Dorothee Feller
Die Stärkung von Bildungsgerechtigkeit und Demokratiebildung gehören – heute mehr denn je – zu den zentralen Aufgaben der Bildungspolitik. Und damit es im Schulalltag chancengleich und demokratisch zugeht, braucht es geeignete schulrechtliche Rahmenbedingungen. Dem tragen wir mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz Rechnung. Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Handlungssicherheit derjenigen, die jeden Tag Verantwortung für unsere Kinder und Jugendlichen tragen. Ich nutze hier gerne die Gelegenheit, Ihnen zentrale Bereiche des Gesetzentwurfs vorzustellen. Er setzt zunächst einen klaren Schwerpunkt auf die Demokratiebildung: Demokratie muss erlebt werden, bevor sie verteidigt werden kann. Deshalb verankern wir die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern künftig verbindlich bereits in der Primarstufe. Kinder sollen früh erfahren, dass ihre Stimme zählt; dass sie mit ihren Interessen und Bedarfen gehört werden und dass unterschiedliche Meinungen respektvoll ausgehandelt werden. Ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Bildungsgerechtigkeit: So schaffen wir eine klare gesetzliche Grundlage für den Nachteilsausgleich und den Notenschutz. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus November 2023, demzufolge die Nichterbringung einzelner Leistungen im Zeugnis zu vermerken ist, sorgen wir mit dem Gesetzentwurf für mehr Transparenz, mehr Rechtssicherheit und vor allem für mehr Chancengerechtigkeit. Mit unseren Regelungen entsprechen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Verbändeanhörung hat gezeigt, wie groß das Interesse an klaren und verlässlichen Regelungen in diesem Bereich ist. Viele Hinweise betrafen Fragen der konkreten Ausgestaltung und des Anwendungsbereichs. Diese Hinweise haben wir in der Abwägung sehr ernst genommen. Gleichzeitig bleibt es wichtig, die unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen fachlich und rechtlich präzise zu betrachten. Denn nicht jede Lernschwierigkeit lässt sich über Nachteilsausgleich oder Notenschutz sachgerecht abbilden. Deshalb schafft das Gesetz einen klaren und belastbaren Rahmen, während weitere Einzel-18.06.2026 heiten wie bisher in den nachgeordneten Regelungen ausgestaltet werden. Ebenso wichtig ist die schulrechtliche Stärkung unseres Schulpersonals im Schulalltag: Lehrkräfte und Schulleitungen brauchen rechtssichere Handlungsmöglichkeiten, um auf Störungen, Gewalt oder Bedrohungen reagieren zu können. Deshalb modernisieren wir die Regelungen zu erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen und schaffen eine rechtliche Grundlage für Schutzmaßnahmen bei Gefahr im Verzug. Im Fokus steht dabei der Schutz der Schulgemeinschaft, damit Unterricht in einem sicheren Umfeld stattfinden kann. Schulen müssen Orte sein, an denen Lernen, Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme möglich sind. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir dem Schulpersonal bei seiner täglichen Arbeit den Rücken stärken. Darüber hinaus stärken wir die Möglichkeiten der Schulträger, vor Ort ein passendes Bildungsangebot zu sichern. Wir ermöglichen Spielräume für Schulen mit besonderen Profilen, verbessern die Voraussetzungen für wohnortnahe Schulangebote und ermöglichen die Eröffnung zusätzlicher PRIMUS-Schulen. Die Verbändeanhörung hat gezeigt, dass die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs breite Unterstützung erfährt. Herzlichen Dank für die zahlreichen Stellungnahmen und den fachlichen Rat der Vertreterinnen und Vertreter der Verbände! Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz entwickeln wir unser Schulsystem Schritt für Schritt weiter: Dahin, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler eine bestmögliche Bildung erhalten – und von Beginn ihrer Schullaufbahn an zu demokratiekompetenten Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen können. Allein dieser Aspekt ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Landtag Anlage 2 Zu TOP 17 – Drittes Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes – zu Protokoll gegebene Reden
