Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern und heute viel über die Corona-Pandemie gehört und wie sie unserer Gesellschaft zugesetzt hat, und auch die Betriebe in dieser Branche wanken und bangen um ihre Existenz, um die Zukunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es geht aber nicht nur um die Existenz der Betriebe – wir haben es jetzt mehrere Male gehört, unter anderem zu Beginn von Herrn Kollegen Hüttner –, es geht um die Angestellten, und es geht um die zahlreichen Arbeitsplätze. Diese schwierigen Umstände, die wir aufgrund der Pandemie in dieser Branche haben, müssen wir jetzt auch noch in diesem Landesglücksspielgesetz berücksichtigen. Fraktionsübergreifend kennen wir die Sorgen. Jeder der Redner hier am Pult hat sie genannt. Die Sorgen, dass aufgrund des Mindestabstands zwischen den einzelnen Betrieben der Verlust des Arbeitsplatzes droht, nehmen auch die Freien Demokraten sehr ernst. Wir wollen nicht, dass die sozialen Härten der Corona-Pandemie diese Phase in der Branche nun auch noch verschärfen. Es ist daher unsere Absicht, dass zum 1. Juli 2021 aufgrund eines solchen Gesetzes kein Betrieb schließen muss und kein Arbeitsplatz verloren geht. Die Betriebe haben nun eine Übergangszeit von sieben Jahren, um die Bestimmungen des neuen Gesetzes umzusetzen. Es besteht aber weiterhin eine Herausforderung. Mit dem Gesetz stärken wir nämlich die Suchtprävention und sehen eine erweiterte Qualifikation des Personals vor. Zudem wird es zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht eine bundesweite Sperrdatei geben. Diese Maßnahmen sind aber natürlich nicht abschließend. Allgemein setzt sich die Ampelkoalition im Bereich der Suchtprävention noch stärker in den nächsten Jahren dafür ein, wie das bisher schon der Fall war, weil oftmals eine Abwärtsspirale mit der Sucht einhergeht: Arbeitslosigkeit, Kriminalität. Auch das haben wir heute schon gehört. Weiterhin werden durch das Gesetz Bereiche des Onlineglücksspiels legalisiert und einer effektiven Kontrolle durch die bundesweit zuständige Zentrale, die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, ermöglicht. So werden die Qualität und die Kontrolle erheblich verbessert. Mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf schaffen wir nun den notwendigen Grundstein zum Erhalt der Arbeitsplätze, zur Verbesserung der Suchtprävention und eine qualifizierte Neuausrichtung des Onlineglücksspiels. Das entlastet die Betreiber und löst auch die Sorgen vor Ort. Jeder Kommunalpolitiker hat dies mitgemacht, und es steigert die Qualität im Bereich des Spielerschutzes, aber auch – ganz wichtig – im Bereich des Jugendschutzes. Da es soeben angesprochen wurde, möchte ich sagen, ich bin mir sicher, dass das Gesetz auch in Zukunft stets weiterentwickelt wird. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
