Dietmar Brockes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sonntagsschutz hat in Deutschland eine lange Tradition. Er ist aus religiösen und sozialen Gründen entstanden, als noch die Siebentagewoche galt und die wöchentliche Arbeitszeit noch nicht geregelt war. Doch die Rahmenbedingungen haben sich mittlerweile geändert. Auch die Gesellschaft hat sich verändert: Sie ist vielfältiger, mobiler, digitaler und individueller als jemals zuvor. Deshalb müssen wir die Frage stellen: Passt das heutige Sonntagsrecht noch zu den Lebensrealitäten der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen? Für uns Freie Demokraten ist klar, dass es nicht um die Abschaffung arbeitsfreier Tage und auch nicht um einen Angriff auf den Sonntagsschutz geht. Stattdessen geht es um mehr Realismus, um mehr Freiheit, um mehr Rechtssicherheit und um mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der FDP) Die Sonntagsruhe ist schon heute keineswegs absolut. Zahlreiche Ausnahmen zeigen, dass unsere Gesellschaft mit dem Sonntag längst flexibler umgeht. Tankstellen, Kioske an Bahnhöfen und Flughäfen dürfen öffnen, und auch der Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte ist erlaubt. Wir erleben aber ein Regelwerk, das immer komplizierter geworden ist. Unterschiedliche Vorgaben, unklare Abgrenzungen und widersprüchliche Auslegungen führen zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung. Besonders deutlich wird das bei Kiosken und Trinkhallen. Sie sind vielerorts nicht nur ein Nahversorger, sondern auch ein sozialer Treffpunkt. Dennoch müssen Betreiber und Behörden häufig darüber streiten, welches Büdchen aufgrund einer Schankerlaubnis am Sonntag öffnen darf und welches nicht, welche Produkte zum Kernsortiment gehören und welche nicht. Begriffe wie „Kernsortiment“ oder „Randsortiment“ sind längst lebensfremd und nicht mehr zeitgemäß. Deshalb wollen wir die zulässigen Warengruppen künftig klar und verständlich als „Lebens- und Genussmittel“ definieren. Das schafft Rechtssicherheit für Betreiber und Kommunen. Ebenso wollen wir die bisherige Öffnungsdauer maßvoll verlängern. Fünf Stunden reichen vielerorts eben nicht mehr aus, um dem tatsächlichen Bedarf der Menschen gerecht zu werden. 18.06.2026 Ein weiterer wichtiger Baustein sind verkaufsoffene Sonntage. Sie stärken unsere Innenstädte. Sie fördern den stationären Handel. Sie schaffen zusätzliche Anlässe für Begegnungen und Erlebnisse in unseren Städten und Gemeinden. (Beifall von der FDP) Doch die Genehmigungsverfahren sind oft unnötig kompliziert. Deshalb wollen wir bis zu zwölf verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Kommune und Jahr ermöglichen. Außerdem wollen wir rechtliche Hürden deutlich senken. Hinzu kommen die Chancen der Digitalisierung. Digitale Kleinstsupermärkte, Automatenkioske und vollautomatische Angebote ermöglichen Versorgung auch ohne Sonntagsarbeit insbesondere im ländlichen Raum. Diese Möglichkeiten müssen rechtssicher nutzbar sein. Deshalb wollen wir die digitalen Kleinstsupermärkte und Automatenkioske vom Ladenöffnungsgesetz ausnehmen. Ebenso wollen wir den Betrieb vollautomatisierter Autowaschanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sonntags rechtssicher zulassen. Dies ist kein Hexenwerk oder des Teufels, denn in vielen anderen Bundesländern ist das schon längst die Regel. (Beifall von der FDP) Auch dies würde gerade in Grenzregionen die Kaufkraft im Land halten, Wettbewerbsnachteile abbauen und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen stärken. Der Sonntag der Zukunft braucht keine ideologischen Debatten. Er braucht pragmatische Lösungen und Antworten, die an die Lebenswirklichkeiten der Bürgerinnen und Bürger angepasst sind. Mehr Freiheit statt Bevormundung! Mehr Rechtssicherheit statt Bürokratie! Mehr kommunale Verantwortung statt starrer Vorgaben! Ich freue mich auf die Debatte und auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
