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Guido Görtz

CDU 17.09.2026 Sitzungen 18/130

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beraten einen Antrag der AfD, der sich im Kern gegen jede ordnungsrechtliche Solardachpflicht richtet. (Christian Loose [AfD]: Jo!) Begründet wird das mit dramatisch steigenden Strompreisen, mit sogenannten Fehlinvestitionen in Photovoltaikanlagen, mit Bürokratiekosten und mit einem unzulässigen Eingriff in das Eigentum. Schaut man allerdings genauer hin, erkennt man schnell, dass hier scheinbare Kausalitäten konstruiert, Zahlen aus dem Kontext gerissen und zentrale Fakten ausgeblendet werden. Das ist keine seriöse Energiepolitik, sondern das ist Stimmungspolitik gegen die Energiewende. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich verdeutliche Ihnen anhand von vier Punkten, warum dieser Antrag durchfällt. Erstens: Strompreise und der Vergleich mit Frankreich. Die AfD behauptet, Deutschland habe extrem hohe Strompreise, Frankreich dagegen deutlich günstigere, und Schuld seien der PV-Ausbau und die Solardachpflicht. Das klingt simpel, ist aber sachlich falsch. Wie der Franzose sagen würde: C’est ne pas correct. 17.09.2026 Die genannten 6,14 Cent pro Kilowattstunde in Frankreich sind keine Marktpreise, sondern politische Preise. Bei diesem Vergleich wird völlig ausgeblendet, dass Strompreise dort massiv staatlich reguliert und quersubventioniert sind. Das ist kein fairer Marktvergleich. (Christian Loose [AfD]: Diese Preise hatten wir vor zehn Jahren auch in Deutschland!) Hinzu kommt: Der Strompreis für Endkunden besteht überwiegend aus Steuern, Abgaben und Netzentgelten. Der Anteil der reinen Erzeugungskosten, also dort, wo Photovoltaik wirkt, ist nur ein Teil des Endpreises. Dach-PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen zum Hauptpreistreiber zu erklären, ignoriert bewusst die dynamische Struktur des Strompreises. Außerdem sind die Preissprünge der letzten Jahre maßgeblich krisen- und gaspreisgetrieben, und zwar durch den russischen Angriffskrieg und Engpässe im konventionellen Kraftwerkspark, nicht aber durch Solardächer auf Einfamilienhäusern. Gerade flexible, dezentrale PV mit Eigenverbrauch senkt die Bezugskosten vieler Haushalte und Betriebe. Zweitens: die sogenannte Fehlinvestition in PV. Die AfD zitiert lediglich einen Marktwert Solar aus dem Mai 2026 mit rund 3,3 Cent pro Kilowattstunde und stellt dem höhere EEG-Vergütungen gegenüber. (Die Beschattung des Plenarsaals schließt sich.) – Da geht hier sogar schon das Licht ein bisschen aus. – Daraus werden eine Milliardenschieflage und ein Fehlinvestitionsanreiz konstruiert. Nur einen einzelnen Extremmonat herauszugreifen und zum Maßstab zu machen, ist nicht seriös. Für eine wirtschaftliche Bewertung zählen der jahresdurchschnittliche Marktwert und vor allem der Systemnutzen über einen Zeitraum von 20 oder 25 Jahren. Die EEG-Vergütung ist ein Instrument, um Infrastruktur aufzubauen, mit der CO -Emissionen reduziert, unsere fossile Importabhängigkeit gesenkt und Preisrisiken gedämpft werden. Die volkswirtschaftlichen Kosten unterlassener Klimapolitik bleiben in Ihrem Antrag völlig außen vor. Die Solardachpflicht zielt zudem nur auf bestimmte Dachflächen und Stellplätze. Mit ihr wird dafür gesorgt, dass ohnehin versiegelte Flächen energetisch genutzt werden, statt zusätzliche Freiflächen zu verbrauchen. Diese Anlagen erzeugen Strom dort, wo er gebraucht wird. Der Eigenverbrauch reduziert Netzkosten und stabilisiert die Stromrechnung. Wer nur auf die Differenz zwischen Börsenpreis und Vergütung starrt und Eigenverbrauch, CO -Vermeidung und Importabhängigkeit ausblendet, zeichnet bewusst ein verzerrtes Bild. Landtag Drittens: die Versorgungssicherheit. Die AfD behauptet, die Solardachpflicht trage nichts zur Versorgungssicherheit bei, weil Dach-PV keine gesicherte Leistung bereitstelle. Versorgungssicherheit im zukünftigen Energiesystem basiert auf einem Mix aus flexiblen Gaskraftwerken mit klimaneutralen Gasen, Speichern, Lastmanagement, dem europäischen Verbund und einer breiten Erzeugungsbasis von Erneuerbaren. Dach-PV ist ein Baustein in diesem Mix. Durch sie wird in den Stunden ihrer Einspeisung der Bedarf an Brennstoffen reduziert, und durch viele kleine Anlagen wird die Resilienz gegenüber Ausfällen einzelner Großkraftwerke oder Importstörungen erhöht. Die pauschale Behauptung, PV trage dazu nichts bei, ist technisch überholt. Viertens: Eigentum, Ordnungsrecht und europäischer Rahmen. Eigentumsrechte sind grundlegend. Genauso richtig ist es aber, dass Eigentum verfassungsrechtlich an die Sozialpflichtigkeit gebunden ist – Art. 14 Grundgesetz. Bauordnungsrechtliche Pflichten wie Wärmeschutz, Brandschutz oder Barrierefreiheit greifen seit jeher und dienen legitimen Gemeinwohlzielen. Auch Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Flächenschonung dienen diesen Gemeinwohlzielen. Eine Solardachpflicht reiht sich also in diese Logik ein und nutzt das Potenzial ohnehin bebauter Flächen. Im Übrigen wird niemand zu sinnlosen Investitionen gezwungen. In der Bauordnung NRW und der Solaranlagen-Verordnung sind Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Unvertretbarkeit und unbilliger Härte vorgesehen. Wer wirklich nicht kann, der muss auch nicht. In der EU-Gebäuderichtlinie wird lediglich verlangt, dass geeignete Dächer genutzt werden, wo es technisch, wirtschaftlich und funktional machbar ist. Nordrhein-Westfalen hat als energieintensives Industrieland ein besonderes Interesse daran, eigene Potenziale zu nutzen, statt sich von Energieimporten abhängig zu machen. Eine Solardachpflicht mit klaren Ausnahmen ist genau das Instrument, das in diesem Rahmen naheliegt. Wer Landes-, Bundes- und EU-Regelungen zur Solarbedachung abschaffen will, wie es die AfD in diesem Antrag fordert, zieht der Energiewende im wahrsten Sinne des Wortes den Stecker und erhöht unsere Abhängigkeit von importierten Energieträgern. Die Solardachpflicht ist kein Selbstzweck. Sie ist die konsequente Nutzung ohnehin versiegelter Flächen zum Schutz von Klima und Böden, zur Stärkung unserer Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung der Energiekosten. In dem AfD-Antrag wird all das ausgeblendet. Deshalb werden wir von der CDU-Fraktion diesen Antrag entschieden ablehnen. – Vielen Dank. 17.09.2026 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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