Hendrik Hering
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann ist Punkt 2 der Tagesordnung beendet. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 18/204 – Die Drucksache enthält Wahlvorschläge, aus denen ein Wahlvorschlag mit Zweidrittelmehrheit zu wählen ist. Unter a) ist Frau Ulrike Müller-Rospert vorgeschlagen. Wer diesem Wahlvorschlag in Drucksache 18/204 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Frau Müller-Rospert ist somit einstimmig zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist. b) Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 18/256 – Zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter a) der Drucksache 18/256 Herr Theo Wieder vorgeschlagen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Herr Wieder ist einstimmig gewählt. Damit ist das gesetzliche Quorum erreicht. c) Wahl einer schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/62 – d) Wahl einer schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/133 – e) Wahl eines schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/232 – Die Wahlvorschläge der Fraktionen können Sie den Drucksachen entnehmen. Ich schlage vor, gemeinsam über die drei Vorschläge abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wer den Wahlvorschlägen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Drucksachen 18/62/133/232 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen? – Die schriftführenden Abgeordneten sind damit entsprechend der Vorschläge der Fraktionen gewählt. f) Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses, die Abgeordnete des Landtags sind Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/267 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/268 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/275 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/269 – Entsprechend § 15 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 2 des Landesrichtergesetzes wählt der Landtag acht Abgeordnete zu deren Stellvertretern in den Richterwahlausschuss. Die hierzu vorschlagsberechtigten Fraktionen haben Wahlvorschläge – Drucksachen 18/267/268/275/269 – gemacht. Ich schlage vor, über die Vorschläge gemeinsam abzustimmen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wer den Wahlvorschlägen – Drucksachen 18/267/268/275/269 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die vorgeschlagenen Abgeordneten sind in den Richterwahlausschuss gewählt. g) Wahl der rechtsanwaltschaftlichen Mitglieder in den Richterwahlausschuss Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/167 – dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/234 – Vorgeschlagen sind Rechtsanwälte Dr. Seither, Dr. Leverkinck und Besenbruch. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Vorgeschlagenen sind einstimmig gewählt. h) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/228 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/229 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/276 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/277 – Ich schlage vor, über die Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wer den Wahlvorschlägen – Drucksachen 18/228/229/276/277 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Wahlvorschläge sind einstimmig angenommen. i) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Oberrheinrat (ORR) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/230 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/231 – Nach der Vereinbarung zur Gründung des Oberrheinrats wählt der Landtag fünf Mitglieder in den Oberrheinrat. Hierzu liegen Vorschläge der SPDFraktion und der CDU-Fraktion vor. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wer den Wahlvorschlägen – Drucksachen 18/230/231 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Wahlvorschläge sind einstimmig angenommen. j) Wahl von Mitgliedern der G-10-Kommission Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/235 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/254 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/261 – Wir stimmen ab über den Vorschlag der SPD-Fraktion. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Michael Hüttner. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Abgeordneter Hüttner ist einstimmig gewählt. Wir stimmen ab über den Vorschlag der CDU-Fraktion. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Marcus Klein. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Abgeordneter Klein ist einstimmig gewählt. Wir stimmen ab über den Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Abgeordneter von Heusinger ist einstimmig gewählt. k) Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) Nach § 31 des Landesverfassungsschutzgesetzes setzt der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission ein. Der Landtag hat entsprechend § 31 Abs. 2 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes die Zahl der Mitglieder in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu bestimmen. Dem Vernehmen nach soll die Zahl der Mitglieder der Kommission drei betragen. Kann ich dazu Einverständnis des Landtags feststellen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich stelle fest, wir haben uns darauf verständigt, dass die Parlamentarische Kontrollkommission aus drei Mitgliedern bestehen soll. Ich bitte um Vorschläge. Die Wahl benötigt die qualifizierte Mehrheit, nämlich die Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Dem Vernehmen nach gibt es folgende Vorschläge: für die SPD-Fraktion Abgeordneter Michael Hüttner, für die CDU-Fraktion Abgeordneter Marcus Klein und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger. Ich stelle fest, es gibt keine weiteren Vorschläge. Wer dem Vorschlag der SPD-Fraktion, Abgeordneter Michael Hüttner, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Abgeordneter Hüttner ist einstimmig gewählt. Wer dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, Abgeordneter Marcus Klein, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Abgeordneter Klein ist einstimmig gewählt. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltung? – Abgeordneter von Heusinger ist einstimmig gewählt. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/134 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/205 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/290 – Der Ältestenrat hat sich auf eine Grundredezeit von 5 Minuten verständigt. Nach Maßgabe des § 54 der Vorläufigen Geschäftsordnung ist der Antrag an den Innenausschuss – federführend – überwiesen worden. Die Ausschussempfehlung lautet auf Annahme des Gesetzentwurfs. Ich erteile zunächst dem Abgeordneten Hüttner für die SPD-Fraktion das Wort.
