Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Thema des vorliegenden Gesetzentwurfs haben wir schon vor vier Wochen gesprochen. Ich wiederhole gerne mein Fazit: Das aktuelle Ladenöffnungsgesetz in NRW ist ein weitgehend flexibilisiertes Regelwerk, das sich bewährt hat. Zum Thema „Automatenshops“, lieber Herr Brockes, ist mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Verwaltungsgerichts Köln Klarheit geschaffen worden. Automatenshops fallen nicht unter das Ladenöffnungsgesetz NRW, weil das Gesetz nicht für Warenautomaten gilt. Das bedeutet: Jegliche Regelung zu digitalen Verkaufseinrichtungen würde zusätzliche Regulierungen schaffen, die es bei den derzeitigen Vorgaben nicht braucht. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Neue Regelungen führen dann im Zweifel zu neuer Rechtsunsicherheit und ganz sicher zu mehr Bürokratie und mehr Arbeit in den kommunalen Ordnungsbehörden. Die neue Formulierung in dem Änderungsantrag macht es nicht besser, weil das Problem mit der Flächen- und Sortimentsbegrenzung bleibt, und damit bleiben die Schwächen und Rechtsunsicherheiten. „Ohne Verkaufspersonal“ bedeutet übrigens nicht „personallos“. Es entsteht also eine mögliche Regulierung, die es derzeit nicht gibt und für die aus unserer Sicht kein akuter Handlungsbedarf besteht. Besonders ihre Flächengröße schränkt die Möglichkeiten bei den digitalen Kleinstsupermärkten ein und ist nicht praxistauglich. Landtag Zur Klarstellung: Der Vergleich mit Hessen hinkt. Warum? Der Hessischen Verwaltungsgerichtshof als oberste Instanz hat bezüglich des hessischen Ladenöffnungsgesetzes entschieden, dass digitale Kleinstsupermärkte darunterfallen. Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat für das Ladenöffnungsgesetz in NRW gesagt: Tun sie nicht. – Das HLöG ist ein anderes als das LÖG NRW. – Deswegen sehen wir aufgrund der Nichtvergleichbarkeit der beiden Ladenöffnungsgesetze an der Stelle keinen Handlungsbedarf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
