Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Digitalisierung ist richtig, wichtig und zukunftsträchtig. Dem verschließt sich keinesfalls die nordrhein-westfälische Justiz. Sie setzt sie konsequent weiter um. An diese positive Entwicklung knüpft der Antrag an und geht in die richtige Richtung. Zu Recht werden die Fortschritte bei den juristischen Staatsprüfungen herausgestellt. Nordrhein-Westfalen hat bei der Digitalisierung der juristischen Staatsprüfung bundesweit eine Vorreiterstellung. Das elektronische Examen ist inzwischen Realität. Nahezu alle Prüflinge in den juristischen Staatsprüfungen nutzen mittlerweile die dank des Landtags eröffnete Möglichkeit, die Klausuren elektronisch anzufertigen. Die Digitalisierung endet hier aber nicht. Schon heute werden die Aufsichtsarbeiten weit überwiegend elektronisch korrigiert. Das kann allerdings nicht alles sein. Auch im Übrigen muss das Prüfungsverfahren medienbruchfrei digitalisiert werden, und zwar von der Anmeldung bis zur Archivierung. Das ist kein Selbstzweck. Mehr Digitalisierung in diesem Bereich heißt weniger Aufwand, mehr Service. Sie soll den Menschen zugutekommen. Dann gehören schriftliche Prüfungsanmeldungen, umständliches Versenden von Nachweisen oder herkömmliche Kommunikationswege der Vergangenheit an. Ein papierloses Prüfungsamt ist heute noch nicht durchgehend der Fall. Hier setzt der Antrag an, und deswegen begrüßt die Landesregierung den Inhalt ausdrücklich. Eine digitale Prüfungsakte ist zur Umsetzung ein notwendiger Grundstein. Die Justiz kann bei der Umsetzung auf bereits bewährte Anwendungen zurückgreifen. Ein zentrales Onlineportal soll perspektivisch zu einer bürgerfreundlichen Weiterentwicklung der Digitalisierung beitragen. Es stimmt, ein elektronisches Prüfungsverfahren eröffnet neue Chancen wie die Bereitstellung elektronischer Hilfsmittel. Dies entlastet die Prüflinge finanziell. Es bildet die Praxis ab und steigert die Attraktivität der juristischen Ausbildung. Natürlich muss den zukünftigen Kandidatinnen und Kandidaten vorher eine Übungsmöglichkeit eingeräumt werden. Optimale Prüfungsbedingungen und Landtag Übungsmöglichkeiten sind essenziell, um den Kandidatinnen und Kandidaten die Gelegenheit zu geben, ihr Bestes zu zeigen. Auf der anderen Seite sind sie die beste Werbung für eine moderne Justiz als Arbeitgeberin. Die Justizverwaltung plant, bereits in naher Zukunft elektronische Gesetzestexte in der Prüfung kostenfrei anzubieten. Soweit die finanziellen Mittel es zulassen, wird mittelfristig sogar die zugelassene Kommentarliteratur den Kandidatinnen und Kandidaten ohne Entgelt angeboten werden. Die ersten Meilensteine für ein digitales Prüfungsverfahren sind gesetzt. Schon heute spart es Ressourcen. Der angeregte weitere Digitalisierungsprozess verändert veraltete Arbeitsweisen: weniger Verwaltungsaufwand, weniger Medienbrüche, weniger Formulare, weniger Bürokratie, schnellere Kommunikation und bessere Nachvollziehbarkeit. Dieser Prozess ist ein zusätzlicher Mosaikstein zu einer effektiven Justizverwaltung und stärkt unseren Rechtsstaat. Der Antrag unterstützt die Justiz darin, den begonnenen Weg einer effektiveren Verwaltung weiterzugehen. Er knüpft an den bisherigen Stand an und optimiert die positiven Entwicklungen. Ich bedanke mich für diesen Antrag, und ich bedanke mich auch dafür, dass die Fraktionen von SPD und FDP dem zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Thorsten Klute [SPD])
