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Hedwig Tarner

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 18/130

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft unserer Innenstädte beschäftigt uns abermals hier im Plenum, und das zu Recht. Danke an die SPD, dass Sie den Aufschlag für diese Diskussion gemacht haben; denn Innenstädte sind weit mehr als nur Einkaufsstandorte. Sie sind Orte des Wohnens, des Arbeiten, der Begegnung und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Die traditionellen Modelle der letzten Jahrzehnte waren Innenstädte, die vom Einzelhandel geprägt waren. Der tiefgreifende Strukturwandel begann bereits vor 30 Jahren mit dem Ausbluten der Innenstädte durch Einkaufszentren an der Peripherie: Neue Mitte Oberhausen und Globalmärkte, die überall am Rand wuchsen. Verstärkt durch den Onlinehandel, Geschäfts-Landtag aufgaben, veränderte Konsumgewohnheiten und demografische Entwicklungen veröden die Einkaufsmeilen immer mehr. Wir müssen unsere Zentren neu denken. Wie sollen die Innenstädte der Zukunft aussehen? Mit genau dieser Frage haben wir uns beim Zukunftskongress der grünen Landtagsfraktion beschäftigt. Wir wollen Innenstädte, die familienfreundlich sind, in denen Kinder sicher unterwegs sein können, die barrierefrei sind, die klimaangepasst sind und eine hohe Aufenthaltsqualität haben – wie so etwas aussehen kann, haben wir auf der Landesgartenschau in der letzten Woche noch vorgestellt bekommen –, in denen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Kultur und soziale Angebote nebeneinander Platz haben. Unser Ziel sind blühende Innenstädte – lebendig, sicher, klimafest und familienfreundlich. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Eine Innenstadt sollte auch dann ein attraktiver Ort sein, wenn ich dort nicht einkaufen gehen will. Leerstehende Lokale und Immobilien sind nicht nur eine Bürde, sondern sie bieten Chancen. Sie können zu Wohnungen, Arbeitsräumen, sozialen Einrichtungen oder kulturellen Orten entwickelt werden. Dafür brauchen die Kommunen Handlungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung. Eine zentrale Voraussetzung dabei ist die Verfügbarkeit von Grund und Boden. Wo Grundstücke und Immobilien vor allem als Spekulationsobjekte betrachtet werden, kann Stadtentwicklung blockiert werden. Leerstand kann dann wirtschaftlich interessanter sein als eine tatsächliche Nutzung. Deshalb müssen die Kommunen strategisch in der Lage sein, Grundstücke und Immobilien zu erwerben, Vorkaufsrechte sinnvoll einzusetzen und städtebaulich wichtige Entwicklungen selbst anzustoßen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Stadtentwicklung ist ein fortlaufender Prozess. Die Städtebauförderrichtlinie in Nordrhein-Westfalen wurde in dieser Legislatur neu gefasst und gilt seit dem 1. Januar 2024. Die Städtebauförderung wurde damit stärker auf eine nachhaltige und resiliente Stadtentwicklung ausgerichtet. Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie- und Ressourceneffizienz sowie der Schutz vor Extremwetter wurden stärker verankert. Auch Barrierefreiheit und die Reduzierung des Flächenverbrauchs werden thematisiert. Diesen Transformationsprozess werden wir fortsetzen, und wir müssen ihn beschleunigen. Die Herausforderungen verändern sich weiter. Die Förderinstrumente dürfen nicht statisch sein. Die Förderung der städtebaulichen Maßnahmen wird aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Im Haus-17.09.2026 haltsentwurf des Landes für 2027 steigen die Zuwendungen um 8,6 Millionen auf 193,8 Millionen Euro. Der Bund hat seinen Anteil 2026 bereits auf 1 Milliarde Euro erhöht. Entsprechend ist auch das Land mitgezogen. Nach den bisherigen Planungen soll die Bundesförderung bis 2029 weiter steigen. Dies eröffnet zusätzliche finanzielle Spielräume für Projekte der Stadtentwicklung. Wir sehen weiteren Handlungsbedarf: Wir werden prüfen, ob eine neue Fördersäule „blühende Innenstädte“ sinnvoll ist. Wir benötigen ein Bauprogramm gegen Leerstand, das die Umnutzung bestehender Gebäude unterstützt und damit Städtebau- und Wohnraumförderung zusammendenkt. Die Förderbedingungen müssen vereinfacht werden. Kommunen sollen schneller und unkomplizierter auf Leerstand und Veränderungen reagieren können. Eine mögliche Kürzung der Nutzungsbindung, die durch Fördermittel entstanden ist, muss möglich werden. Boden ist nicht beliebig vermehrbar. Wir müssen Spekulation begrenzen und Kommunen in die Lage versetzen, städtebaulich wichtige Flächen aktiv zu sichern und zu entwickeln. Sicherheit braucht mehr als Ordnungsrecht. Die Kommunen benötigen rechtssichere Instrumente, wenn sie mit Problemen im öffentlichen Raum konfrontiert sind. Aber können diese Probleme durch örtlich begrenzte Alkoholverbote und Videoüberwachung gelöst werden? Videoüberwachung greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein, ohne dass nachweislich die öffentliche Sicherheit dauerhaft verbessert wird. Alkoholverbotszonen verlagern die Probleme lediglich räumlich. Sie treffen vor allen Dingen Menschen, die keine private Alternative haben. Ein ganz entscheidender Punkt sind die kommunalen Finanzen. Wenn wir wollen, dass Städte und Gemeinden ihre Innenstädte aktiv gestalten, reicht es nicht, ihnen neue Instrumente an die Hand zu geben, sie müssen auch finanziell und personell in der Lage sein, diese zu nutzen. Wenn eine Kommune eine leerstehende Immobilie erwerben und entwickeln kann, attraktive öffentliche Räume schaffen und kommunale Ordnungsdienste für mehr Sicherheit einsetzen will, braucht sie dafür Ressourcen. Eine langfristige Stärkung der kommunalen Haushalte ist wichtig. Das Land entlastet die Kommunen durch die Erhöhung im GFG und die Regelung zu kommunalen Altschulden. Damit lösen wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Bei einem anderen Teil der Altschulden muss auch der Bund seiner Verantwortung gerecht werden. Dies fordert ebenso der Städtetag. Hier muss die SPD Farbe bekennen, schließlich stellt sie den Bundesfinanzminister. Landtag (Sarah Philipp [SPD]: Ach, das war ja heute noch gar nicht!) Gute Kommunalfinanzen sind keine haushaltspolitischen Nebensachen, sie sind eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche und sozial gerechte Transformation. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Klimaschutz und Klimaanpassung werden vor allem vor Ort umgesetzt. Dort werden Straßen und Plätze umgestaltet, Bäume gepflanzt, Gebäude saniert, Rad- und Fußwege ausgebaut und Maßnahmen gegen Hitze und Starkregen ergriffen. Ohne ausreichende finanzielle und persönliche Spielräume können Städte und Gemeinden diese Aufgaben nicht bewältigen. Wer neue Landesprogramme fordert, muss auch sagen, woher das Geld kommen soll. Wer dauerhafte Förderung verspricht, muss die langfristige Finanzierung darstellen. Und wer den Kommunen zusätzliche Aufgaben überträgt, muss dafür sorgen, dass sie diese finanziell und personell bewältigen können. Diese Themen klammert die SPD in ihrem Antrag aus. In der weiteren Beratung erwarten wir hier Antworten von Ihnen. Wir benötigen einen kontinuierlichen Austausch, wie unsere Innenstädte und Ortszentren zukunftsfest gemacht werden können, einen Austausch mit den demokratischen Kolleginnen und den Kollegen, den Kommunen, mit den Stadtplanerinnen und Stadtplanern, Wissenschaft, Handel, Eigentümerinnen sowie den sozialen Akteuren. Denn die Herausforderungen sind komplex und gehören zusammen. Das zeigt sich auch gerade bei dem vorgelegten Bericht der Enquetekommission „Wasser in Zeiten der Klimakrise“. Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge, Wasserversorgung, Stadtentwicklung, Flächenplanung und Klimaanpassung lassen sich nicht isoliert betrachten. Genau diese Perspektive brauchen wir auch bei der Entwicklung unserer Innenstädte. Dafür brauchen wir gute Ideen, kommunale Handlungsmöglichkeiten, eine leistungsfähige Städtebauförderung und vor allem eine solide und verlässliche Finanzierung. Lassen Sie uns deshalb im Gespräch bleiben und gemeinsam daran arbeiten, dass aus der Herausforderung der Transformation neue Chancen für unsere Innenstädte und Ortszentren entstehen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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