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Christian Loose

AfD 17.09.2026 Sitzungen 18/130

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sieben fette Jahre! Sieben magere Jahre kennen wir schon aus der Bibel. Ein schönes Thema heute. Die Landwirtschaft ist eine Werkbank unter freiem Himmel. Das heißt vor allen Dingen: Landwirtschaft ist ein Geschäft mit Risiken. Hagel trifft den Acker, Tierseuchen treffen den Stall. (Zuruf von Matthias Goeken [CDU]) Schlechte Ernten führen meist zu höheren Preisen, das muss aber nicht immer so sein. Gute Ernten führen meist zu fallenden Preisen, das muss wiederum aber auch nicht sein. Der Gesamteffekt aus Einnahmen und Ausgaben ist dabei im Vorfeld kaum kalkulierbar. Das Phänomen des sogenannten Schweinezyklus kennt jeder Landwirt seit Generationen. Man kann im Vorfeld auch nicht immer sagen, ob ein heißer oder trockener Sommer oder ein kalter und regnerischer Sommer gut oder schlecht ist. Denn dabei kommt es auch auf das einzelne Anbaugut an. Wenn es zum Beispiel einmal heißt, dass die Maisernte in diesem Jahr schlecht läuft, dann kommt häufig direkt der Ruf nach staatlicher Hilfe, an anderer Stelle läuft dann aber die Kirschernte besonders gut. Hilfen nach Wetterlage führen dazu, dass am Ende der Bauer als Bittsteller dastehen würde. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Wie bitte?) Der Beruf des Bauern und Landwirts ist aber ein wichtiger und stolzer Beruf. Es geht um Heimat, Umweltschutz und schlicht Liebe zur Natur. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Erst mal gehts um Lebensmittel!) Die Bauern und Landwirte wissen, dass es gute und schlechte Jahre gibt. Ja, und es geht natürlich auch um Lebensmittel; auch das ist sehr wichtig. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Ach, doch! Na im- merhin!) Wenn am Ende kein Gewinn mehr übrig bleibt, kann der Bauer halt auch keine Lebensmittel mehr anbauen. Genau da haben wir das Problem. Wir brauchen einen pragmatischen Ansatz, damit die Bauern und Landwirte ihre wechselnden Ernteerträge über die Jahre selbst ausgleichen können. In guten Jahren können die Landwirte Geld zurücklegen und in schlechten Jahren dieses Geld nutzen. Genau da Landtag haben wir in Deutschland aber eine falsche Steuersystematik, denn dieses zurückgelegte Geld führt aktuell lediglich zu einer Tarifglättung gemäß § 32c des Einkommensteuergesetzes. Doch diese Tarifglättung hilft nur beschränkt. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Es gibt auch noch ein paar andere!) – Herr Kollege, ich hoffe ja auch, dass Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen. Wir fordern eine echte steuerliche Schutzwirkung für das zurückgelegte Geld. Wir fordern eine echte steuerliche Rücklage, die bis zu fünf Jahre angespart werden kann. Wir machen es also konkreter als die FDP. Deshalb hat die AfD im Sommer im Bundestag bereits eine Risikoausgleichsrücklage gefordert. Der Gedanke dahinter ist ganz einfach. Der Betrieb sorgt ein Stück für sich selbst vor. Natürlich gibt es daneben auch noch Versicherungen. Hagel, Frost und Starkregen lassen sich versicherungstechnisch häufig absichern. Witterungsrisiken können teilweise sogar über Wetterderivate abgesichert werden. Preisrisiken lassen sich durch Termin- und Lieferkontrakte begrenzen. All diese Instrumente decken aber eben nicht alles ab. Deshalb gehört eine eigene Liquiditätsreserve zwingend in diesen Werkzeugkasten. Nun kommt die FDP. Sie hat den richtigen Gedanken gehabt. Sie bleiben mit Ihrem Antrag aber auf halbem Weg stecken: Höhe der Rücklage bei der FDP – offen, konkrete Zuführungsgrenzen – offen, verbindliche Entnahmeregeln – offen, Nachversteuerung – offen, Missbrauchsschutz – offen. (Zuruf von Markus Höner [CDU]) Das Verhältnis zu den Steuerregeln gemäß § 32c Einkommensteuergesetz ist ebenfalls nicht sauber geklärt. All das ist uns zu dünn. Mit unserem Entschließungsantrag machen wir hingegen Nägel mit Köpfen, und zwar mit klaren Vorgaben: bis zu 500.000 Euro Rücklage, Zuführungen orientieren sich an den vergangenen Durchschnittsgewinnen, bei Verlusten muss die Rücklage entsprechend aufgelöst werden. Nach spätestens fünf Jahren folgt eine rollierende Nachversteuerung. Private Entnahmen und Zweckentfremdung werden selbstverständlich zum Schutz aller Steuerzahler ausgeschlossen. Damit ergibt sich eine zeitlich begrenzte Steuerstundung mit dem Charakter einer zweckgebundenen Eigenvorsorge. Gerade das kann unsere Landwirtschaft stärken und die Risiken dieses wetterabhängigen Berufs ausgleichen. Und es ist Hilfe zur Selbsthilfe. Der Bauer sorgt selbst vor, bevor der Staat einspringen muss. Das stärkt die Eigenverantwortung der Bauern und deren Selbstbewusstsein. 17.09.2026 Und was ist nun zu tun? Nordrhein-Westfalen sitzt im Bundesrat und kann dort mit einer Bundesratsinitiative diese steuerlichen Fortschritte direkt einbringen. Der FDP-Antrag zeigt zwar in die richtige Richtung, ist für eine Zustimmung aber wie gesagt zu dünn. Da enthalten wir uns. Unser Entschließungsantrag liefert, was bei der FDP fehlt: verbindliche Regelungen. Oder bäuerlich gesprochen: Die FDP hat das Feld abgesteckt. Wir ziehen die Furche. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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