vorbeugender Hochwasserschutz bewährt. Das Regenrückhaltebecken dort wirkte. An der Ahr jedoch fehlte es an solchen Vorkehrungen. Trotz des vorhandenen Wissens über die jederzeit drohende Gefahr wurden keine Rückhaltebecken gebaut und wurde der Hochwasserschutz nicht an den bekannten historischen Hochwassern ausgerichtet, sondern lediglich an den Pegelmessungen seit 1947. Meine Damen und Herren, das war ein übles landesplanerisches Versäumnis, für das es klare politische Verantwortlichkeiten gibt. (Beifall der AfD) Drittens: Warn- und Alarmsysteme haben nicht funktioniert. Die erklärungsbedürftig hohe Anzahl an Toten gerade am Unterlauf der Ahr liegt darin begründet, dass die zur Verfügung stehende Zeit zur Warnung der von den Wassermassen bedrohten Menschen weitgehend nutzlos verstrichen ist. Hätte man sie rechtzeitig aufgefordert, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls ihre Häuser zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen, hätten nicht nur die materiellen Schäden verringert, sondern auch viele Leben gerettet werden können. Dass dies nicht passiert ist, war kein technisches Problem, sondern ein folgenschweres menschliches und politisches Versagen. (Beifall der AfD) Schon am 9. Juli, also fünf Tage vor der Katastrophe, sagte das Europäische Hochwasserwarnsystem European Flood Awareness System (EFAS) eine hohe Wahrscheinlichkeit von Überschwemmungen im Einzugsgebiet des Rheins voraus. Einen Tag später informierte EFAS unter anderem das Landesumweltamt Rheinland-Pfalz über ein bevorstehendes Extremwetterereignis. In der Folgezeit wurden weitere 25 Warnungen für bestimmte Regionen rund um Rhein und Maas versandt. Am 14. Juli, am Tag der Katastrophe, berichtete der Deutsche Wetterdienst um 6.00 Uhr morgens über die sich entwickelnde Gefahrenlage. Vorabinformationen und Unwetterwarnungen gingen direkt an mehr als 100 Kontakte in den zuständigen Ämtern bei Kreisverwaltungen oder Berufsfeuerwehren in Rheinland-Pfalz. Starke Regenfälle wurden in der Eifel und vom Westerwald bis ins Bergische Land prognostiziert. Lokal wurden bis zu 200 l/m2 angekündigt. DWD-Meteorologe Tobias Reinartz warnte vor Überflutungen. Am Oberlauf in Müsch erreichte die Ahr bereits um 16.00 Uhr den Stand des Hochwassers von 2016 und stieg alle 15 Minuten um 10 cm an. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Am Nachmittag wurden Pegelstände von bis zu 5 m erwartet. Mit anderen Worten: Es war eine Katastrophe mit Ansage. Diese Ansage wurde aber von den Verantwortlichen ignoriert. Nach Aussage des Kieler Krisenexperten Frank Roselieb hätte der Katastrophenalarm bereits am späten Nachmittag des 14. Juli erfolgen müssen, um Notmaßnahmen einleiten zu können. Dies, so Roselieb, sei auch dann schon möglich, wenn die Pegelstände steigen und steigen, ohne dass Schlimmeres passiert ist. Tatsächlich wurde der Katastrophenfall mit Warnstufe 5 jedoch laut RheinZeitung erst um 23.15 Uhr ausgerufen. Als der Landrat zu dieser Zeit an die Bevölkerung appellierte, sich in Sicherheit zu bringen, wurden bereits Häuser von den Wassermassen mitgerissen und Menschenleben zerstört. Roselieb verweist auf das Hochwasser 2013 in Meißen – ich zitiere –: „Das lässt sich durchaus mit dem Ahrtal vergleichen. Da haben sie natürlich auch dramatische Schäden gehabt. Aber eben nicht diese Zahl an Toten und Verletzten. Die Schäden konnten sie nicht vermeiden. In der Geschwindigkeit können sie die Gebäude nicht mehr abstützen. Aber viele menschliche Opfer hätten verhindert werden können.“ Der Katastrophenalarm wurde aber nicht nur zu spät ausgelöst. Er hat auch die betroffenen Menschen nicht erreicht. Die digitalen Warn-Apps blieben mangels Strom und Handyempfang wirkungslos. Rundfunk und Fernsehen waren angeblich nicht informiert. Lautstarke Sirenen gibt es an den meisten Orten schon lange nicht mehr. Dabei hätte man spätestens seit dem niederschmetternden Ergebnis des letztjährigen Warntags wissen müssen, dass hier Nachholbedarf besteht. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion teilte die Landesregierung am 6. Oktober vergangenen Jahres mit, der Landkreis Ahrweiler habe ein veraltetes Warnsystem und eine veraltete Alarmierungstechnik zurückgemeldet. Wörtlich hieß es damals in der Stellungnahme des Landkreises – ich zitiere –: Das digitale Alarmierungsnetz befindet sich für unseren Bereich noch in Aufbau bzw. in Planung. Ein erster Probebetrieb des Netzes steht für 2022 zu erwarten. Erst mit Verfügbarkeit der digitalen Alarmierungstechnik kann zentral und zeitgleich eine Warnung und Entwarnung der Bevölkerung über Sirene erfolgen; eine Umrüstung aller Sirenen auf die neue Technik vorausgesetzt. – Mit anderen Worten: Es war der Landesregierung seit über neun Monaten bekannt, dass es dort keine ausreichenden Alarmsysteme gibt. Was die Sirenen insgesamt betrifft, ist es noch kein Jahr her, dass wir hier im Rahmen der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes darüber gesprochen haben. Der Landesfeuerwehrverband hat damals erklärt, er halte eine gesetzliche Verpflichtung zur landesweiten Vorhaltung von Sirenen für geboten. Die Landesregierung hat das nicht bestritten, jedoch im Hinblick auf die für das Land entstehenden Kosten abgelehnt. Stattdessen hat sie auf günstigere Alternativen wie Lautsprecherdurchsagen, Warn-Apps und ähnliche Anwendungen für mobile Endgeräte verwiesen. Ich zitiere aus der Gesetzesbegründung: Bei „Kosten für eine moderne Hochleistungssirene im Bereich von etwa 22.500 Euro wäre bei etwa 3.000 neuen Sirenen mit Installationskosten in Höhe von mindestens 67,5 Millionen Euro“ zu rechnen. „Hinzu kämen erhebliche Wartungs- und Instandhaltungskosten. zumal es auch einen Warnmittel-Mix gibt, der auf andere Weise die schnelle Warnung der Bevölkerung gewährleistet.“ Aber was nützen Warnsysteme, die nicht funktionieren, Herr Innenminister und Frau Ministerpräsidentin? Waren Sie wirklich so naiv zu glauben, in einem solchen Katastrophenfall würden es die Handys der Bürger schon richten, obwohl nicht nur die Stromversorgung, sondern auch die ohnehin löchrigen Mobilfunknetze gerade dann vollständig zusammenbrechen und Menschen ohne Smartphone gar keinen Zugriff auf solche Warn-Apps haben? Während Sie anderswo Millionenbeträge für fragwürdige Projekte ausgeben, haben Sie hier in einem Bereich gespart, in dem es um die elementare Sicherheit unserer Bürger geht. (Beifall der AfD) Dieser vermeintliche Spareffekt kommt uns jetzt teuer zu stehen. Die finanzielle Belastung des Landeshaushalts durch die Flutkatastrophe wird die Kosten für eine präventiv errichtete Sireneninfrastruktur bei Weitem übersteigen. Das haben Sie zu verantworten, meine Damen und Herren von der Landesregierung. Das zeigt wieder einmal, dass Sie die falschen Prioritäten setzen. (Beifall bei der AfD) Aus unserer Sicht ist es jetzt dringend erforderlich, den umfassenden Neuund Wiederaufbau eines effektiven Warn- und Alarmsystems auf den Weg zu bringen. Unsere Bürger müssen schnell, standortbasiert und unabhängig von mobilen Internetverbindungen informiert werden können. Dazu muss das Sirenennetz wieder ausgebaut und mit einer Notstromversorgung versehen werden. Digitale und mediale Warninstrumente können dieses Netz sinnvoll ergänzen. Sie können es aber nicht ersetzen. Viertens: Wie wir wissen, hat der Landrat des Kreises Ahrweiler am Katastrophentag die Einsatzleitung an einen seiner Mitarbeiter übertragen. § 24 Abs. 1 Katastrophenschutzgesetz erlaubt grundsätzlich eine solche Delegation. In Abs. 2 dieses Paragrafen heißt es aber auch: „Die Aufsichtsbehörde kann bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen.“ Wann, wenn nicht in diesem Fall, in dem es um Hunderte von Menschenleben ging, sollte denn ein dringendes öffentliches Interesse bestehen? Natürlich muss sich ein Behördenleiter im Hinblick auf konkrete operative Maßnahmen von seinen Experten beraten lassen, aber auf der administrativen Ebene, dort, wo darüber entschieden wird, ob und welche Wohngebiete zu evakuieren sind, liegt die Zuständigkeit genuin bei ihm. Dafür ist er gewählt, und dafür wird er bezahlt, insbesondere bei einer solchen Katastrophe mit geradezu historischen Dimensionen. Wenn die bestehende Regelung nicht ausreicht, diese Selbstverständlichkeit zu gewährleisten, wenn sie in der Praxis zu einer organisierten Verantwortungslosigkeit führt, dann muss sie umgehend geändert werden, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Dafür werden wir in Kürze einen Vorschlag machen. Wir hoffen sehr, dass er die breite Unterstützung dieses Hauses findet. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das glaube ich nicht!) Fünftens: Im Katastrophenschutz kommt es nicht nur auf Strukturen und Systeme, sondern auch auf persönliches Handeln und Verantwortungsübernahme an. Daran hat es hier offensichtlich gefehlt. So beklagte der bereits eingangs erwähnte Ortsvorsteher von Heppingen wenige Tage nach der Flut im BLICK aktuell: „Der Krisenstab arbeitet wie eine Amateurtruppe!“ Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Sie sieht einen Anfangsverdacht dafür, dass die zu spät erfolgte Warnung und Evakuierung für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen mit ursächlich gewesen ist. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass sich die Todesfälle überwiegend ahrabwärts von Ahrbrück aus mit einem Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet haben. Dabei hätte man es besser wissen können, ja müssen. Beim Juni-Hochwasser 2016, das einen Höchststand von nur 3,71 m hatte, mussten allein 25 Personen mit Booten oder Hubschraubern gerettet werden. Allerdings geschah das damals bei Tageslicht. In der Nacht sind solche Rettungseinsätze selbst mit Suchscheinwerfern nahezu undurchführbar. Genau diese Umstände hätten den Krisenstab auch dann noch beunruhigen müssen, als kurz nach 19.00 Uhr die Nachricht kam, es sei lediglich mit einem Pegelanstieg auf 4 m zu rechnen. Abgesehen davon, dass das eine alles andere als sichere Prognose war, die dann kurze Zeit später wieder nach oben korrigiert wurde, wäre eine Notevakuierung zumindest der ufernahen Bereiche innerhalb der nächsten drei Stunden zwingend gewesen. Danach – das ging aus den Erfahrungen von 2016 eindeutig hervor – würde jede Person, die man von einem Hausoder Wohnwagendach retten müsste, bis etwa 5.00 Uhr morgens, also rund sieben Stunden, warten müssen, sofern sie den Sonnenaufgang noch erlebt hätte. Daraus nicht die notwendigen Konsequenzen und Schlussfolgerungen gezogen zu haben, war ein fatales Versäumnis des Krisenstabs und des verantwortlichen Landrats. Es war aber nicht nur Herr Pföhler, der hier eine unrühmliche Rolle gespielt hat. Auch der Innenminister war an diesem Abend maßgeblich involviert. Herr Lewentz, Sie waren am 14. Juli noch bis gegen 19.30 Uhr gemeinsam mit Herrn Pföhler in der Kreisverwaltung Ahrweiler. Sie haben also unmittelbar mit eigenen Augen gesehen, dass der Landrat seine Aufgabe als Einsatzleiter nicht wahrnimmt, sondern delegiert. Haben Sie den Landrat ermahnt, seine Führungsverantwortung wahrzunehmen, anstatt sie an einen Beamten des gehobenen Dienstes zu übergeben? Herr Innenminister, wie stehen Sie dazu, dass weder der Landrat noch sein Stellvertreter, sondern ein nachgeordneter Mitarbeiter die Einsatzleitung innehatte? Warum haben Sie als Chef der Aufsichtsbehörde diese Einsatzleitung nicht an sich gezogen oder wenigstens dem Präsidenten der ADD übertragen? Vor allem aber, warum sind Sie gegen 19.30 Uhr gegangen, obwohl die Situation keineswegs bereinigt war und vieles darauf hindeutete, dass es in der Nacht zu einer dramatischen Verschärfung der Lage kommen könnte? Warum sind Sie nicht zurückgekehrt, als Ihr eigenes Landesumweltamt nur wenige Minuten später seine Prognose wieder auf 5 m korrigierte und damit endgültig klar war, dass es zur absoluten Katastrophe kommen wird? Auf all diese Fragen wollen wir unmissverständliche Antworten haben, Herr Innenminister. Auf diese Antworten haben nicht nur wir als Volksvertreter ein Recht, sondern insbesondere die Angehörigen der vielen Todesopfer, die wissen wollen, ob deren trauriges Schicksal vermeidbar gewesen wäre. Sicherlich, nicht jeder kann leisten, was Helmut Schmidt seinerzeit bei der Sturmflut in Hamburg geleistet hat. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Die Einsatzleitung in einer solchen Lage ist unglaublich schwierig, die Verantwortung geradezu unerträglich groß. Wenn ein Amtsträger unter dieser Last Fehlentscheidungen trifft, dann mag man das als menschliches Versagen entschuldigen. Wenn aber ein Innenminister als oberster Verantwortungsträger vor eben dieser Verantwortung flieht und sie anderen überlässt, anstatt sie selbst zu übernehmen, dann kann das nicht scharf genug kritisiert werden, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) In der Presse hat sich Herr Lewentz mit dem Hinweis verteidigt, man habe ihm gesagt, dass alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden seien. Daraufhin habe er sich zurückgezogen, um erreichbar zu bleiben. Herr Innenminister, Sie haben sich also in einem Moment zurückgezogen, in dem es um Leben und Tod für Hunderte vom Ertrinken bedrohte Menschen ging. Dabei hätten Sie völlig unabhängig von den formalen Regelungen des § 24 Katastrophenschutzgesetz gemeinsam mit dem Landrat vor Ort bleiben und die Einsatzleitung übernehmen oder diese zumindest tatkräftig unterstützen müssen. Stattdessen haben Sie sich in einer extremen Ausnahmesituation ausgerechnet dann, als Ihre Verantwortung am dringendsten gefordert war, dieser Verantwortung entzogen. Der Untersuchungsausschuss und die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden werden zeigen, wie die Abläufe am Abend des 14. Juli rechtlich zu bewerten sind. Die politische Bewertung ist für uns jetzt schon klar. Sie haben an diesem Abend kläglich versagt, Herr Innenminister. Sie haben Ihre Pflichten und Ihr Amt verfehlt, und Sie sollten die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Ich komme zum Schluss. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP) – Herr Fernis, der Witz ist uralt. Sie sollten sich etwas Neues einfallen lassen. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Aber der war gut! –

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