Susanne Schneider
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder, der schon mal im Krankenhaus war bzw. ins Krankenhaus musste, kennt das: Es stellt sich ein irgendwie mulmiges Gefühl ein. Was passiert da wohl mit mir? Was machen die mit mir? Werde ich gut versorgt? Wohin muss ich genau? Wo bin ich da? Das geht für jüngere Menschen noch ganz gut. Wenn die Menschen älter sind, auch wenn sie körperlich noch topfit sind, wird es dann doch ein bisschen schwieriger. Die kommen dann ins Krankenhaus und sind häufig desorientiert. Es treten auch Verwirrtheitszustände ein. Daher sollte jeder nicht unbedingt notwendige Krankenhausaufenthalt vermieden werden. Es gibt den uralten Satz „ambulant vor stationär“, aber manchmal funktioniert es eben nicht, und die Realität sieht dann anders aus. Studien aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass rund ein Drittel der Krankenhauseinweisungen Landtag vermeidbar wäre. Aber warum ist das so? Das ist kein böser Wille des Pflegepersonals oder der pflegenden Angehörigen. Die fühlen sich jedoch häufig unsicher und befürchten rechtliche Konsequenzen, wenn etwas passiert. Das gilt sowohl für professionell Pflegende als auch für pflegende Angehörige. Dann wird die betroffene Person quasi vorsorglich ins Krankenhaus geschickt. Im Krankenhaus wird dann aber oft nur das akute Problem behoben, sprich: Der eingelieferte Patient ist vielleicht ausgetrocknet. Bei älteren Menschen haben wir auch das Problem, dass sie häufig multimorbide sind, das heißt, mit mehreren Krankheiten kämpfen. Wenn der Diabetes oder die Schilddrüsenfehlfunktion aber nicht richtig behandelt werden, dann manifestiert sich das. Es wird schwieriger und kann sogar gefährlich werden. Die Folgen sind dann eben weitere Krankenhausaufenthalte. Diese Drehtürmomente müssen wir unbedingt vermeiden. (Beifall von der FDP und Josef Neumann [SPD]) Wir teilen daher ausdrücklich das Ziel, mit einer besseren Einbindung der hausärztlichen Versorgung unnötige Krankenhauseinweisungen von Pflegebedürftigen zu vermeiden. Bei der konkreten Umsetzung lassen die Regierungsfraktionen mit ihrem Antrag dann aber doch noch einige Fragen offen. Der Gedanke digitaler Versorgungstandems, die aus einer Pflegeeinrichtung und aus einer Hausarztpraxis bestehen, soll in der rechtlichen Umsetzung wahrscheinlich als eine Erweiterung der Kooperationsverträge zwischen zugelassenen Ärzten und vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 119b des SGB V erfolgen. Diese Verträge umfassen bereits die Datenübermittlung und seit 2025 auch telemedizinische Visiten. Insofern sind die inhaltlichen Unterschiede der Forderungen des Antrags zum bestehenden Kooperationsvertrag eher gering. Zusätzlich werden die sicherlich sinnvolle Einbindung der Rufnummer 116117 und eine Unterstützung des Landes bei der Anbindung der teilnehmenden Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur vorgeschlagen. Dies soll aber wieder nur aus vorhandenen Mitteln erfolgen, sodass die tatsächliche Umsetzung für mich fraglich bleibt. Wenn es schon wieder nur aus vorhandenen Mitteln erfolgen soll, kann ich das als Gesundheitspolitikerin auch einfach nicht ernst nehmen. (Beifall von der FDP) Es ist dann zuerst auch nur eine Pilotphase vorgesehen. Da greift der Antrag der Regierungsfraktionen dann doch deutlich zu kurz. Insgesamt erweckt er den Eindruck, unter dem Namen der NRW-Initiative „Gemeinsam digital versorgen für Praxen und Pflege“ neue Konzepte zu verkaufen. Tatsächlich gehen diese 17.09.2026 aber kaum über die bestehenden Möglichkeiten hinaus. Es wird mit neuen Begriffen viel versprochen, die konkrete Versorgungsrealität für Pflegebedürftige wird hingegen nur in ganz kleinen Schritten verbessert. Die schwarz-grüne Landesregierung möchte zum Ende der Legislaturperiode offenbar noch das Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ bearbeiten, nachdem in den Vorjahren wenig unternommen wurde und sogar Haushaltsmittel gekürzt wurden. (Beifall von der FDP – Thorsten Klute [SPD]: Tja, ein Antrag allein macht noch kein Handeln aus, das ist das Dumme!) Eine Einbindung pflegender Angehöriger in digitale Versorgungsprozesse wäre zwar sinnvoll, es bleibt aber völlig unklar, wie ein Zugang zur Telematikinfrastruktur erfolgen soll. Unabhängig davon muss aber auch bei digitalen Versorgungsstandards gewährleistet sein, dass das Recht auf freie Arztwahl der Versicherten in der Pflegeeinrichtung unberührt bleibt und nicht nur die Ärztinnen und Ärzte behandeln dürfen, die Teil der Tandems sind. Die FDP-Landtagsfraktion ist von diesem Antrag nicht gänzlich überzeugt, er ist aber auch nicht ganz verkehrt. Daher werden wir uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Josef Neumann [SPD] – Thorsten Klute [SPD]: Tut nichts, bringt nichts!)
