Dr. Dennis Maelzer
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Zur Lebenswelt von Kindern gehören die Angebote kommerzieller Anbieter, sei es die Jugendreise, das Angebot im Tanzstudio oder der Kindergeburtstag im Spieleparadies. Für mich als Kinderschutzpolitiker ist klar: Kinderschutz darf nicht von der Trägerschaft eines Angebots abhängen. In Nordrhein-Westfalen haben wir parteiübergreifend ein Kinderschutzgesetz beschlossen, das eine wichtige Qualitätsentwicklung mit sich gebracht hat. Gleichwohl war und ist dieses Gesetz auf Träger und Strukturen der Jugendhilfe fokussiert. Als demokratische Fraktionen in der Kinderschutzkommission des Landtages haben wir deshalb gemeinschaftlich das Gutachten „Kinderschutz im kommerziellen Raum“ auf den Weg gebracht. Die Ergebnisse dieses Gutachtens der Universität Hildesheim haben uns in unserer Auffassung bestätigt: Auch wenn manche Anbieter bereits freiwillig Konzepte für den Kinderschutz bei ihren Angeboten aufgelegt haben, bleiben Schutzlücken. Es ist unsere Aufgabe, diesen Lücken zu schließen. Diese Auffassung haben wir auch gemeinschaftlich in einer Pressemitteilung von CDU, SPD, Grünen und FDP nach Veröffentlichung des Gutachtens zum Ausdruck gebracht. Ich habe damals gesagt: „Ich bin froh, dass das Gutachten im Auftrag der Kinderschutzkommission hier Defizite benannt und Handlungsoptionen aufgezeigt hat. Das bietet die Möglichkeit, in NRW das Landeskinderschutzgesetz zu erweitern. Nur so können kommerzielle Anbieter verpflichtet werden, Schutzkonzepte vorzuhalten und gesetzliche Regelungen einzuhalten, die in anderen Bereichen bereits gelten. NRW kann eine Vorreiterrolle für eine bundesweite Gesetzgebung einnehmen.“ Meine Damen und Herren, nicht immer, wenn man offensichtliche Schutzlücken und blinde Flecken im Kinderschutz identifiziert und benennt, gelingt es in diesem Haus, eine gemeinschaftliche Perspektive auf die Problemlagen zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass wir in Fragen des Kinderschutzes bei kommerziellen Angeboten gegenüber Landesregierung und Öffentlichkeit kommunizieren, dass die Mitglieder der Kinderschutzkommission hier ein wichtiges Handlungsfeld sehen und das Land Nordrhein-Westfalen reagieren muss. Insbesondere freut es uns, dass wir auf Grundlage dieses Antrags die Daten- und Forschungslage zum Kinderschutz im kommerziellen Raum ausbauen Landtag werden. Dies haben wir bereits in anderen Zusammenhängen gefordert. Das ist ein wichtiger Schritt. Auch aus diesem Grund haben wir als SPD-Fraktion uns an dem Antrag von CDU und Grünen beteiligt. Wir finden: Einen Prozess, den wir gemeinschaftlich begonnen und gemeinschaftlich begleitet haben, sollten wir auch gemeinschaftlich weiter vorantreiben. Ich verhehle jedoch nicht, dass das Gemeinschaftliche bereits vor Einbringung dieses Antrages hilfreich gewesen wäre. Ich bin mir sicher, wir hätten an manchen Stellen noch konkretere Formulierungen finden können. Vieles in diesem Antrag ist als Prüfauftrag an die Landesregierung formuliert. Das Gutachten wurde der Kinderschutzkommission bereits im Dezember 2025 vorgelegt, und ich bin mir sicher, dass die Landesregierung ihrerseits die Zeit genutzt und die entsprechenden Prüfungen bereits auf den Weg gebracht hat. Darum hätten wir aus meiner Sicht schon heute mutiger formulieren und klar sagen können: Wir wollen, dass Schutzkonzepte bei kommerziellen Angeboten im Kinderschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen verankert werden. (Beifall von der SPD) Ich bin aber optimistisch, dass dies ein gemeinschaftliches Ziel werden wird. Vielleicht können wir schon bei der Formulierung der Handlungsempfehlungen seitens der Kinderschutzkommission konkreter werden. Das Gleiche gilt für unabhängige Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen. Als Kinderschutzpolitiker haben wir häufig gemeinsam klargestellt, dass die Kinderrechte für uns im Mittelpunkt stehen. Die Autoren der Studie haben diese Perspektive konsequent eingenommen. Für ihre Arbeit möchte ich an dieser Stelle noch einmal unseren großen Dank zum Ausdruck bringen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Die größte Wertschätzung können wir ihnen entgegenbringen, wenn wir ihre Empfehlungen umsetzen und das nordrhein-westfälische Kinderschutzgesetz weiterentwickeln: mit gesetzlich verankerten Schutzstandards und Kinderschutzkonzepten im kommerziellen Raum, mit Beteiligungs- und Beschwerderechten für Kinder, mit klaren Regeln für Aufsicht und Kontrolle. Dieser Antrag kann zu einem wichtigen Schritt auf diesem Weg werden, darum gehen wir als SPD-Fraktion diesen Weg mit und werben für Zustimmung. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
