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André Kuper

18.06.2026 Sitzungen 18/125

Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Diese Aktuelle Stunde erinnert doch ein bisschen an eine Fragestunde. Auf die Fragen werden wir später noch eingehen wollen und offenkundig sollen. Ich glaube, jedes Kind lernt als Erstes die Telefonnummern 110 und 112, und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen und Deutschland, sondern in ganz Europa und in ganz vielen Ländern dieser Welt, weil man weiß, dass man so Hilfe bekommt. Die 112 steht bei Feuerwehr und Rettungsdienst für die Erste Hilfe. So ist es, und so wird es bleiben. Deswegen können die Bürgerinnen und Bürger jetzt und auch in der Zukunft die 112 bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen. Dass hier in Teilen anderes vertont wird, mag den sozialen Medien dienen, weil das alles wunderbar aufgenommen wird, aber es hilft nicht. Alles, was unter der 112 stattfindet, zu lösen, ist schlicht die Aufgabe der verschiedenen Ebenen. Dort stehen wir vor einer Herausforderung, die sich sehr einfach beschreiben lässt. Der Einsatz eines Rettungswagens in Nordrhein-Westfalen kostet in den zuständigen Kommunen zwischen 700 Euro und 2.000 Euro; das ist die Spanne. Nun darf sich jeder einmal fragen, warum es eine solche Spanne in den Gebührensatzungen zwischen den Kommunen gibt. Warum kostet ein Rettungswageneinsatz so unterschiedlich viel? Mit dieser Frage wollen wir uns auseinandersetzen, weil wir uns damit auseinandersetzen müssen. Denn die Bürgerinnen und Bürger und auch Sie als Abgeordnete bekommen jeden Tag mit, wie sich die Finanzierungssituation der gesetzlichen Krankenversicherungen darstellt. Landtag Deshalb gilt doch in ganz vielen Haushalten, egal, ob sie gebührenfinanziert, beitragsfinanziert oder aus Steuermitteln finanziert sind, derzeit durchaus eine durchgängige politische Haltung, die da lautet: Die Ausgaben folgen den Einnahmen. Oder anders ausgedrückt: Es muss eine einnahmenorientierte Ausgabepolitik geben, weil alles andere auf Dauer nicht trüge und Beiträge für die Bürgerinnen und Bürger sonst ins Unermessliche stiegen. Das ist nicht im Sinne des Gesamtsystems. In dieser Gemengelage gab es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes aus Berlin-Brandenburg, was dort dem Grunde nach dazu geführt hat, dass diese Fehlfahrten, die zugegebenermaßen der kleinste Teil im Rettungsdienstwesen sind – wir sprechen über den kleinsten Teil –, nicht mehr geleistet werden dürfen. Das ist der Anlass. Das ist der Ausgangspunkt. Deswegen handelt es sich bei dem, was nun auf dem Tisch liegt, um ein Angebot der Krankenkassen, um das einmal deutlich zu sagen. Es ist kein Angebot der Landesregierung, sondern der Krankenkassen. Das ist ein Unterschied, denn Vertragspartner der Krankenkassen sind die Kommunen; nichts anderes. Bei den Fehlfahrten besteht in den Gebührensatzungen ebenfalls eine Spreizung von 15 % bis 40 %. Deswegen darf in jeder zuständigen Kommune gefragt werden: Sind die Leitstellen richtig in der Disposition? Funktioniert das? Sonst kann man fast 50 % an Fehlfahrten in einem Jahresergebnis eines Rettungsdienstes nicht erklären. Da muss man zwingend hineinschauen. Das allein bedingt schon ein kommunales Tätigwerden, ohne dass wir als Land Nordrhein-Westfalen dort sinnvollerweise eingreifen sollten bzw. müssten. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Jetzt befinden wir uns in der Situation, dass das Bundesgesetz bzw. das SGB V, das die Leistungen der Krankenkassen in dem Fall regelt, aus der heutigen Sicht – so, wie es heute beschrieben ist – ein reines Transportleistungsgesetz ist. Als Zweites kommt hinzu: Seit 2014, wenn ich mich richtig erinnere, wurden Notfallsanitäter aufgebaut, um das Notarztsystem zu entlasten. Das heißt, wenn ein Rettungswagen gerufen wird, ist die Versorgung in dem Rettungswagen heute wesentlich besser als früher. In ganz vielen Fällen erfolgt heute also kein Transport mehr ins Krankenhaus, weil man vor Ort aufgrund der höheren Qualifikation des eingesetzten Personals helfen kann. Deswegen wird die Bundesreform, wenn sie denn so kommt, wie sie vorgelegt ist, ab dem 01.01.2027 dieses Problem auflösen. Nur für 2026 brauchen wir eine Lösung. Diese Lösung ist mit dem hohen Engagement des Kollegen Laumann, in dem Fall zuständig für die Notfallversorgung im Land Nordrhein-Westfalen, erreicht worden. Ich glaube, Karl-Josef, ich kann sagen: Am Anfang 18.06.2026 sah es nicht so aus, dass wir vonseiten der Krankenkassen überhaupt so ein Angebot bekommen würden. Deswegen haben Verhandlungspartner, die am Tisch gesessen haben, formuliert, dass sie mit dem Angebot der Krankenkassen zurechtkommen. Das ist das Eine. Das Zweite ist: Viele zuständige Kommunen haben schon längst eine Vereinbarung mit Krankenkassen getroffen, werden also hierunter gar nicht fallen. Vor dem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass, wenn jetzt aus dieser Situation, wenn eine Kommune dieses Angebot annimmt, möglicherweise ein Verlust im laufenden Jahr resultiert, das in den Haushalt genommen wird. Das ist aber an dieser Stelle – das sage ich Ihnen ganz offen – ziemlich normal. Das ist nichts Neues, nichts Ungewöhnliches, ziemlich normal. Gleichzeitig haben die zuständigen Kommunen die Möglichkeit, sechs Monate lang ihrer Steuerungsaufgabe nachzukommen und zu gucken: Sind vor Ort alle Parameter richtig angesetzt, oder müssen wir irgendwo etwas verändern? Vor dem Hintergrund der bundesgesetzlichen Notfallreform ist eines klar: Wenn man heute als Land Nordrhein-Westfalen noch nicht weiß – das geht den anderen 15 Bundesländern genauso –, welche Qualitätskriterien der Bund demnächst über einen Qualitätsausschuss bundesweit für den Rettungsdienst möglicherweise definieren wird, dann wird das Auswirkungen auf das Landesrettungsgesetz Nordrhein-Westfalen haben, dann wird das Auswirkungen auf den Rettungsdienst in jeder Kommune im Land Nordrhein-Westfalen haben. Deswegen ist man gut beraten – da werden wir uns auf den Weg machen –, mit den Städten und Gemeinden zusammen diese Qualitätssicherungsphase zu tun, um den Rettungsdienst der Zukunft in Übereinstimmung mit der bundesgesetzlichen Reform auf den Weg zu bringen. Alles andere, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre übrigens fahrlässig sowohl aus Sicht möglicher Patientinnen und Patienten als auch aus Sicht der Kommunen, was das Thema Kommunalhaushalte und Schutz der Kommunalhaushalte angeht. Mit Blick auf die Hereinnahme von möglichen Unterdeckungen im Jahr 2026 werden wir das kommunalaufsichtliche Einschreiteermessen, das wir haben, nicht ausüben. Das bekommen die Kommunen in den Hauptverwaltungsbeamtenkonferenzen – in der ersten war der Austausch aus meiner Sicht sehr gut –, (Christian Dahm [SPD]: Ich hörte etwas ande- res!)) Landtag Mitgeteilt, und es wird ausgetauscht, wie wir das dann operativ umsetzen wollen und werden. Das heißt, wir haben jetzt eine Steuerungsaufgabe. Dieser Steuerungsaufgabe haben wir uns angenommen. Wir werben dafür, dass die Kommunen diesen Beschluss ihren Räten und Kreistagen, sofern zuständig, vorlegen. Die Alternative ist: Sie bekommen gar keine Mitfinanzierung mehr. Insofern ist es ein gutes Ergebnis, das wir in diesen Gesprächen erzielt haben, die nicht einfach waren. Das Angebot der Krankenkassen liegt auf dem Tisch. Gleichzeitig werden wir in einen Prozess eintreten, um den Rettungsdienst der Zukunft für das Land Nordrhein-Westfalen zu beschreiben und miteinander aufzustellen. Das wird ein sehr guter Prozess werden, weil wir zu Standardisierungen kommen. Letztendlich wird sich die Spreizung bei den Kosten eines Rettungswagens, die wir heute haben, zwischen 700 Euro bis 2.000 Euro erheblich reduzieren. Damit ist sichergestellt, dass jedes Kleinkind nicht nur heute 110, 112 lernen kann, sondern auch morgen und dass jede Bürgerin und jeder Bürger die 112 anrufen kann, wird, soll. Es wird geleistet, bezahlt und in hoher Qualität erbracht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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