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André Kuper

18.06.2026 Sitzungen 18/125

Danke, Herr Mostofizadeh. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. (Rodion Bakum [SPD]: Auf welcher Seite sitzt Barbara Steffens heute? – Mehrdad Mostofiz- adeh [GRÜNE]: Und? Was willst du mir damit sagen?) Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entscheidend ist doch das Ergebnis der Gespräche in den letzten Monaten und auch der Debatte von heute. Das gemeinsame Ziel von Krankenkassen, Kommunen und der Landesregierung ist erreicht worden: In Nordrhein-Westfalen kommen keine Gebührenbescheide in Sachen „Rettungsdienst“ auf die Patientinnen und Patienten zu. Das war doch die entscheidende Frage, und die wurde gelöst. Ich glaube, dass das auch für das Staatsverständnis gut ist. Denn ein funktionierender Rettungsdienst – der Rettungsdienst ist Bestandteil des Krankenkassenvertrages, den jedes Krankenkassenmitglied mit seiner Krankenkasse hat – ist qualitativ hochwertig, wird aber natürlich über die gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Am Ende kommt es in der Politik Landtag immer darauf an: Wie ist das Ergebnis? Ich finde, dass wird das gewünschte Ergebnis erreicht haben. Der zweite Punkt ist: Wir sind jetzt in einer Übergangszeit, wenn man das so sagen darf. Wir in der Bundesrepublik Deutschland erleben den Vorabend eines völlig anderen Rettungsgesetzes, als wir es bislang hatten. Am Freitag letzter Woche war die erste Lesung im Bundesrat. Mit Blick auf die Antragslage ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die gesetzlichen Überlegungen – im parlamentarischen Verfahren wird jedes Gesetz ein Stück weit verändert – die Zustimmung der Bundesländer finden wird. Wir in Nordrhein-Westfalen sind sehr froh, dass dieser Gesetzentwurf jetzt auf dem Tisch liegt. Darin wird nicht nur die Frage der Fehlfahrten geregelt, sondern darin wird auch geregelt, wie wir den medizinischen Notdienst außerhalb der Praxisöffnungszeiten organisieren. Dabei spielen natürlich auch die Kassenärztlichen Vereinigungen und vieles andere eine Rolle. Deswegen ist es klug, dass mit der Entscheidung, dass wir die Gebühren nicht bekommen, auch eine Qualitätssicherungsphase verbunden ist. Dafür brauchen wir jetzt die Regionalkonferenzen. Denn es ist völlig klar, dass das neue Bundesgesetz die Strukturen des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen ein Stück weit verändern wird. Ich bin sehr dafür, dass die Satzungslösung, die es in Nordrhein-Westfalen und in ein paar weiteren Bundesländern noch gibt, durch eine Verhandlungslösung abgelöst wird. Dazu gibt es in der kommunalen Familie unterschiedliche Meinungen, aber das Bundesgesetz in dieser Frage klar ist. Der dritte Punkt ist: Wie ist dann die Struktur eines Rettungsdienstes? Wie ist die Zusammenarbeit einer Leitstelle, zwischen 112 und 116 117? Das sind ganz zentrale Fragen. Wie werden die Disponenten bei der Beurteilung unterstützt, ob ein Notfall wie zum Beispiel ein Herzinfarkt vorliegt, bei dem ganz schnell gehandelt werden muss? Ich möchte, dass wir die Rettungszeiten von acht und zwölf Minuten halten. Wenn sich aber jemand den Knöchel gebrochen hat, weil er beim Kirschenpflücken aus dem Kirschbaum gefallen ist, (Christian Dahm [SPD]: Oder beim Fichtensä- gen!) sind die acht Minuten und die zwölf Minuten nicht so entscheidend wie bei einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt. Diese Fragen kriegen wir, auch auf der Kostenseite, nur in den Griff, wenn wir zu einem differenzierten Planungserlass kommen. Das alles sind rein fachliche Fragen, die wir zurzeit mit den Fachleuten in den Kommunen, mit den Hauptgemeindebeamten und den Landräten besprechen. Wir setzen uns gedanklich mit diesen Fragen auseinander, sodass wir in Nordrhein-Westfalen in der Lage sein werden – das muss das Ziel sein –, 18.06.2026 das Bundesgesetz, sobald wir es haben, relativ schnell richtig gut mit dem Landesrettungsgesetz zusammenzufügen. Es ist nun mal so: Über das SGB V entscheidet der Deutsche Bundestag. Das ist ein Gesetz, bei dem der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht hat. Über die Planung des Rettungsdienstes hingegen entscheiden die Bundesländer mit den Trägern des Rettungsdienstes. Das ist wie bei der Krankenhausplanung und bei der Finanzierung der Krankenhäuser. Unser Ziel muss sein, dass das Bundesgesetz und das Landesrettungsgesetz nachher gut zusammenpassen, damit in diesem Bereich wieder für viele Jahre eine klare Richtlinie gilt, auf die man sich in den Regionen einstellen kann. Das ist das Ziel der Landesregierung; das ist das Ziel der Bundesregierung. Ich glaube, dass wir diese Frage ohne viel Streit, pragmatisch und vernünftig werden regeln können. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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