Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer nicht schwimmen kann, dem bleibt in vielen Fällen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Schlimmstenfalls aber riskiert diese Person das eigene Leben. Insgesamt 48 Badetote mussten wir 2025 in Nordrhein-Westfalen verzeichnen. Für das letzte Juniwochenende mit den hohen Temperaturen meldete die DLRG bundesweit mindestens 26 Tote. Oftmals waren die Ursachen Selbstüberschätzung oder Unterschätzung von Gefahren. Gleichwohl kann auch fehlende Schwimmfähigkeit dazu beitragen, dass sich Menschen in lebensgefährliche Situationen begeben. Schwimmen gehört deshalb zu den Sportarten, die wir an unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen am stärksten fördern. Das spiegelt sich auch in den Kernlernplänen wider, die sowohl für den Primarbereich als auch für den Sekundarbereich Schwimmunterricht vorsehen. Ziel ist es, dass zum Ende der vierten Klasse alle Schülerinnen und Schüler die Basiskompetenzen im Schwimmen entsprechend der Stufe 3 des KMK-Niveaustufenkonzeptes erlangt haben. Die Stufe 4, die dem Bronze-Schwimmabzeichen entspricht, ist zum Ende der Klasse 6 zu erreichen. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Schwimmfähigkeit in der Grundschule nicht im vorgesehenen Umfang ausbilden konnten, bietet das Land zusätzliche Förderprogramme an, wie zum Beispiel „NRW kann Schwimmen!“, die Schulschwimmwoche oder der Programmbaustein „Startchance Bewegung“. Hierfür braucht es natürlich auch die entsprechende Infrastruktur in den Kommunen. Dabei lassen wir unsere Kommunen nicht allein – wohl wissend, dass nicht nur das Land, sondern auch zahlreiche Kommunen gezwungen sind, Sparhaushalte aufzustellen. Die Landesregierung hat sich erfolgreich dafür 16.07.2026 eingesetzt, dass die Sportstättenmodernisierung Eingang in das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität findet, um auch Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken zu sanieren, zu modernisieren und neu zu bauen. Die Landesregierung stellt zudem durch das Programm „Moderne Sportstätte NRW“ insgesamt 600 Millionen Euro bereit, wovon 200 Millionen Euro explizit für die Erneuerung von Schwimmbädern zur Verfügung stehen. Ergänzend hierzu erhalten die Kommunen vom Land Nordrhein-Westfalen über die Sportpauschale im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes in den kommenden fünf Jahren rund 375 Millionen Euro. Hinzu kommen die bereits laufenden Investitionen des Landes in herausragende Sportstätten in Nordrhein-Westfalen mit jährlich rund 20 Millionen Euro. Neben der Infrastruktur braucht es aber natürlich auch das entsprechende Personal. So haben wir mit der Übungsleiterinnen- und Übungsleiteroffensive 2026 zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, um Schwimmassistenzen auszubilden. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, fördern wir den Sport sehr umfassend – und ja, es könnte immer mehr sein. Doch die genannten Maßnahmen verdeutlichen, dass wir trotz des Sparhaushalts in den vergangenen zwei Jahren insbesondere beim Schwimmen nicht sparen, damit unsere Kinder und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ohne dabei ihr eigenes Leben zu gefährden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
