Claudia Schlottmann
Der Lehrkräftemangel ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – in Nordrhein-Westfalen und bundesweit. Wir wissen längst: Das Problem lässt sich nicht mit einer einzelnen Maßnahme lösen. Es braucht verschiedene Wege und bessere Rahmenbedingungen. Es braucht vor allem eine Lehrerausbildung, die junge Menschen gut auf das vorbereitet, was sie später in unseren Schulen erwartet. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzesentwurf an. Er ist kein kurzfristiger Reparaturversuch, sondern ein durchdachter Schritt mit klarer Botschaft: Die Lehramtsausbildung muss noch stärker auf die Schulpraxis ausgerichtet werden. Er bezieht sein starkes Fundament aus dem umfassenden Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2025, der alle relevanten Akteure einbezogen hat – von Landtag Hochschulen über Ausbildungszentren bis hin zu Schulen. Theorie und Praxis muss im Bachelorstudium früher und intensiver verzahnt werden. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum wird auf 30 Tage verlängert. Das sind fünf zusätzliche Tage – fünf Tage, in denen Studierende den Schulalltag intensiver kennenlernen, fünf Tage, in denen sie erste didaktische Erfahrungen sammeln können, und fünf Tage, in denen sie bewusster prüfen können, ob der Lehrerberuf wirklich der richtige Weg für sie ist. Noch wichtiger: Auch das Berufsfeldpraktikum wird neu ausgerichtet und findet künftig in der Regel an Schulen statt, nicht mehr außerschulisch. Warum? Weil wer auf Schule vorbereitet werden soll, braucht echte Einblicke in Schule. Dieses Praktikum wird im letzten Studienjahr verankert – ein bewusster Zeitpunkt, der eine finale Reflexion ermöglicht: Ist das wirklich mein Beruf? Ist das der Weg, den ich gehen möchte? Beim Lehrkräftemangel gibt es besondere Brennpunkte. Einer davon sind die technischen Fachrichtungen an Berufskollegs. Hier ermöglichen wir einen mutigen Modellversuch: Fachhochschulen erhalten die Möglichkeit, eigene Masterabschlüsse für das Lehramt an Berufskollegs zu vergeben. Warum? Weil wir in Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Bautechnik in Verbindung mit Ingenieurtechnik derzeit keine Studienmöglichkeiten haben. Die Fachhochschulen bringen ihre Stärken ein: praxisnahe Ausbildung, enge Kontakte zur Wirtschaft und technische Expertise. Dieser zeitlich befristete Modellversuch – Einschreibungen bis 2035 – schafft Raum zum Erproben und spricht möglicherweise neue Zielgruppen an. Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung vollziehen wir einen wichtigen Perspektivwechsel. Künftig konzentriert sich das Studium auf ein Unterrichtsfach statt zwei, neben den weiterhin zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen. Das ist keine Kürzung, sondern eine Vertiefung. Bisher mussten wir Abstriche bei der fachlichen Tiefe hinnehmen. Künftig kann das eine Fach mit der gleichen Intensität studiert werden wie im Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. Gleichzeitig schaffen wir deutlich mehr Raum für sonderpädagogische Diagnostik und die Förderung von Basiskompetenzen – genau dort, wo die größten Herausforderungen liegen. Wir öffnen Türen an mehreren Stellen und schaffen Flexibilität: Für Kunst, Musik und Sport erhalten Hochschulen mehr Entscheidungsspielräume 18.06.2026 bei Zugangsvoraussetzungen – differenziert nach Lehrämtern, aber ohne unnötige Hürden. Auch beim Seiteneinstieg gehen wir einen wichtigen Schritt weiter. Für Absolventinnen und Absolventen lehramtsfremder Studiengänge schaffen wir mit Ein-Fach-Formaten im Seiteneinstieg breitere Zugangsmöglichkeiten. Wir erzielen dadurch einen doppelten Effekt: Er erleichtert deutschen Fachkräften den Quereinstieg und vereinfacht die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse erheblich. Die berufsbegleitende Ausbildung VOBASOF zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung hat sich bewährt. Lehrkräfte mit anderen Lehramtsbefähigungen können sich so qualifizieren, ohne ihren Beruf aufgeben zu müssen. Deshalb verlängern wir die Ermächtigungsgrundlage bis 2032 – ein wichtiger Beitrag zur Bedarfsdeckung. Dieser Gesetzentwurf ist ein durchdachtes Gesamtpaket. Wir stärken die Verzahnung von Theorie und Praxis, eröffnen innovative Wege in den Beruf, vertiefen die fachliche Qualität im sonderpädagogischen Bereich und schaffen mehr Flexibilität und Durchlässigkeit. All das tun wir mit einem klaren Ziel: künftige Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf die Herausforderungen ihres Berufs vorzubereiten. Denn am Ende geht es um unsere Kinder und Jugendlichen, die jeden Tag in unseren Schulen sitzen. Sie verdienen qualifizierte, motivierte und gut ausgebildete Lehrkräfte, die sie nicht nur unterrichten, sondern auch begleiten, fördern und inspirieren. Mit diesem Gesetz legen wir dafür ein solides Fundament.
