Hendrik Hering
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige konstituierende Sitzung des Landtags wird leider von der immer noch andauernden Corona-Pandemie überschattet. Mehr als 3.650 Menschen sind allein in Rheinland-Pfalz an COVID-19 verstorben. Hinter dieser Zahl stehen über 3.650 Schicksale, Menschen, die zu früh von uns gegangen sind, Lebenspartner und Eltern, Töchter und Söhne und Freunde. Ich möchte Sie bitten, sich zur Erinnerung an die Toten von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich für eine Gedenkminute von den Plätzen) Vielen Dank. (Die Anwesenden nehmen die Plätze wieder ein) Meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie hat in den letzten Monaten andere politische Fragen überlagert. Verschwunden sind diese allerdings nicht. Leider zeigt sich in diesen Tagen der Antisemitismus verstärkt und unverhohlen: in aller Öffentlichkeit, auf unseren Straßen, vor den Synagogen und in den sozialen Netzwerken. Anlässlich der aktuellen Geschehnisse im Nahen Osten und der Selbstverteidigung des israelischen Staats gegen Angriffe von Terrororganisationen verkleiden sich antisemitische Proteste unter dem Deckmantel der Israelkritik. Lassen Sie mich eines klipp und klar sagen: Antisemitismus ist keine Meinung, sondern menschenverachtend und rassistisch. (Anhaltend Beifall im Hause) Antisemitismus ist nicht von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt. Es beschämt mich zutiefst, und es ist eine Schande für unser Land, wenn Juden in Deutschland in Angst leben müssen. Wir alle sind gefordert, hiergegen als Vorbilder mit Zivilcourage einzustehen. Unser Staat ist gefordert, mit aller Klarheit gegen Antisemitismus vorzugehen, egal aus welcher dumpfen und dunklen Ecke unserer Gesellschaft er kommen mag. Unsere Demokratie ist gefordert, wehrhaft zu sein; denn Angriffe auf jüdische Mitbürger sind immer auch ein Angriff auf unsere Demokratie. Meine Damen und Herren, wir befinden uns in unruhigen Zeiten. Der Fortschritt bei den Impfungen gibt aber Hoffnung, dass wir zumindest bald weitgehend wieder normal leben dürfen. Dennoch gebietet es die Vorsicht, die heutige konstituierende Sitzung des Landtags Rheinland-Pfalz in der Rheingoldhalle der Stadt Mainz durchzuführen. Besonders schmerzlich daran ist, dass wir heute keine Angehörigen und Gäste unter uns begrüßen können und das Bürgerfest am Nachmittag nicht stattfinden kann. Das alles werden wir – wie vieles andere – nachholen. Ich bin zuversichtlich, dass wir nach der Sommerpause das neu sanierte Deutschhaus einweihen können. Danksagen möchte ich an dieser Stelle den Kirchen. Statt eines Gottesdienstes, der coronabedingt ebenfalls heute nicht stattfinden konnte, haben sie eine Broschüre mit Grußworten und einem Segensspruch für den heutigen Tag gestaltet. Liebe Abgeordnete, die verehrte Frau Alterspräsidentin Willius-Senzer hat in ihrer souveränen Rede darauf hingewiesen, dass es nicht das erste Mal ist, dass der Landtag umziehen muss. Der Landtag – das Hohe Haus, wie es traditionell genannt wird – ist kein Gebäude. Es ist die Versammlung der frei gewählten Abgeordneten, die um die richtigen Entscheidungen ringen. Meine Damen und Herren, die Kontrolle der Regierung ist neben der Gesetzgebung die wichtigste Aufgabe des Parlaments. Die Regierungskontrolle ist aber kein Selbstzweck. Sie dient der Suche nach Problemlösungen. Es ist daher auch nicht ausschlaggebend, ob das Parlament selbst über alle Maßnahmen während der Corona-Pandemie entscheidet. Solange die Verordnungen der Regierung die Grenzen der Ermächtigungen beachten und Rückhalt im Parlament finden, sind sie demokratisch legitimiert. Der Landtag wird damit seiner Verantwortung gerecht und erweist sich als krisenfest. Nach einer kurzen Übergangszeit gelang es, Parlamentssitzungen unter Anwesenheit aller Mitglieder des Landtags in diesem Raum sicher durchzuführen. Die Ausschusssitzungen fanden häufiger und meist digital statt. Allein im Plenum befasste sich der Landtag mit der Pandemie in sechs Regierungserklärungen, einer Orientierungsdebatte und zwölf Aktuellen Debatten. Elf Gesetze und zwei Nachtragshaushalte wurden verabschiedet. Enquete-Kommission zum Thema „Pandemie“ eingesetzt. Die Verordnungen, die die Landesregierung im vergangenen Jahr der Pandemie mit der Rückendeckung des Landtags erlassen hat, wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Keine der beteiligten Seiten hatte es sich einfach gemacht. Es wurde getan, was zu jenem Zeitpunkt notwendig und angemessen erschien. Mit den Erfahrungen der letzten Monate und dem heutigen Wissen kann man manches vielleicht anders sehen. Einiges hätte vielleicht besser oder zumindest schneller getan werden können. Möchten wir als Abgeordnete das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht verlieren, so müssen wir uns deshalb nach dem Ende der Pandemie Zeit für eine nüchterne und schonungslose Analyse nehmen. Wer wurde an den Entscheidungen beteiligt? Wer gehört zu den Gewinnern, wer zu den Verlierern? Zu den Stärken demokratischer Gesellschaften gehört die Fähigkeit zur Selbstkritik. Aus Krisen zu lernen, eröffnet die Chance, sich für die Zukunft zu wappnen. Eine besondere, oftmals unterschätze Rolle spielt dabei der Föderalismus. Der Föderalismus steht unter kritischer Beobachtung. Dies gilt nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. „Kompetenzwirrwar“ und „Entscheidungsschwäche“ lauten die wenig freundlichen Charakterisierungen für die Arbeit der Landesregierungen und der Landesparlamente. Worin liegt der Reiz des Zentralismus? Der Irrtum seiner Anhänger besteht in der Annahme, auf höherer Ebene würden gewöhnlich die besseren Entscheidungen getroffen. Doch ist dem wirklich so? – Entscheidungen in Krisensituationen fallen immer unter Bedingungen der Ungewissheit. Selbst wenn sie gut durchdacht und begründet sind, können sie sich später als falsch herausstellen. Der Föderalismus setzt auf ein lernfähiges System. In den Ländern und Kommunen findet sich das Wissen über die konkrete Situation vor Ort und der Betroffenheit der Menschen. Es ist daher leichter möglich, regional angepasste und verhältnismäßige Maßnahmen zu beschließen. Die Bundesländer können darüber hinaus von ihren Nachbarn lernen und dabei Gutes übernehmen und Fehler vermeiden. Die Geschichte der Bundesrepublik hat gezeigt, dass der Föderalismus erfolgreich ist. Er ermöglicht es, mehr Perspektiven aus unterschiedlichen Ebenen und Regionen in politische Entscheidungen einzubringen. Er fördert den Sachverstand und trägt zu besseren Ergebnissen bei. Er ist darüber hinaus auch ein kooperativer Föderalismus. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten eine destruktive Konkurrenz zwischen den Ländern ausschließen. Das Grundgesetz gestaltet den Föderalismus im Zeichen der Zusammenarbeit: der Zusammenarbeit der Länder untereinander und der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Dem in Deutschland herrschenden Subsidiaritätsprinzip liegt die Idee des Miteinanders der verschiedenen Ebenen zugrunde. Zum Föderalismus gehört deshalb auch die Fähigkeit, Aufgaben an den Bund zu delegieren, wenn es sinnvoll erscheint. So haben sich die Länder bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes entschieden, sich der Wahrnehmung der Kompetenz durch den Bund nicht zu widersetzen. Der Föderalismus schließt offenkundig eine flexible Reaktion auf Krisensituationen nicht aus. Meine Damen und Herren, Institutionen bilden aber nur den Rahmen politischen Handelns. Entscheidend sind die Menschen, die ihn ausfüllen: die Regierungsmitglieder und die Abgeordneten des Bundestags und der Landesparlamente. Besonders wichtig sind hierfür Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten des Landtags; denn besser als Bundestagsabgeordnete mit ihren großen Wahlkreisen können sie Bürgernähe leben. Landtagsabgeordnete stehen im ständigen Kontakt mit den Menschen in ihrem Wahlkreis, viele von ihnen sind auch kommunalpolitisch tätig. Sie können daher als Krisenlotsen wirken und zwischen der kommunalen und Landesebene vermitteln. Vermitteln in beide Richtungen: einerseits die Interessen, die vor Ort bestehen, in der Landeshauptstadt vertreten, andererseits die Interessen und Perspektiven des Landes einnehmen und helfen, kommunalpolitisches Kirchturmdenken zu vermeiden. Abgeordnete sind in der Funktion Entscheider, aber sie sind darüber hinaus auch Kümmerer, Erklärer und Mediatoren. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für das Vertrauen, das Sie mir mit der Wahl geschenkt haben. Ich verspreche Ihnen, ich werde das Amt des Landtagspräsidenten überparteilich ausüben. In einer Hinsicht aber werde ich parteiisch sein: dann, wenn es um die Demokratie geht. Ich werde die offene Debatte und den respektvollen Umgang miteinander verteidigen. Wir alle gemeinsam müssen dafür sorgen, Angriffe auf die Demokratie entschlossen und selbstbewusst abzuwehren. Dazu gehört auch, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Errungenschaften der parlamentarischen Demokratie zu schärfen und für sie aus voller Überzeugung zu werben. Die Demokratie ist aber keine Institution, die unveränderbar ist. Sie ist mehr als nur eine Regierungsform, sie ist Lebensform, gekennzeichnet durch eine starke Zivilgesellschaft. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Bürgerbeteiligung weiterzuentwickeln. Die Debatte, die hierzu in der Öffentlichkeit und Wissenschaft geführt wird, entfernt sich von reinen plebiszitären Elementen; denn komplexe politische Entscheidungsverfahren werden auf zu einfache Ja/Nein-Alternativen heruntergebrochen. Außerdem zeigt sich bei Abstimmungen sogar eine größere demografische und soziale Selektion als bei Parlamentswahlen. Der Landtag kann sich aber zum Beispiel offen zeigen für Experimente in Form von Bürgerräten. Sie bieten die Chance, Bürgerinnen und Bürger direkt in Beratungsprozesse einzubeziehen. Der Landtag kann damit in seiner Funktion, Ort lebendiger Diskussion zu sein, gestärkt werden. Das entlastet die Abgeordneten nicht von der letztlich verbindlichen Entscheidung; denn nur sie verfügen über die notwendige demokratische Legitimation. Eine erweiterte Bürgerbeteiligung kann jedoch der parlamentarischen Arbeit zusätzliche Perspektiven eröffnen und dem Vertrauensverlust entgegenwirken. Meine Damen und Herren, für mich sind folgende Dinge für die kommende Legislaturperiode von besonderer Bedeutung: Ich möchte, dass wir hier in diesem Hause Vorbild sind für eine faire und respektvolle Debatte mit dem Ziel, die besten Konzepte und Lösungen für die Menschen in unserem Land zu finden. Ich will mit dazu beitragen, dass wir uns bewusst sind – ja, dafür begeistern können –, wie wertvoll diese unsere parlamentarische Demokratie ist. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Anhaltend Beifall im Hause) Vielen Dank. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu Punkt 6 der Tagesordnung: Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes Dem Vernehmen nach sollen zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Präsidenten gewählt werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Präsidenten vom Landtag zu wählen sind. Die Wahl der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt in besonderen einzelnen Wahlgängen. Ich komme damit zum ersten Wahlgang einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters des Präsidenten und bitte um Wahlvorschläge. – Herr Baldauf für die CDU-Fraktion.
