Hartmut Ganzke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn möglicherweise die eine oder andere vorbereitete Rede umgeschrieben werden muss und ich die Rednerinnen und Redner mit den folgenden Worten etwas verwirre, will ich mit einem Dank beginnen, der sonst immer am Ende der Arbeit von Untersuchungsausschüssen steht. Es ist ein Dank an Vertreterinnen und Vertreter der regierungstragenden Fraktionen für ein intensives Gespräch, das wir am Mittwoch geführt haben – über einen schon damals verfassungsgemäßen Antrag zur Einführung und Installierung eines Untersuchungsausschusses. (Lachen von der CDU) Das Gespräch habe ich als sehr intensiv und als sehr fair wahrgenommen. Wir können auch ausgehend von diesem Gespräch heute über einen Antrag diskutieren und Personalvorschläge machen. Damit geben wir dem Parlament die Möglichkeit, schon jetzt mit einer wichtigen Arbeit anzufangen. Als ich im Jahr 2012 als neu gewählter Abgeordneter in dieses Hohe Haus einziehen durfte, habe ich wie Sie alle zu Beginn in der Verpflichtungserklärung vor dem Landtag erklärt, meine Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können zu erfüllen zu versuchen und gegenüber jedem Menschen Gerechtigkeit zu üben. Als langjähriges Parlamentsmitglied und Mitglied unterschiedlicher Untersuchungsausschüsse habe ich das 15 Jahre lang versucht. Das ein oder andere Mal habe ich es geschafft, oftmals wahrscheinlich auch nicht. Die feste Überzeugung ist aber, dass wir nur dann glaubhaft und glaubwürdig sein können, wenn wir Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen üben. Und darum geht es hier vorwiegend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn im Frühjahr dieses Jahres nahmen wir alle Presseberichterstattungen zur Kenntnis, laut denen in Ministerien dieser Landesregierung seitens mehrerer Beschäftigter unter anderem der Vorwurf erhoben wurde, dort herrschten seit Jahren – Zitat – „Angst, Druck und ein Führungsstil, der offenbar krank macht“. Es ging um angeblich „gesundheitsschädigende Umgangsformen“, „desaströses Führungsverhalten“ und „unangemessenes Verhalten“. Laut weiterer Presseartikel sollen einzelne Ministerien, Ministerinnen und Minister, die Staatskanzlei und der Ministerpräsident darüber informiert worden sein. Wer darüber nicht informiert wurde, war und ist das Parlament – also wir –, dessen Hauptaufgabe es laut unserer Verfassung ist, die Exekutive, also die Regierung, zu kontrollieren – nicht zum Selbstzweck, sondern um Machtmissbrauch zu verhindern und Regierungshandeln transparent zu machen. Landtag (Beifall von der SPD und Susanne Schnei- der [FDP]) Das ist unsere Aufgabe, der meine Fraktion mit den Mitteln, die uns die Verfassung zur Verfügung stellt, nachgekommen ist. Wir haben Kleine Anfragen gestellt, wir haben Sondersitzungen von Ausschüssen beantragt, wir haben Akteneinsicht verlangt, wir haben konkrete Fragen zu Abläufen und Sachverhalten gestellt, wir haben in Fragestunden im Parlament versucht, Antworten zu erhalten, und wir haben die Einsetzung eines unabhängigen Sonderermittlers vorgeschlagen. Jedes dieser Angebote hätte die Möglichkeit eröffnet, Vertrauen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann, gerade gegenüber den Beschäftigten der Landesverwaltung, die laut den Presseveröffentlichungen mögliche Leidtragende von möglichem Machtmissbrauch und möglicher Nichtfürsorge geworden sind, herzustellen. Sie hätten auch die Möglichkeit eröffnet, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss überflüssig zu machen. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Diese Angebote sind jedoch leider teilweise bzw. überwiegend abgelehnt und nicht angenommen worden. Dabei ist doch unbestritten: Wenn der Staat Hinweise darauf erhält, dass seine Beschäftigten möglicherweise unter Angst, unter Druck oder unter einem möglicherweise gesundheitsgefährdenden Führungsverhalten bzw. einem möglichen Wegsehen leiden, kann politische Verantwortung nicht darin bestehen, jahrelang einfach zur Tagesordnung überzugehen. Der Staat hat wie jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden. Diese Fürsorgepflicht endet nicht an der Tür eines Ministeriums, und sie endet auch nicht bei politischen Spitzenämtern. (Beifall von der SPD) Vielmehr gehört sie hier ins Parlament, weil ein demokratischer Rechtsstaat alles daransetzen muss, diese Vorwürfe lückenlos aufzuklären, und zwar, weil andere Angebote nicht zum Erfolg führten – ich komme gleich zum Ende, Herr Präsident –, durch einen Untersuchungsausschuss, der kein Gerichtsverfahren ersetzt und keine Schuld feststellt, jedoch Respekt gegenüber den Opfern möglichen Fehlverhaltens zeigt. Wir müssen klären – das ist die Aufgabe –, ob die politisch Verantwortlichen ihrer Verantwortung gegenüber jedem Menschen gerecht geworden sind. Die SPD wird diesem Antrag zustimmen. Wir laden Sie herzlich dazu ein, das ebenso zu tun. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
