Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist bewusst, dass der Vorwahlkampf längst begonnen hat, lieber Herr Kollege Pfeil. Dieser Antrag der FDP kommt allerdings in Teilen einer Verzweiflungstat gleich. Wenn hiermit den Bürgerinnen und Bürgern suggeriert werden soll, es werde ernsthafte Oppositionsarbeit betrieben, sollte man sich schon die Mühe machen, keinen zusammengeschusterten Antrag mit veralteten Zahlen und Falschzitaten abzuliefern. Soweit mit dem Antrag die Schaffung zusätzlicher staatsanwaltschaftlicher Stellen für die Hauptabteilung H der Staatsanwaltschaft Köln gefordert wird, habe ich mir wirklich die Frage gestellt, ob wir am 11. März dieses Jahres eventuell an unterschiedlichen Sitzungen des Rechtsausschusses teilgenommen haben. Denn zur Begründung dieser Forderung wird nicht nur Bezug auf längst überholtes Datenmaterial, welches von der FDP übrigens anlässlich der Sitzung teils sogar noch einmal erfragt und von der Landesregierung natürlich am 21. Mai entsprechend beantwortet wurde, genommen, sondern es werden auch in der Sitzung ausführlich thematisierte Maßnahmen, die die Landesregierung bereits ergriffen hat – die Vorredner haben es schon gesagt –, schlichtweg verschwiegen. Lassen Sie mich deshalb zunächst noch einmal das wiederholen, was ich bereits anlässlich der Sitzung des Rechtsausschusses im März ausgeführt habe; doppelt hält hier offensichtlich besser. Die Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften und hiermit verwandter Steuergestaltung ist nicht nur mir, sondern der gesamten Landesregierung ein Anliegen von äußerster Wichtigkeit. Ich versichere Ihnen, dass das keine leeren Worte sind. Wir sind uns der Verantwortung gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bewusst und handeln auch konsequent danach. 18.06.2026 Genau deshalb hat die Landesregierung auch trotz der allseits bekannten angespannten Haushaltslage schon längst eine signifikante Verstärkung der Hauptabteilung H vorgenommen. Zu den dort bereits bestehenden 40 Stellen haben wir im Januar bei der Staatsanwaltschaft Köln weitere neun Stellen und bei der Staatsanwaltschaft Bonn als zuständiger Vollstreckungsbehörde im Cum-Ex-Verfahren eine weitere Stelle geschaffen. Hinsichtlich dieser Stellen sind die Bewerbungsverfahren bereits abgeschlossen und die Stellen bereits besetzt oder Einstellungszusagen erteilt. Von den im Antrag genannten Stellenzahlen und Vakanzen in den Jahren 2022 und 2023 sind wir also weit entfernt. Dies müsste eigentlich auch der antragstellenden Fraktion seit Längerem bekannt sein. So viel Mühe und Sorgfalt sollte man jedenfalls in einen Antrag für ein so wichtiges Gesamtanliegen investieren, wenn man der Regierung vorwerfen will, sie tue nicht genug. Das ist aber noch nicht alles. Mit dem Haushalt 2026 wurden insgesamt 58 neue Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingerichtet. Von diesen dienen allein 20 ausdrücklich der Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Wir haben damit nicht nur, wie soeben ausgeführt, die Hauptabteilung H verstärkt, sondern auch die bewährten Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzstrafsachen bzw. die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen. Auch diese sind ein wichtiger Baustein bei der effektiven strafrechtlichen Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften – wobei es sich, wie von mir schon mehrfach betont, um eine gesamtstaatliche Aufgabe handelt. Nordrhein-Westfalen jedenfalls kommt damit der Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität mit einem im bundesweiten Vergleich beispiellosen Personaleinsatz nach. Das gilt für alle beteiligten Ressorts. Selbstverständlich können wir immer besser werden. Wir wollen die bestehenden landeseigenen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden, die sich bei der Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität in all ihren Facetten bewährt haben, daher auch weiter stärken und stellen diese immer wieder auf den Prüfstand: Wo geht es besser? Wo geht es schneller? Wo hakt es? Die Landesregierung setzt sich dafür ein, Kooperationsmöglichkeiten und Möglichkeiten der ressortübergreifenden Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und zu fördern. Existierende Strukturen in Nordrhein-Westfalen zeigen diesen Mehrwert bereits eindeutig. Nicht zuletzt deswegen haben sich auch Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg an uns ein Beispiel Landtag genommen und gleichartige Formate der bewährten zusammengeschobenen Schreibtische umgesetzt. Diese ressortübergreifende Zusammenarbeit ist das, was Nordrhein-Westfalen auszeichnet und im Kampf gegen Wirtschafts- und Finanzkriminalität stark macht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich kann Ihnen und insbesondere auch den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes erneut versichern, dass die gesamte Landesregierung dabei auch künftig an einem Strang ziehen – und auch in dieselbe Richtung – und dafür Sorge tragen wird, dass für die Aufgabenerledigung alle erforderlichen Ressourcen bereitstehen. Wir werden auch im Bund dazu mit starker Stimme sprechen. Hierzu bedarf es indes nicht in erster Linie einer neuen Bundesoberbehörde, sondern klar geregelter Kompetenzen und einer wirksamen Stärkung von Instrumentarien, die die Täter dort treffen, wo es wirklich wehtut: beim Geld. Allen an diesem Anliegen beteiligten Personen möchte ich daher an dieser Stelle im Namen der Landesregierung nochmals ausdrücklich Dank und Anerkennung aussprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
