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Angela Erwin

CDU 17.09.2026 Sitzungen 18/130

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem E-Examen 17.09.2026 hat Nordrhein-Westfalen die Digitalisierung der juristischen Staatsprüfung bereits weit vorangebracht. Jetzt wollen wir das gesamte Prüfungsverfahren digital ausgestalten. Die überwiegende Zahl der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer schreibt ihre Klausuren bereits elektronisch. Auch die Korrektur erfolgt inzwischen weitgehend digital. Aber Digitalisierung darf nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Wenn Klausuren digital geschrieben und korrigiert werden, dann muss auch das Verfahren drumherum digital sein. Digitale Arbeiten auszudrucken, Papierakten zu führen und Unterlagen anschließend wieder einzuscannen, kostet Zeit, verursacht unnötige Arbeit und ist schlicht nicht mehr zeitgemäß. Deshalb wollen wir die papierlosen Prüfungsämter. Von der Anmeldung bis zur Einsichtnahme, von der Kommunikation bis zur Archivierung – alles gebündelt in einem zentralen Onlineportal. Damit schaffen wir ein durchgehend digitales, verlässliches und einfacheres Prüfungsverfahren. Das schafft bessere Bedingungen für die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und spart Ressourcen bei den Prüfungsämtern. Besonders wichtig ist mir dabei der Blick auf die Hilfsmittel. Wer ein juristisches Staatsexamen ablegt, hat schon genug damit zu tun, sich auf die Prüfung zu konzentrieren. Hinzu kommt bislang ein erheblicher organisatorischer Aufwand. Gesetzesteste müssen beschafft, vorbereitet und zum Prüfungsort mitgebracht werden. In der zweiten Staatsprüfung kommen die umfangreichen Kommentare hinzu, die viele Prüflinge eigens anmieten oder in schweren Koffern zu den Klausuren transportieren. Das wollen wir ändern. Zugelassene Gesetzestexte sollen künftig digital und kostenlos im Examen zur Verfügung stehen. Niemand muss mehr die entsprechenden Gesetzessammlungen zum Prüfungsort schleppen. Mittelfristig wollen wir diesen Weg auch bei den Kommentaren in der zweiten juristischen Staatsprüfung gehen. Dann sollen auch die schweren Koffer mit angemieteten Kommentaren der Vergangenheit angehören. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die digitalen Hilfsmittel zuverlässig funktionieren und die Prüflinge mit ihnen vertraut sind. Deshalb gehört zu diesem Schritt auch eine Trainingsumgebung, in der der Umgang mit den digitalen Gesetzestexten und Kommentaren vorab erprobt werden kann. Das Examen selbst darf nicht der Ort sein, an dem man sich erstmals mit der Technik auseinandersetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag ist die konsequente Fortsetzung eines Weges, den Nordrhein-Westfalen bereits erfolgreich eingeschlagen hat. Wir haben die digitale Klausur eingeführt. Jetzt machen wir die Prüfung vollständig digital. Ich bin überzeugt davon, das ist ein richtiger und notwen-Landtag diger Schritt. Deshalb bitte ich heute um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der FDP)

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