landtag.nrw.de ↗

Dietmar Brockes

FDP 16.07.2026 Sitzungen 18/128

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Lüders und Herr Kollege Dr. Untrieser, erst einmal herzlichen Dank, dass Sie wenigstens auf den Gesetzentwurf eingegangen sind. Wir reden heute über den besonderen Schutz des Sonntags. Zu diesem Thema gibt es derzeit große Diskussionen, ausgelöst durch die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in Berlin, die laut ihrem Koalitionsbeschluss die Öffnungszeiten von Bäckereien und Konditoreien am Sonntag ausweiten wollen, was meines Erachtens auch seitens des Einzelhandels zu berechtigten Diskussionen geführt hat. Diese Öffnungszeiten am Sonntag sind nicht mehr zeitgemäß und passen so nicht mehr in unseren Lebensalltag. (Beifall von der FDP) Heute aber reden wir über eine sinnvolle Klarstellung und nicht über eine generelle Änderung. Digitale Kleinstsupermärkte bis 120 m2 ohne Verkaufspersonal und mit Alltagssortiment sollen aus dem Ladenöffnungsgesetz herausgenommen werden. Das ist ein kleines, aber feines Stück Freiheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der FDP) Dieser Gesetzentwurf schafft Klarheit. Lieber Kollege Untrieser, es ist nicht richtig, was Sie eben gesagt haben. Ihr eigener Sachverständiger, Dr. Kilic hat in der Anhörung gesagt, er sehe den Bedarf einer ausdrücklichen normativen Verankerung aus Gründen der trotz des Urteils weiter bestehenden Rechtsunsicherheit und der widersprüchlichen Rechtsprechung im Feiertagsrecht. – Das genaue Gegenteil von dem, was Sie eben behauptet haben, hat also Ihr eigener Sachverständiger gesagt. Auch Herr Dr. Achten vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen hat ausgeführt: „Kurzum gibt es so viel Unsicherheit, sodass alles, was in bestimmten Punkten Klarheit schafft, hilft.“ Da besteht eine Erwartungshaltung. Daher sehen wir die Notwendigkeit der Klarstellung. Dieser Gesetz-16.07.2026 entwurf ist also auch von den Betroffenen gewollt und schafft Rechtssicherheit, der Sie sich eigentlich nicht verweigern dürfen. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Er stärkt auch die Nahversorgung. Gerade im ländlichen Raum können so Versorgungslücken geschlossen werden. Wir nutzen die Chance der Digitalisierung, ohne Arbeitnehmerrechte einzuschränken. Auch die Sonn- und Feiertagsruhe bleibt dadurch bewahrt. In der Anhörung – das war im Gegensatz zu dem, was Sie gerade behauptet haben, das eindeutige Bild – haben Vertreter aus Wirtschaft und Handel, aus Kommunen und der Rechtswissenschaft die gesetzliche Klarstellung der FDP eindeutig unterstützt. Die IHK NRW bezeichnete sie als richtig und wichtig. Die kommunalen Spitzenverbände sehen darin eine moderne Lösung der Nahversorgung. Auch juristisch wurde neben den bereits genannten Punkten bestätigt, dass der Schutz des Sonntags bewahrt bleibe und Beschäftigte im Einzelhandel nicht belastet würden. Wir haben Verbesserungsvorschläge angenommen. Frau Kollegin Lüders, das bedeutet nicht die Zurücknahme des Gesetzentwurfes, sondern dessen Verbesserung. Wir lernen aus Anhörungen, nehmen die Punkte der Sachverständigen auf und machen unseren Antrag besser. Deshalb haben wir die Formulierung „Kleinstsupermärkte“, so wie es bewährtes Modell in Hessen ist, in unser Gesetz aufgenommen. (Beifall von der FDP) Umso unverständlicher – um es klar zu sagen – sind die Ablehnungsgründe von CDU und Grünen. Herr Kollege Untrieser, Sie dankten gerade für die wichtige Initiative, aber nichts wird übernommen. (Zuruf von Dr. Christian Untrieser [CDU]) Sie bestätigen sogar, dass die früheren Schwächen beseitigt wurden und wir unseren Entwurf verbessert haben. Wenn er jetzt besser ist, dann hätte man ihm vielleicht mal zustimmen können. Flexible Einkaufsmöglichkeiten und bessere Nahversorgung sind ein konkreter Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Frau Lüders, auch angebliche Unklarheiten bei Waren des täglichen Bedarfs sind längst ausgeräumt. Der Begriff ist gesetzlich definiert; er steht bereits im Ladenöffnungsgesetz. Es ist also keine neue Begrifflichkeit, sondern schon längst Alltag. In diesen Verkaufsstellen arbeitet sonntags kein Personal. Und zu dieser Milchtütendebatte: Das wurde in der Anhörung schon widerlegt. Dass Sie die hier immer noch anführen, verwundert mich sehr. (Lachen von Nadja Lüders [SPD]) Landtag Unser Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit. Er stärkt die Städte und das Land und ermöglicht Innovation, ohne den Sonntagsschutz anzutasten. Es gibt dabei aus unserer Sicht keine Verlierer – außer den Besitzstandswahrern, die den Stillstand in unserem Land weiter verwalten wollen. Deshalb bin ich sehr gespannt, wie Sie gleich abstimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

Alle Reden von Dietmar Brockes Protokoll ↗