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Dagmar Hanses

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 18/130

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen diesen Antrag zum Thema „papierlose Prüfungsämter“ mit dem Schwerpunkt Digitalisierung vorlegen können. Digitalisierung wird als Wort in politischen Debatten immer schnell gesagt, aber entscheidend ist doch, dass sie den Alltag von Menschen tatsächlich verändert. Nordrhein-Westfalen hat bei den juristischen Staatsprüfungen bereits einen wichtigen Schritt gemacht. Seit zwei Jahren, seit 2024, gibt es bereits Aufsichtsarbeiten, die digital geschrieben werden. Die Korrektur erfolgt ebenfalls elektronisch. Das E-Examen funktioniert. Ich kann Ihnen verraten: Ich habe mit vielen Menschen auch aus anderen Bundesländern gesprochen, die da ein bisschen neidisch nach Nordrhein-Westfalen schauen, wie gut das hier funktioniert. Wir möchten jetzt mit diesem Antrag den nächsten Schritt gehen, denn es gibt weitere Prozesse in juristischen Prüfungen, die wir digitalisieren möchten. Der nächste Baustein ist, auf die gesamten Verfahren zu schauen. Was bringt es, wenn wir eine E-Klausur haben, aber immer noch Briefe verschickt und ausgedruckt werden? Wir brauchen einen komplett digitalen Prozess in den juristischen Prüfungen – keine Medienbrüche, denn Medienbrüche kosten Zeit, Geld und unnötige Arbeit. Dagegen tun wir jetzt etwas. Ein papierloses Prüfungsamt bedeutet deshalb nicht weniger, sondern eine moderne Verwaltung. Sie orientiert sich an den Menschen, für die sie da ist. Landtag Außerdem entlastet es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prüfungsämtern. Das Wichtigste: Wenn Akten nicht zwischen Papier und digitaler Welt immer hin und her übertragen werden müssen und unnötig verschickt werden müssen, dann hat die Verwaltung mehr Zeit für das, was sie eigentlich leisten soll, einen verlässlichen Service für Studierende und eben sorgfältige Entscheidungen. Keine Bescheide mehr per Post mit Listen mit Nichtbestehern und Bestehern, sondern ein konsistentes digitales Verfahren! Wir sehen in der Digitalisierung ein wichtiges und richtiges Werkzeug, um vorhandene Ressourcen sinnvoller einzusetzen. Das heißt, dass Studierende sowie Referendarinnen und Referendare die Anmeldung und Übermittlung von Unterlagen digital vornehmen können und dass die Prüfungstermine und Ergebnisse digital einsehbar sind, und zwar flächendeckend in allen drei OLG-Bezirken. Ein zentrales Onlineportal, das Zugang schafft – das ist das, was wir jetzt brauchen. Das ist übersichtlich, verlässlich und modern. Die zugelassenen Gesetzestexte und Kommentare, die Prüflinge oder Studierende und Referendarinnen und Referendare im Moment noch in schweren Taschen mit sich herumschleppen, stehen dann selbstverständlich digital zur Verfügung, was eine echte Entlastung bringt. Mittelfristig sollen dann in der zweiten Staatsprüfung auch die zugelassenen Kommentare nutzbar sein. Das ist nicht nur unfassbar wichtig, sondern auch komfortabel. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wer eine Prüfung ablegt, soll nicht zusätzlich mehrere hundert Euro für Hilfsmittel aufbringen müssen, nur damit eine digitale Prüfung anschließend mit einem riesigen Berg gedruckter Bücher funktioniert. Uns ist es wichtig, dass es sicher, verlässlich und leicht zugänglich ist. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie diesen Schritt mit uns gemeinsam gehen und wir hier deutlich nach vorn gehen und in den Prüfungsämtern tatsächlich papierlos sind und das für Studierende und Referendarinnen in der Praxis umsetzen. Mit diesem Antrag machen wir den Unterschied. Wir führen das E-Examen konsequent in den nächsten Schritt. Wir machen es medienbruchfrei, transparent und zeitgemäß. Das stärkt nicht nur die Verwaltung, sondern hilft den Studierenden, eine zeitgemäße Form von Prüfungen abzulegen. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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