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Dorothee Feller

18.06.2026 Sitzungen 18/125

Wir beraten heute über eine zentrale Frage unserer Bildungspolitik: Wie sichern wir dauerhaft eine gute Unterrichtsversorgung, ohne Abstriche bei der Qualität der Lehrkräfteausbildung zu machen? Der vorliegende Gesetzentwurf gibt auf genau diese Frage die richtigen Antworten. Das spiegeln uns auch die Rückmeldungen aus den Verbänden: Die Sachverständigenanhörung hat gezeigt, dass die wesentlichen Ziele unserer Reform breit unterstützt werden. Herzlichen Dank an die Expertinnen und Experten für ihre konstruktiven Beiträge. Ich nutze gern die Gelegenheit, Ihnen die zentralen Änderungen vorzustellen, die im Rahmen des Gesetzesentwurfs vorgesehen sind: Erstens entwickeln wir die Praxisphasen weiter. Dabei kommen wir der Forderung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK nach, die in einem Gutachten die Bedeutung einer verlässlichen Kooperation zwischen Hochschulen und den Institutionen der zweiten Ausbildungsphase betont hat. Vielen Expertinnen und Experten war wichtig, die Kooperation zwischen den Phasen zu verbessern, ohne dabei die zwei Phasen der Lehrkräfteausbildung aufzugeben. Denn ein Verschmelzen beider Phasen würde einerseits die Studierenden fachlich und organisatorisch überfordern und andererseits die Ausbildungsressourcen der Schulen überstrapazieren. Daher setzen wir auf eine bessere Verzahnung der beteiligten Institutionen und stärken die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen. Zweitens stärken wir das sonderpädagogische Lehramt. Künftig können Studierende ihre Ausbildung stärker auf die Anforderungen der schulischen Praxis ausrichten. Dabei ist eine Entfachlichung, wie sie in der Verbändeanhörung vorgebracht wurde, nicht zu befürchten. Es geht um eine gezieltere Qualifizierung. Denn wir ermöglichen Studierenden, sich nun in vertiefter Auseinandersetzung auf ein Fach – entweder Mathematik oder Deutsch – zu konzentrieren. Zudem können sich Studierende für einen fächerübergreifenden Lernbereich in sprachlicher und mathematischer Grundbildung entscheiden – ohne beide Fächer im vollen Umfang studieren zu müssen. Das erleichtert für viele Interessierten den Zugang zu einem Studium deutlich. 18.06.2026 Drittens öffnen wir die Lehrkräftegewinnung für weitere Zielgruppen. Der erweiterte Ein-Fach-Seiteneinstieg schafft zusätzliche Möglichkeiten, um auf gravierende Bedarfe zu reagieren. So können etwa ausländische Lehramtsabschlüsse mit nur einem Fach leichter anerkannt werden. Dabei bleibt klar: Die grundständige Ausbildung mit zwei Unterrichtsfächern bleibt der Regelfall. Der Seiteneinstieg ist und bleibt eine gezielte Ausnahmeregelung. Die Qualität wird weiterhin durch den Vorbereitungsdienst gesichert. Viertens schaffen wir neue Wege für die Ausbildung von Lehrkräften an Berufskollegs. Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen befristet die Möglichkeit erhalten, im Bereich technischer Fachrichtungen eigene lehramtsbezogene Masterabschlüsse anzubieten. Damit reagieren wir gezielt auf den besonders hohen Lehrkräftebedarf in diesem Bereich und erschließen zusätzliche Studierendengruppen. Fünftens führen wir Deutsch als Zweitsprache als eigenständiges Lehramtsfach ein. Damit gewinnen wir zusätzliche Fachkompetenz für eine Aufgabe, die für unsere Schulen immer wichtiger wird: die sprachliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte. Das Recht unserer Kinder auf guten Unterricht setzt voraus, dass ausreichend qualifizierte Lehrkräfte in den Klassenräumen stehen. Aufgrund unserer schnelllebigen Zeit ist das Schulleben einem ständigen Wandel ausgesetzt. Mit diesem Wandel muss die Lehrerausbildung Schritt halten. Daher sind die heute vorgeschlagenen Änderungen im Lehrerausbildungsgesetz ein wichtiger Meilenstein und ich werbe daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Protokoll ↗