Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden zehnseitigen Antrag wagt die SPD einen Rundumschlag zu Themen der schwarz-grünen Haushalts-, Kommunal-, Finanz- und Personalpolitik der letzten vier Jahre und lässt dies in einer Block-I-Debatte diskutieren und dann direkt abstimmen. Da kann man Ihnen nur mit John McEnroe zurufen: You cannot be serious, meine Damen und Herren von der SPD! (Heiterkeit und Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Deutlicher kann man nicht mehr machen, dass es Ihnen allein auf die Drucksachennummer ankommt und nicht auf eine ernsthafte Diskussion über die Themen. Das Allermeiste der von der SPD angeführten Kritik an CDU und Grünen ist natürlich berechtigt. Aber in fünf Minuten kann man die angesprochenen Themen nicht mal ansatzweise abhandeln. Zudem kann dieses schwarz-grüne Sündenregister zu den Stichworten „Haushalt“, „Personal“, „Finanzen“ und „Kommunen“ nicht im Entferntesten einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Aus Zeitmangel konzentriere ich mich im Folgenden auf den Bereich „Kommunales“. Beispielsweise haben Sie die schwarz-grünen Volten um die Altschuldenübernahme der Kommunen vergessen. Immerhin haben Sie in Ihrer heutigen Pressemitteilung klargestellt, dass Sie das nicht als Erfolg von Schwarz-Grün verbuchen. Nachdem Schwarz-Grün zunächst mit der aberwitzigen Idee, ohne eigenen Landesbeitrag den Bund und die Kommunen für die Altschuldenübernahme zahlen zu lassen, vor die Wand gefahren ist, werden die für die Kommunen übernommenen Altschulden in Höhe von 8,9 Milliarden Euro nach den von der Landesregierung aufgestellten Parametern nunmehr über 77 Jahre abgezahlt. Währenddessen fallen 10 Milliarden Euro an Zinszahlungen an – mit dem großartigen Erfolg, dass die Höhe der Kassenkredite der Kommunen seit dem Stichtag Ende 2023 bis Ende 2025 schon wieder um 5,9 Milliarden Euro gestiegen ist. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die FDP hätte es anders gemacht? Was hätten Sie denn vorgeschlagen?) Mal sehen, bei welchem Wert wir am Ende der Wahlperiode landen. In diesen Antrag hätte auch unbedingt hineingehört, dass Ministerpräsident Wüst bei der Mitgliederversammlung des Städtetags letzte Woche die lediglich viermal 164,5 Millionen Euro, die der Bund über das Länder-und-Kommunalentlastungsgesetz den Kommunen in NRW zukommen lassen will, als erfolgreichen Einstieg in eine Bundesbeteiligung an den Altschulden der Kommunen verkauft, der es ermöglicht, über Verlängerung und Erhöhung zu reden, und nicht 19.06.2026 als das schlechte Geschäft, das es gegenüber den Geberländern des Finanzausgleichs und den ostdeutschen Bundesländern ist, die aktuell von dem Länder-und-Kommunalentlastungsgesetz deutlich höher profitieren sollen als Nordrhein-Westfalen. Währenddessen bezeichnen die Grünen die entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag des Bundes erst als – Zitat – „vielversprechende[r] Formulierung“ und dann bei Vorlage des Gesetzentwurfes als – Zitat – „einzige Mogelpackung“, mit der überschuldete Kommunen „über lediglich vier Jahre abgespeist werden sollen […]“. Sind Sie wirklich der Meinung, meine Damen und Herren von CDU und Grünen, dass das alles glaubwürdig ist? Ergänzen sollte man in dem Antrag auch noch die BHKG-Novelle als Beispiel für die Doppelstandards der Landesregierung beim Thema „Konnexität“, bei der die Landesregierung erst gar kein Beteiligungsverfahren nach dem Konnexitätsausführungsgesetz eingeleitet hat. Leider fehlt dem Antrag auch die Bürgerperspektive. So kommt in dem Antrag beispielsweise nicht vor, dass Schwarz-Grün entgegen dem Änderungsantrag von SPD und FDP die Regelungen über Erschließungsbeiträge zulasten der Anliegerinnen und Anlieger geändert, die Verjährungsfristen verlängert und die bürgerfreundliche Spatenstichregelung wieder abgeschafft hat, (Christian Dahm [SPD]: Das ist richtig!) sodass auch Jahrzehnte nach dem Bau einer Straße Beitragsbescheide zugestellt werden können, weil – für die Bürger nicht erkennbar – die Vorteilslage noch nicht eingetreten war, und dass die Ministerin eingestehen musste, dass das doch alles nicht so einfach mit einem Erlass und der Kommunalaufsicht in den Griff zu bekommen ist. Auch fehlt in dem Antrag, dass Schwarz-Grün einen dreistelligen Millionenbetrag an für den Ausgleich von Straßenausbaubeiträgen angesparten Selbstbewirtschaftungsmitteln lieber dem Finanzminister zurücküberwiesen hat, als wie von SPD und FDP beantragt über einen Härtefallfonds auch Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, die aufgrund des Stichtags Anfang 2018 auf ihren Kosten sitzen bleiben. Zu den Themen „Abwassergebühren“ und „doppelter Inflationsausgleich“ kann ich aus Zeitgründen nicht mehr umfassend ausführen. Meine Damen und Herren, auch wenn in dem Antrag viel Richtiges steht, können wir ihm nicht zustimmen, weil er lückenhaft ist, die Bürgerperspektive nicht hinreichend abbildet und das Beratungsverfahren fragwürdig ist. Wir werden uns daher enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Landtag (Beifall von der FDP – Christian Dahm [SPD]: Vielen Dank für die Ergänzung!)
