Gordon Schnieder
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich zuallererst bei dem Kollegen Hüttner dafür bedanken, dass er eine Einführung gemacht hat, was an Änderungsregularien vorliegt. Ich danke allen, die es ermöglicht haben, dass wir den im Januar noch vorliegenden Entwurf ad acta legen konnten. Wir haben jetzt einen angepassten Entwurf, der heute zur Abstimmung gebracht wird und dem wir auch die Zustimmung geben werden; dennoch gibt es einige Kritikpunkte, die wir nicht unausgesprochen im Raum stehen lassen wollen. Der ehemalige Entwurf ist an der umfassenden Kritik der angehörten Sachverständigen im Januar 2021 gescheitert und wurde konsequenterweise auch nicht weiterverfolgt. Allerdings fehlt es offenbar an dem Mut, die aufgezeigten Missstände gesetzgeberisch zu beseitigen. Der jetzige Entwurf enthält Lichtblicke, dokumentiert aber auch weiterhin eine Irrfahrt, auf der sich die einbringenden Fraktionen bei der Glücksspielregulierung gerade bei den terrestrischen Angeboten befinden. Zu sehr wird an einer Glücksspielregulierung auf der Grundlage von Zentimetermaß und Taschenrechner festgehalten. Wir wollen Qualität und Zuverlässigkeit. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, der große Wurf für eine beständige Verbesserung des Spielerschutzes sowie der Kanalisierung des Spieltriebs der Bevölkerung in geordneten Bahnen gelingt auch mit dem nachgebesserten Entwurf kaum. Aus positiver Sicht setzt der Gesetzentwurf die Öffnungsklauseln des § 29 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags um und ermöglicht vorerst zeitlich begrenzt – das kritisieren wir – den Weiterbetrieb von etablierten Spielstätten. Wir hätten gern jetzt schon dauerhaft diese Etablierung, nicht nur zeitlich begrenzt. Mit dieser Befristung von sieben oder zehn Jahren verlegt die Landesregierung den in der Anhörung gerade vom Städtetag prognostizierten Verlust von rund 2.000 Arbeitsplätzen gerade im Angebot für gering Qualifizierte sowie vor allen Dingen die von Frauen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie dargestellten Probleme nach hinten. Das Problem wird also nicht gelöst, sondern wir verschieben es einfach in die Zukunft, und die Kommunen werden wieder einmal von der Landesregierung im Regen stehen gelassen. Für die Spielhallenbetreiber in Rheinland-Pfalz setzt die Landesregierung für die Fortführung von Bestandsspielhallen den Anforderungen nach dem Staatsvertrag härtere, aber wenig zielgerichtete Maßnahmen obendrauf. So soll in einer Mehrfachspielhalle, die bislang ohne Probleme von einer Mitarbeiterin kontrolliert und geführt werden konnte, künftig für jede der bis zu drei Einzelspielhallen eine zusätzliche Aufsichtsperson eingestellt werden. Zusätzliche Mitarbeiter in einer Spielhalle können das ganze Drumherum nicht verbessern; allerdings bürdet man den Betreibern das Doppelte bis das Dreifache der Personalkosten auf. Aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft ist das eine Regelung, die bei fehlender Rentabilität zur Schließung und damit zum Wegfall legaler Spielangebote mit hohem Präventionsschutz führt. Damit werden wir dem Auftrag, ein ausreichendes legales Glücksspielangebot sicherzustellen, nicht gerecht. Die Landesregierung hält immer noch an althergebrachten Mindestabständen fest, als wäre das das Allheilmittel gegen die Spielsucht. Ich möchte dabei nur am Rande erwähnen, dass nach regelmäßigen Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Bezug auf alle Glücksspielangebote der Anteil der wahrscheinlichen glücksspielpathologischen Personen zusammen mit den Personen, die ein problematisches Glücksspielverhalten zeigen, über viele Jahre hinweg bei weniger als 1 % der erwachsenen Bevölkerung liegt. Das allein zeigt, bereits getroffene Spielerschutzmaßnahmen am Spielgerät und in der Spielhalle greifen und bringen Erfolg. Ein Wort zur Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie, und dabei zeigt sich noch einmal, dass wir nicht wirklich bis zum letzten Schluss nachgedacht haben. Wenn ich in der Gastronomie Würstchen verkaufe, dann brauche ich ganz normal einen entsprechenden Lehrgang, den ich auch abhalte. Wenn ich dann noch einen Automaten aufgestellt habe, muss ich neben dem Abhalten meiner ganz normalen Unterrichtung noch eine Lernzielkontrolle einbringen. Das heißt, es wird mehr verlangt, wenn ich einen Geldspielautomaten aufstelle, als wenn ich mich im Bereich meiner ganz normalen Lebensmittelhygiene bewege. Ich glaube, da fallen wir einfach durch. Das reicht nicht mehr aus, dass wir ordentlich das Ganze zeigen. (Glocke des Präsidenten) Deutlich ausgedrückt: Wir folgen hierbei auch den Forderungen des DEHOGA, und wir hätten gern, dass wir diese Lernzielkontrolle verkürzen. Ansonsten werden wir heute, weil es zeitlich die letzte Möglichkeit ist und wir am 30. Juni eine Zustimmung brauchen, diesem Gesetz zustimmen. Wir haben aber für die nächsten Jahre die Bitte, dass wir, bevor die sieben und zehn Jahre ablaufen, noch einmal diskutieren, ob das, was wir dann beschlossen haben, auch in der Zukunft noch realistisch ist, oder ob wir dann nicht etwas anderes, etwas Neueres brauchen. Ich danke Ihnen. (Beifall der CDU)
