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Peter Blumenrath

CDU 16.07.2026 Sitzungen 18/128

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wundert mich nicht, dass Ihnen die fünf Minuten in der letzten Lesung nicht ausgereicht haben. Was mich wiederum schon wundert, ist, dass Sie heute noch einmal dieselben Argumente mit einem achtseitigen Entschließungsantrag diskutieren möchten. Sie haben uns Ihre Argumente gestern vorgetragen. Sie haben sie bereits im Ausschuss vorgetragen. Heute werden wir uns das Ganze noch einmal anhören. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Sie zitieren sogar den von uns benannten Sachverständigen, obwohl wir gerade dessen zentrale Hinweise aufgenommen haben. Im gesamten Gesetzgebungsprozess haben die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit der Landesregierung und mit Experten vertrauensvoll und zielorientiert zusammengearbeitet. Man kann über einen Gesetzentwurf streiten. Aber dann sollte man wenigstens den Gesetzentwurf kritisieren, der heute tatsächlich zur Abstimmung steht. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber gut, Sie wollen diese Debatte; dann führen wir diese Debatte. In Ihrem Entschließungsantrag schreiben Sie: „Der Schutz vor tatsächlicher Diskriminierung durch staatliches Handeln ist ein wichtiges Anliegen eines freiheitlichen Rechtsstaates. Jeder Bürger in Nordrhein-Westfalen hat Anspruch auf eine ihn diskriminierungsfrei behandelnde Verwaltung.“ (Ralf Witzel [FDP]: Genau das!) Landtag Bis zu diesem Punkt sind wir uns also einig. Offenbar ist sich die FDP hier sogar mit sich selbst in vielen Punkten einig, jedenfalls außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Im Bund haben Sie die Antidiskriminierungsstelle gestärkt. Die FDP hat Ferda Ataman für das Amt der Antidiskriminierungsbeauftragten mitgetragen. (Ralf Witzel [FDP]: Das war ein Fehler! – Marcel Hafke [FDP]: Das würden wir nicht noch mal machen!) In Rheinland-Pfalz stimmte die FDP noch im Januar 2026 für das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt, ein eigenes Landesgesetz zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliches Handeln. Antidiskriminierung findet die FDP also grundsätzlich richtig, zumindest dort, wo sie Regierungsverantwortung trägt. Hier in Nordrhein-Westfalen wird aus derselben Idee plötzlich ein Generalverdacht. Warum? Weil Sie Ängste schüren wollen, weil Sie Aufmerksamkeit suchen. Sie behaupten, eine bloße Anschuldigung würde künftig ausreichen, und der Beschäftigte müsse anschließend seine Unschuld beweisen. Das ist aber nachweislich falsch. (Angela Freimuth [FDP]: Nein!) Nach der Änderung reicht weder eine Behauptung noch ein allgemeiner Verdacht. Die betroffene Person muss Tatsachen beweisen, (Ralf Witzel [FDP]: Ja, genau so!) und diese Tatsachen müssen dann eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Erst wenn diese Schwelle erreicht ist, (Ralf Witzel [FDP]: Gibt es die Beweislastum- kehr!) muss die andere Seite nachweisen, dass kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorlag. Und genau so steht es im Gesetz. Herr Witzel, Sie trauen unseren Gerichten offenbar nicht zu, eine Behauptung von einer bewiesenen Tatsache zu unterscheiden. Aber ich sage Ihnen: Wir glauben, dass die Gerichte das können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie können den Schutz vor Diskriminierung nicht in den ersten Absatz Ihres Antrags hineinschreiben und anschließend jedes Instrument ablehnen, das diesen Schutz wirksam etabliert. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag auch heute wieder ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 16.07.2026

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