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André Kuper

16.07.2026 Sitzungen 18/128

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Für landwirtschaftliche Betriebe gilt ein Grundsatz in besonderer Weise: Sie denken in Generationen, nicht nur in wenigen Jahren, wie das oft in der Politik der Fall ist, sondern wirklich über viele, viele Jahre, Jahrzehnte hinweg – insbesondere natürlich auch in Anbetracht der erheblichen Finanzmittel, die gebraucht werden. Wer seinen Hof an die nächste Generation übergeben will und auch kann, sichert nicht nur den Fortbestand eines – bei uns in Nordrhein-Westfalen – zumeist Familienbetriebs und einer Tradition, sondern ebnet gleichzeitig den Weg für eine neue Generation. Auch wenn sich aus verschiedenen Gründen in der eigenen Familie nicht unbedingt immer ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin findet, bleibt das Thema der Hofnachfolge ein ganz zentrales Thema, das wir auch mit Angeboten der Landwirtschaftskammer begleiten, weil uns sehr daran gelegen ist, dass bei uns die Höfe in die nächste Generation überführt werden können. Der vorliegende Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen prüft und greift den Wesenskern der Landwirtschaft auf. Die Landesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für die Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe schon mit einigen vielfältigen Maßnahmen und schafft gezielt Anreize. Hierzu zählen der Einsatz und die Unterstützung für Innovationen, für Investitionen und insbesondere auch – das finden wir gerade auch mit Blick auf die jungen Leute, die das Thema immer wieder an uns herantragen, ganz wichtig – der Bürokratieabbau im landwirtschaftlichen Bereich. Innovationen stärken die Wettbewerbsfähigkeit und schaffen die notwendige Dynamik. Der Bürokratieabbau setzt entsprechende Kräfte und Zeiten frei und spart damit Kosten für Betriebe und Zeit, die auf der Fläche und in den Ställen benötigt wird. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind das Rückgrat und das Herzstück einer leistungsfähigen Lebensmittelwirtschaft und prägen zugleich den ländlichen Raum bei uns in Nordrhein-Westfalen. Es geht am Ende des Tages aber um viel mehr, nämlich darum, die Ernährungssicherheit zu schaffen bzw. zu 16.07.2026 erhalten und auch in der Zukunft die Unabhängigkeit von Importen aus dem Ausland sicherzustellen. Umso wichtiger ist es, dass gerade der Blick in Richtung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte auf Planungssicherheiten gerichtet wird, vor allem auch im Rahmen der im Antrag angesprochenen gemeinsamen Agrarpolitik, und auf gute Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung. Wir stehen vor großen Umbrüchen, und das allein aufgrund der Altersstruktur der Betriebsleiter bei uns in Nordrhein-Westfalen. Bei dieser muss sich eine Menge tun: Wir brauchen die jungen Leute dringend. Ich will aber deutlich sagen, dass wir im Austausch mit den Junglandwirtinnen und Junglandwirten sehen, dass es gar nicht so wenig Nachfrage gibt. Es gibt gar nicht wenig Leute, die sagen: Ich möchte diesen Weg beschreiten; ich arbeite gern; ich arbeite gern viel; für mich ist das eine Berufung und gleichzeitig ein Hobby. – Am Ende des Tages muss man aber auch gute Aussichten haben und davon leben können. Lassen Sie mich kurz ausführen, wie die bisherige Förderung für die Junglandwirtinnen und Junglandwirte aussieht. Aktuell werden diese über die erste Säule der GAP gefördert. Im Jahr 2025 haben 2.402 Junglandwirtinnen und -wirte einen Antrag auf die entsprechende Prämie gestellt. Das sind immerhin 6,5 % der antragstellenden Betriebe. Darunter befanden sich 439 Neuanträge. Im Rahmen dieser Prämie erhalten unsere Junglandwirtinnen und -wirte für einen Zeitraum von fünf Jahren einen Zuschuss in Höhe von 134 Euro je Hektar für bis zu 120 ha landwirtschaftlicher Fläche. Daneben wird im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms ein Junglandwirtezuschuss von bis zu 20.000 Euro pro Betrieb angeboten, der ebenfalls sehr gut angenommen wird. Nun gilt es, an einer weiteren wichtigen Stellschraube anzusetzen: Die Ausgestaltung der neuen Förderperiode – und damit der GAP ab dem Jahr 2028 – ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ist noch nicht entschieden worden. Das heißt: Wir wissen noch gar nicht, wo wir stehen. Wir setzen uns daher mit aller Kraft dafür ein, über die Mitarbeit in den entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen eine noch wirksamere Unterstützung unserer Jung- und Neulandwirte zu erzielen. Unser Ziel ist ein klares Leistungs- und Maßnahmenangebot für die Förderperiode ab 2028. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments hat bereits eine zentrale Forderung der Verhandlungen über die GAP-Reform genannt: Gefordert wird eine eigene, dezidierte Intervention für Junglandwirte. Landtag Zudem soll ein verbindliches Mindestbudget für Zahlungen an Junglandwirtinnen und Junglandwirte festgelegt werden. Die EU-Kommission schlägt hierfür eine deutliche Erhöhung vor, die Spielräume schafft und damit die Mitgliedstaaten finanziell ertüchtigt, sogenannte Starterpakete für den Generationswechsel zu formulieren und umzusetzen. Parallel zu den laufenden konzeptionellen Arbeiten, zu diesen förderpolitischen Ansätzen prüft die Landesregierung fortlaufend, an welchen Stellen die Nachweis- und Dokumentationspflichten entbürokratisiert werden können. Wir werden die sich in dieser Phase eröffnenden Gestaltungsspielräume definitiv nutzen wollen, um die Belange junger Betriebsgründerinnen und Betriebsgründer auf Landes- und Bundesebene mit Nachdruck einzubringen. In dem Antrag wird unterstrichen, dass dies strukturiert und unbürokratisch erfolgen sollte. Diesen Ansatz unterstützen wir von ganzem Herzen. Wir lassen unsere jungen Leute mit der Hofnachfolge, mit den Herausforderungen des Generationenwechsels nicht allein. Ich glaube, dass wir diesen Weg gemeinsam gut beschreiten und die Voraussetzungen dafür schaffen können, dass Landwirtschaft bei uns auch in Zukunft stark aufgestellt sein kann. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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