Bodo Löttgen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Schreiben vom 16. Juni 2026 haben die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegenüber dem Präsidenten des Landtags ihre grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken mit Blick auf den ursprünglichen Antrag der SPD-Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geschildert. Es bestanden erhebliche Zweifel an der verfassungsrechtlich unabdingbaren sachlichen, zeitlichen und personellen Bestimmtheit des Antrags. Dieser enthielt darüber hinaus eine Vielzahl wertender, spekulativer und unbelegter Tatsachenbehauptungen, die selbst wohlmeinende Charaktere dem Bereich der vorweggenommenen Beweiswürdigung zuordnen würden. Die dann seitens der SPD, lieber Hartmut, beantragte Änderung der Tagesordnung mit Verschiebung auf den heutigen Freitag machte ein Gespräch zwischen den Regierungsfraktionen und der SPD möglich, welches einige wenige Änderungen zur Folge hatte. Um es klar zu sagen: Diese Änderungen heilen die mängelbehaftete Substanz und die aus unserer Sicht nach wie vor bestehenden verfassungsrechtlichen Zweifel hinsichtlich des Antrags keineswegs. Auch nach Lektüre des heute vorliegenden Antrags kann das Fazit nur lauten: Getretener Quark wird breit, nicht stark. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In dem SPD-Antrag werden drei Themenkomplexe als Untersuchungsgegenstände formuliert. Die SPD will diese über 13 Fragenkomplexe aufklären. Dieses offenkundige Missverhältnis war für den Abgeordneten Kollege Hartmut Ganzke in der Aussprache über den AfD-Antrag auf einen Untersuchungsausschuss am 7. Mai 2026 noch entscheidender Grund für die Ablehnung desselben. (Gregor Golland [CDU]: Hört, hört! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ach!) Ich zitiere: „Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der nach § 3 des Untersuchungsausschussgesetzes NRW verbindlich festgelegte Untersuchungsgegenstand nicht die danach gestellten Fragen abbildet und diese daher nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses werden können.“ Dieser Kritik, werter Herr Ganzke, schließe ich mich ausdrücklich an, allerdings insbesondere mit Blick auf Ihren Antrag, den Sie heute stellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die SPD übt heute ihr Minderheitenrecht bezogen auf Parlamentarische Untersuchungsausschüsse aus Art. 41 der Landesverfassung aus. Dem Antrag-Landtag steller obliegt es aber, die Grenzen der Verhältnismäßigkeit, die Grundrechte Dritter, die Gewaltenteilung und sonstige Verfassungsgrundsätze wie beispielsweise das Bestimmtheitsgebot in seinem Antrag zu respektieren bzw. zu gewährleisten. Es fällt doch auf, dass der gewählte Untersuchungszeitraum von neun Jahren zu unverhältnismäßig großen Daten- und Aktenmengen führen kann. Es fällt auf, dass sich die SPD selbst über mögliche Schlussforderungen des Untersuchungsausschusses gar nicht im Klaren ist und dazu nur Vermutungen anstellen kann. Es fällt außerdem auf, dass die SPD selbst davon ausgeht, im Laufe der verbleibenden – Achtung! – nur noch rund 20 möglichen Sitzungswochen dieser Legislatur keinen Abschlussbericht vorlegen zu können. Unter dem von der SPD im Antrag bemühten Begriff „Bossing“ versteht man unter anderem auch das Zuteilen sinnloser bzw. überfordernder Aufgaben. Ein humorvoller Betrachter käme bei der Gesamtschau vielleicht zu dem Urteil, die SPD würde mit diesem Parlament Bossing betreiben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Hendrik Schmitz [CDU]: Das ist so! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Ein weniger humorvoller, eher nüchterner Betrachter könnte dagegen zu dem Schluss kommen, Zeitpunkt der Einsetzung, Unbestimmtheit des Antrags und fehlende Möglichkeit eines ordentlichen Abschlusses zusammen mit enormer Beanspruchung administrativer Ressourcen seien eher Kennzeichen einer parteipolitischen Inszenierung im Vorfeld der Landtagswahl. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Hendrik Schmitz [CDU]: So ist das! – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) In der taz vom 16. April 2026 ließ die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Ina Blumenthal, wissen – Zitat –: „Die SPD wolle Aufklärung, aber ‚nicht eskalieren‘.“ Wir nehmen Sie, sehr geehrte Frau Blumenthal, beim Wort. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit auch gerne an die Worte unseres ehemaligen Kollegen Serdar Yüksel, „auch in einer harten politischen Auseinandersetzung“ dürften „Respekt, Menschlichkeit und Anstand nicht verloren gehen“. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Da- rauf hatten wir ja gesetzt!) – Die Worte haben Sie anschließend auch verleugnet; das sei weit weg in Berlin. Nur so viel dazu. (Vereinzelt Heiterkeit von der CDU – Zuruf von Frank Müller [SPD]) 19.06.2026 Aber genau das, meine Damen und Herren, erwarten insbesondere die Landesbediensteten, aber auch wir von Ihnen. (Nadja Lüders [SPD]: Für Sie gilt das ja nicht!) Die CDU wird sich den demokratischen Gepflogenheiten dieses Hauses folgend bei Ihrem Antrag enthalten. Aber auch dies sei abschließend gesagt: Meine Fraktion wird sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zur Wehr setzen, sollte dieser Untersuchungsausschuss von wem auch immer und aus welchem Grund auch immer für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
