Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Landesglücksspielgesetz an die Regelungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags anpassen und diesen im Detail weiter ergänzen. Bereits der neue Glücksspielstaatsvertrag hat eine unrühmliche Vorgeschichte. Der erste Anlauf 2017 wie auch der zweite Anlauf 2019 scheiterten nämlich an der erforderlichen Ratifizierung durch die Bundesländer. Grund war, dass die Mehrheit der Länder kategorisch am Verbot des Onlineglücksspiels festhalten wollte. Angesichts der Vielzahl von Onlineanbietern aus dem Ausland und aus Schleswig-Holstein war dies eine fragwürdige Position, die letztlich nur einen grauen unkontrollierten Markt förderte. Darauf haben wir hier im Landtag mehrfach hingewiesen. Immerhin, gerade noch rechtzeitig vor dem Auslaufen des alten Glücksspielstaatsvertrags zum 30. Juni, einigte man sich auf eine vernünftige Modernisierung. Ab dem 1. Juli sind nun Onlineglücksspiele auch in Deutschland erlaubt. Gleichzeitig werden strenge Regelungen und Kontrollen zum Spielerschutz eingeführt. Das ist genau der Weg der AfD, und darum haben wir am 15. Dezember hier im Landtag dem Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt. Doch damit war leider noch kein glückliches Ende erreicht, eine landespolitische Farce musste folgen. So verstieg sich die Ampelkoalition dazu, einen völlig willkürlich gewählten Mindestabstand von 500 Metern zwischen den Spielhallen und zwischen Spielhallen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche kurzfristig, also zum 1. Juli, durchsetzen zu wollen. Die Folge wäre gewesen, dass 50 % der Spielhallen zum 1. Juli hätten schließen müssen und damit bis zu 2.000 Arbeitsplätze verloren gegangen wären. Diese Zahlen hat uns Ralf Schäfer-Roye, Betriebsratsvorsitzender von LÖWENENTERTAINMENT, in der Anhörung im Ausschuss präsentiert. Gleichzeitig haben uns sechs von sieben Experten in der Ausschussanhörung versichert, dass die Festlegung von Mindestabständen überhaupt nicht zum Spielerund Jugendschutz taugt. Wer wirklich süchtig ist, für den sind auch 500 Meter Weg zwischen zwei Spielhallen kein Problem. Stattdessen sind konsequent durchgesetzte individuelle Spielersperren das Mittel der Wahl. Auch Abstände zwischen Spielhallen und Jugendeinrichtungen sind entbehrlich, wenn der Eintritt in Spielhallen sowieso erst ab 18 Jahren möglich ist und dies – wie das auch in Rheinland-Pfalz der Fall ist – konsequent durchgesetzt wird. Das hat selbst Teile der Ampelkoalition überzeugt. Der eigene Gesetzentwurf wurde vor den Wahlen von der Tagesordnung des Landtags genommen. Nun liegt ein korrigierter Gesetzentwurf vor; doch eine nachhaltige Lösung bringt auch dieser Gesetzentwurf nicht. Im Prinzip bleibt es bei den 500 Metern Mindestabstand, aber der Bestandsschutz für bestehende Spielhallen soll bis Mitte 2028 verlängert werden. Die Folge ist, die Spielhallenbetreiber und ihre Mitarbeiter müssen nun weitere sieben Jahre mit der Drohung leben, dass ihre Spielhallen 2028 zwangsgeschlossen werden, und die Ausführungen des Kollegen von Heusinger dürften diesen Ängsten Nahrung gegeben haben. Das, meine Damen und Herren, ist nicht die Lösung, die wir uns vorgestellt haben. Für Wettbüros wollen Sie die Übergangsfrist nicht verlängern. Hier wird wohl am 1. Juli die Polizei ausrücken und Wettbüros zwangsschließen müssen. Es ist richtig, dass Wettbüros in der Vergangenheit nicht immer den besten Ruf hatten, und tatsächlich konnte man aufgrund von Versäumnissen im Glücksspielstaatsvertrag jahrelang zwielichtige Büros nicht schließen, aber ausgerechnet jetzt, wo man diese Versäumnisse aufgearbeitet hat und alle Sportwettanbieter ihre Seriosität vor einer neuen Konzession nachweisen müssen, da will man plötzlich Wettbüros zwangsschließen. Das verstehe, wer will. Aber, meine Damen und Herren, ich verstehe, dass Sie diese Diskussion nicht haben wollen. Da kommt es Ihnen zupass, dass die Zeit nun drängt und das Gesetz im Eilverfahren durch den Landtag gepeitscht werden muss, damit es zum 1. Juli in Kraft tritt. In dieser Situation ist es für uns als AfD-Fraktion das oberste Ziel zu verhindern, dass Spielhallen zum 1. Juli zwangsgeschlossen werden und damit 2.000 Arbeitsplätze vernichtet werden. Da es in der Kürze der Zeit keine realistische Alternative zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt, mit der den Spielhallenbetreibern und ihren Mitarbeitern geholfen werden kann, stimmen wir dem Gesetzentwurf trotz großer Bedenken zu. Wir werden uns in Zukunft dafür einsetzen, dass diese unsinnige Mindestabstandsregelung auch bei der nächsten erforderlichen Novellierung nicht ins Landesglücksspielgesetz eingeführt wird. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
