Dietmar Brockes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohe Umwelt- und Gesundheitsstandards sind für uns Freie Demokraten selbstverständlich. Die Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union verfolgt das Ziel, Umweltbelastungen durch Industrieanlagen und große Tierhaltungsanlagen zu verringern. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Nordrhein-Westfalen zeigt, dass wirtschaftliche Stärke und Umweltschutz kein Widerspruch sind. Unsere Industrie hat ihre Emissionen seit 1990 um rund 40 % reduziert. Gleichzeitig steht sie heute unter erheblichem Wirtschaftsdruck. Hohe Energiepreise, internationale Konkurrenz und gewaltige Transformationsanforderungen belasten Unternehmen und Arbeitsplätze. Umso wichtiger wäre eine konsequente, bürokratiearme und tatsächlich wirtschaftsfreundliche Umset-Landtag zung europäischer Vorgaben. Genau das leistet der vorliegende Antrag von CDU und Grüne jedoch nicht. Der Antrag ist für uns vor allen Dingen eines: unglaubwürdig. CDU und Grüne geben sich heute als Anwälte der Industrie und warnen vor sogenanntem Goldplating. Tatsächlich wurde der Antrag aber erst eingebracht, nachdem die entscheidenden Bundesratsbeschlüsse bereits gefasst wurden. Wer ernsthaft Einfluss nehmen wollte, hätte dies im Bundesratsverfahren tun müssen, nicht nachträglich hier im Landtag. (Beifall von der FDP) Denn dabei gibt es durchaus Kritik. Zahlreiche Sachverständige haben im Bundestag darauf hingewiesen, dass die geplante Umsetzung der IED auf Bundesebene zusätzliche Belastungen für Unternehmen schafft und dass sie eben keine Eins-zu-eins-Umsetzung darstellt, sondern Goldplating ist. Ein Beispiel nennt thyssenkrupp. Die IED enthält bereits anspruchsvolle Anforderungen für Industrieanlagen. Wenn darüber hinaus zusätzliche nationale Vorgaben geschaffen werden, werden Genehmigungsverfahren noch komplizierter und langwieriger. Gerade in Zeiten, in denen wir Investitionen beschleunigen müssen, ist dies der absolut falsche Ansatz. Besonders deutlich wird das bei der Anwendung der sogenannten BVT-Standards, also der besten verfügbaren Techniken. Auf europäischer Ebene können diese direkt angewendet werden. In Deutschland erfolgt jedoch zunächst die Überführung in nationale Regelwerke wie die TA Luft. Dadurch entsteht eine zusätzliche Regulierungsebene mit weiterem bürokratischen Aufwand und potenziell strengen Anforderungen. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kritisiert erhebliche Übererfüllung. Der deutsche Entwurf greift die europäische Entlastungslogik bei kleineren Anlagenänderungen im Wasserrecht nicht ausreichend auf. Die Folge: unnötige Genehmigungsverfahren, zusätzliche Bürokratie und weitere Verzögerungen. Hinzu kommt eine Ausweitung des Begriffs „Stand der Technik“ um zusätzliche Klima- und Umweltziele. Damit würden Anforderungen geschaffen, die über die eigentliche IED hinausgehen und Unternehmen zusätzlich belasten. All diese Punkte hätte die Landesregierung bereits im Bundesrat adressieren können, sogar müssen. Konkrete Initiativen dazu sucht man aber vergeblich. Wer eine wirtschaftsfreundliche Eins-zu-eins-Umsetzung fordert, muss sich auch konsequent gegen jede Form der Übererfüllung europäischer Vorgaben einsetzen. (Beifall von der FDP) Der heutige Antrag bleibt hinter diesem Anspruch deutlich zurück. Nordrhein-Westfalen braucht 18.06.2026 weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Transformation. Symbolpolitik und nachträgliches Selbstlob helfen da nicht weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Sie hätten Ihre Arbeit vorher machen müssen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
