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Alexander Baer

SPD 18.06.2026 Sitzungen 18/125

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, mit einem kurzen Gedanken zu beginnen. Seit Jahrhunderten ringt die Philosophie um die Frage, was eigentlich gut ist. Der Begriff wird häufig benutzt und bleibt erstaunlich unscharf. Je nach Kontext kann „gut“ vieles heißen: gerecht, sicher, nachhaltig, moralisch, überzeugend oder schlicht das, was einem gerade in den Kram passt. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Während die Philosophie also bis heute um eine Definition ringt, genügt es im politischen Alltag, ein Vorhaben mit dem Etikett „gut“ zu versehen, und schon soll Zustimmung entstehen. Genau deshalb lohnt der genaue Blick auf diesen Gesetzentwurf. Wenn die Landesregierung von „guter Infrastruktur“ spricht, dann meint sie offenkundig etwas anderes als die Kommunen, die diese Infrastruktur planen, finanzieren und unterhalten müssen. Sie meint auch etwas anderes als die Opposition in diesem Hause. Reden wir also darüber, wie gut diese Regelungen tatsächlich sind. Ich fürchte, sie sind alles andere als gut. Eines steht schon jetzt fest: Handwerklich gut gemacht ist dieses Gesetz nicht. Kaum in Kraft getreten, liegen die ersten Nachbesserungen vor, und selbst diese beheben nicht einmal die offensichtlichen Mängel. Das ist schlecht. Beginnen wir mit dem Positiven: § 4a ermöglicht, Mittel des NRW-Plans künftig für kommunale Eigenanteile in Landesförderprogrammen einzusetzen. Das ist ein richtiger Schritt, mehr aber auch nicht. (Beifall von Christian Dahm [SPD]) Landtag Denn der zentrale Konstruktionsfehler bleibt: Vor Ort kommt zu wenig an. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat es erneut schwarz auf weiß belegt: Von rund 21 Milliarden Euro des Sondervermögens fließen nur etwa 60 % an die Kommunen. Mehr als 8 Milliarden Euro behält das Land für eigene Zwecke, während 74 % unserer Kommunen allein bei den Schulgebäuden einen erheblichen Investitionsrückstand vor sich herschieben. Selbst das wirtschaftsnahe Ludwig Erhard Forum, wahrlich kein Freund sozialdemokratischer Thinktanks, kommt zu einem klaren Befund: Die kommunale Ebene stemmt rund 80 % der öffentlichen Sachund Bauinvestitionen, aber ein überdurchschnittlicher Anteil der Mittel bleibt beim Land hängen – ohne erkennbare ökonomische Rechtfertigung. Im Klartext: Das Geld klebt im Düsseldorfer Apparat fest, während in Gelsenkirchen, Hagen und Lippe das Wasser durch die Schuldächer tropft. Das ist nicht gut, sondern verantwortungslos. (Beifall von der SPD) Deshalb bringen wir heute einen klaren Änderungsantrag ein. Wir fordern eine Erhöhung der kommunalen Weiterleitungsquote auf 80 %, keinen Cent weniger. Ebenfalls alles andere als gut ist die Änderung in § 6. Herr Voussem, die verpflichtende Gestaltungsleitlinie produziert genau das, was Sie angeblich bekämpfen wollen, nämlich zusätzliche Bürokratie. Baustellenschilder werden auf Kosten der Kommunen faktisch zu Werbeflächen der Landesregierung umfunktioniert. Aus öffentlicher Infrastruktur wird politisches Marketing. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es! – Zuruf von Klaus Voussem [CDU]) Das wirft handfeste Fragen der staatlichen Neutralität auf. Es ist kein Bürokratieabbau, sondern reine Schaufensterpolitik. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände findet dafür deutliche Worte: Es entstehe der Eindruck übersteigerter Symbolpolitik, die den realen Anforderungen vor Ort nicht gerecht werde. Deutlicher kann ein kommunaler Hilferuf nicht sein. Nicht zufällig rufen die Spitzenverbände zum Aktionstag „Kommunen am Limit“ am 22. Juni auf. Wenn Städte, Kreise und Gemeinden mittlerweile öffentlich plakatieren müssen, dass sie am Anschlag arbeiten, dann ist das kein Stimmungsbild mehr, sondern ein Alarmsignal. Dieses Alarmsignal findet in Ihrem Gesetz schlicht nicht statt. (Beifall von der SPD) Deshalb sage ich es so deutlich, wie es eben nötig ist: Unsere Städte und Gemeinden brauchen keine 18.06.2026 Stilfibel für Öffentlichkeitsarbeit, sondern Handlungsfreiheit. Streichen Sie diese bürokratische Schikane ersatzlos. Ich schließe mit der eindringlichen Mahnung: Bringen Sie das Geld dorthin, wo der Sanierungsstau die Menschen jeden Tag belastet, also in die Kommunen. Wer ernsthaft helfen will, bläht Bürokratie nicht mit Logovorhaben auf, sondern stattet die Kommunen mit den nötigen Mitteln aus. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Befreien Sie die Kommunen aus diesem PR-Korsett. Geben Sie ihnen den fairen Anteil an dem Geld, das ihnen zusteht. Dann und nur dann wären wir tatsächlich auf einem guten Weg zu einem guten Gesetz für eine gute Infrastruktur. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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