Charlotte Quik
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eltern geben ihre Kinder jeden Tag ein Stück weit in die Obhut anderer – in der Schule, beim Sport, bei der Nachhilfe, in der Musikschule oder auf einer Ferienfreizeit. Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder dort gut aufgehoben und bestmöglich geschützt sind. Dieses Vertrauen braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Kinderschutz darf deshalb nicht davon abhängen, in welchem organisatorischen oder rechtlichen Rahmen ein Angebot stattfindet. Kinderschutz darf niemals davon abhängen, wer ein Angebot organisiert. Genau an diesem Punkt setzt unser Antrag an. Wir haben in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren ein dichtes und leistungsfähiges System des Kinderschutzes aufgebaut. Wir haben nach den schrecklichen Fällen von Lügde Konsequenzen gezogen, Strukturen verändert, Standards geschaffen und Institutionen gestärkt. Und wir haben vor allem eines gelernt: Kinderschutz darf nicht erst beginnen, wenn etwas passiert. Er muss präventiv gedacht werden. Deshalb war es richtig, dass sich die Kinderschutzkommission mit einem Bereich beschäftigt hat, der bisher deutlich weniger im Fokus stand: mit kommerziellen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Das von der Kommission in Auftrag gegebene Gutachten 18.09.2026 liefert uns dafür eine wissenschaftlich fundierte Grundlage. Seine zentrale Erkenntnis ist deutlich: Kommerzielle Angebote sind längst selbstverständlicher Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Für diesen sehr heterogenen Bereich bestehen bislang keine flächendeckenden und einheitlichen Vorgaben zum Kinderschutz. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass kommerzielle Anbieter ihre Verantwortung nicht wahrnehmen. Viele tun das sehr engagiert. Sie haben eigene Schutzkonzepte entwickelt, schulen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schaffen Ansprechpartner für Kinder und Eltern. Dieses Engagement verdient Anerkennung. Zugleich sollte guter Kinderschutz nicht allein vom jeweiligen Konzept eines einzelnen Anbieters abhängen. Unser Ziel muss deshalb sein, einen verlässlichen Rahmen zu entwickeln, der Orientierung schafft und zugleich der Vielfalt der Angebote gerecht wird. Kinderschutz darf keine freiwillige Zusatzleistung sein. Genau an diesem Punkt müssen wir weiterkommen. Entscheidend ist dabei, dort verbindliche Standards zu setzen, wo sie für den Schutz von Kindern sorgen und nicht mehr Bürokratie erzeugen. Ein kleiner Nachhilfeanbieter ist etwas anderes als ein großer Veranstalter von Jugendreisen. Eine Musikschule hat andere Strukturen als ein kommerzielles Sportoder Freizeitangebot. Wir brauchen Standards, die verbindlich genug sind, um Kinder wirksam zu schützen und zugleich so praxistauglich sind, dass sie in der Wirklichkeit funktionieren. Das Gutachten zeigt uns dafür verschiedene rechtliche Wege auf. Wir wollen deshalb prüfen, ob Regelungen im Landeskinderschutzgesetz sinnvoll sind, ob wir eine Initiative auf Bundesebene brauchen oder ob auch das Gewerberecht einen geeigneten Ansatzpunkt bietet. Wir prüfen sorgfältig den besten Weg dorthin. Aber rechtliche Vorgaben allein gewährleisten noch keinen wirksamen Kinderschutz. Ein Schutzkonzept entfaltet seinen Wert nicht dadurch, dass es irgendwo in einem Ordner steht. Entscheidend ist, dass Menschen wissen, was sie tun müssen, dass Verantwortlichkeiten geklärt sind und dass Kinder wissen, an wen sie sich wenden können. Ein wesentlicher Baustein unseres Antrags ist deshalb die Beratung. Anbieter, die ihre Kinderschutzstrukturen weiterentwickeln oder Schutzkonzepte etablieren wollen, brauchen dafür geeignete fachliche Ansprechpartner und Unterstützungsangebote. Vor diesem Hintergrund müssen wir klären, wie die bestehenden Beratungsangebote in Nordrhein-Westfalen auch für diesen Bereich stärker geöffnet und ausgebaut werden können. Genauso wichtig sind Information und Beteiligung. Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen. Landtag Sie müssen wissen, was sie erwarten dürfen, wo Grenzen liegen und an wen sie sich wenden können, wenn diese Grenzen überschritten werden. Auch Eltern müssen wissen, worauf sie achten können. Deshalb wollen wir zielgruppengerechte, verständliche und niedrigschwellige Informationen zu Kinderrechten und Schutzkonzepten zur Verfügung stellen. Aber Kinderrechte erschöpfen sich nicht darin, Kinder über ihre Rechte zu informieren. Kinder müssen auch die Möglichkeit haben, diese Rechte tatsächlich wahrzunehmen. Dazu gehören verlässliche Beschwerdemöglichkeiten. Gerade in einem so heterogenen Bereich kommt es deshalb darauf an, verlässliche und für Kinder tatsächlich zugängliche Beschwerdemöglichkeiten mitzudenken. Gerade hier zeigt sich, warum Kinderschutz mehr als ein Schutzkonzept auf dem Papier sein muss. Ein Schutzkonzept muss im Alltag funktionieren – mit klaren Ansprechpartnern und Beschwerdewegen, die Kinder kennen, verstehen und nutzen können. Zu einem verantwortungsvollen Umgang gehört aber auch, anzuerkennen, dass uns belastbare Erkenntnisse zu Strukturen und möglichen Gefährdungen im kommerziellen Bereich bislang fehlen. Wenn wir neue Standards entwickeln, sollten wir das nicht auf der Grundlage von Vermutungen tun, sondern auf der Grundlage belastbarer Erkenntnisse. Deshalb wollen wir Wissenschaft, Praxis, Anbieter und Kinderschutz zusammenbringen, um gemeinsam tragfähige Standards und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, denn genau darauf kommt es an. Es geht nicht darum, dass wir möglichst viele neue Regelungen schaffen, sondern darum, dass wir die richtigen schaffen und dass sie wirken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Nordrhein-Westfalen viel für den Kinderschutz erreicht. Gerade deshalb müssen wir weiter genau hinsehen und dort handeln, wo neue Schutzlücken entstehen. Genau das tun wir mit diesem Antrag. Ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen der SPD für die Unterstützung. Unser Anspruch ist klar:
