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André Kuper

18.06.2026 Sitzungen 18/125

Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Optendrenk. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 stärken wir unsere Kommunen und die Finanzinvestitionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Zugleich beschleunigen wir Investitionen. Mehr Tempo setzt auch den flexiblen Einsatz von Mitteln voraus. 18.06.2026 Die entscheidende Herausforderung, vor der wir stehen, ist, dass wir Dinge jetzt umsetzbar machen müssen. Dafür haben wir viel Aufwand betrieben. Das ging beispielsweise bis hin zur Digitalisierung der Plattform „foederplan.web“, welche die Kollegin Scharrenbach dankenswerterweise schon auf den Weg gebracht hat. Die Kommunen sollen die Möglichkeit haben, mit ihren Mitteln möglichst flexibel umzugehen. Es geht auch darum, die kommunalen Investitionen in diesen ökonomisch extrem schwierigen Zeiten zu stabilisieren. Die volkswirtschaftlichen Diskussionen über Zusätzlichkeit sind, glaube ich, noch einmal einzuordnen. Bezogen auf den Bund bedeutet Zusätzlichkeit, dass dieser sich verpflichtet hat, bei seinem Teil des Investitionspakets eine Investitionsquote von mehr als 10 % sicherzustellen. Bei uns liegt die Investitionsquote bereits ohne dieses Paket über 11 %. Im Haushaltsplanverfahren haben wir Ihnen dargestellt, dass das, was vom Land im Rahmen dieses Infrastrukturplans investiert werden soll, eine weitere, davon unabhängige Erhöhung der Investitionssumme sein wird. Das heißt: Über eine Zusätzlichkeit im ökonomischen Sinne brauchen wir uns bezogen auf das Land keine Gedanken zu machen. Bezogen auf die kommunale Seite will ich Ihnen allerdings die Situation schildern, vor der wir aufgrund der Rahmenbedingungen, die seit Jahren aus Berlin kommen, stehen. Der Ampel ist es leider nicht gelungen, dass auch der Bund seinen Anteil an den Altschulden der Kommunen übernimmt. Wir haben für Nordrhein-Westfalen eine Übernahme geschafft. Uns wäre schon sehr geholfen, wenn wir den Kommunen sagen könnten: Nicht nur die 8,9 Milliarden Euro, die wir seit Januar an Kassenkrediten übernommen haben, werden übernommen, sondern auch der Bund hat schon etwas in gleicher Größenordnung umgesetzt. Kollege Witzel, dazu waren wir mit Ihrem damaligen Bundesfinanzminister relativ weit. Aber es ist nicht dazu gekommen. Das heißt: Die kommunale Finanzlage hat sich aufgrund dieser Situation verschärft. Zudem ist es auch nicht gelungen, weder in der Ampel noch bisher in der neuen Bundesregierung, die strukturellen Ursachen der kommunalen Unterfinanzierung im Bund und im Land in den Griff zu bekommen. Denn von den Summen, die wir den Kommunen heute über den Verbundsatz und über viele andere Zuweisungen zukommen lassen, wird ein großer Teil zur Finanzierung bundesgesetzlicher Aufgaben wieder an die Landschaftsverbände und an die Kreise hochgezont. Dieser Punkt ist uns als Landesregierung ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen in Berlin dafür – das tun Landtag wir auch wieder bis zur Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche –, dass wir die Systematik, dass Leistungsgesetze eine deutlich höhere Ausgabendynamik haben, als sie die Einnahmeseite des Staates je haben wird, in den Griff bekommen. Es gilt, für die Kommunen Rahmenbedingungen zu schaffen. Deshalb ist das Anliegen der kommunalen Spitzenverbände zu dem § 4a des Gesetzes, dann wenigstens zu einer Stabilisierung der Investitionsmöglichkeiten der Kommunen zu kommen, völlig nachvollziehbar. Denn würden wir es nicht so machen, wie es die Koalitionsfraktionen vorgeschlagen haben und wie es gleich zur Abstimmung steht, wäre selbst die Investition, die aus Sicht einer Kommune zwingend notwendig ist, um ihre Infrastruktur in den Griff zu bringen, nicht mehr möglich, wenn die Kommune beispielsweise in der Haushaltssicherung ist. Insofern ist die im Gesetzentwurf enthaltene Flexibilisierung aus unserer Sicht sinnvoll. Es gibt einen weiteren Punkt, der eben angesprochen worden ist, nämlich bezüglich der Frage, warum nicht 100 % oder 80 % an die Kommunen gehen. Die Genese des Gesetzes in Berlin macht vielleicht deutlich, dass Sie an dieser Stelle mit der Auffassung, das Geld stehe allein den Kommunen zu, einen Denkfehler machen. Wer das denkt, der berücksichtigt nicht den Titel des Gesetzes auf Bundesebene. „LuKIFG“ ist die Abkürzung für „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“. Insofern ist völlig klar, dass gemeint ist, dass das Land beispielsweise auch Investitionsnotwendigkeiten bei seinen Universitätskliniken, seinen Hochschulen und anderswo mit solchen Mitteln erfüllen kann. Das Land ist völlig berechtigt dazu – das hat der Kollege Rock eben dargestellt –, die Dinge auch mit Mitteln aus diesem Gesamtkonstrukt anzugehen. Wir empfehlen die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Ich bedanke mich herzlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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