Dr. Martin Vincentz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich Sie zunächst zu zwei Fällen aus dem tatsächlichen Rettungsalltag mitnehmen. Stellen Sie sich vor, es ist 9:30 Uhr, irgendwo in Düsseldorf, ein älteres Ehepaar sitzt beim Frühstück, der Mann fasst sich plötzlich an die Brust, wird kaltschweißig, schleppt sich ins Wohnzimmer. Die Ehefrau, geistesgegenwärtig, ruft den Rettungsdienst – natürlich, was macht man sonst in so einer Situation? Der kommt wenig später, dem Mann geht es immer schlechter. Die Vitalparameter sacken ab, er wird reanimiert. Eine Dreiviertelstunde lang kämpft dieser Mann um sein Leben. Am Ende verliert er, ist tot. 10:36 Uhr exitus mortalis. Der Rettungswagen packt zusammen, der Notarzt drückt sein Bedauern aus, der Bestatter wird gerufen, der Krankenwagen fährt – ohne Patient. Das ist normal in einer solchen Situation. Der Rettungsdienst ist gerade auf der Rettungswache angekommen, da geht der nächste Anruf ein: Verdacht auf Apoplex, Schlaganfall. Der Rettungswagen rückt aus, trifft einen Mann, der den Vormittag im Garten war. Er hat dort gearbeitet, schwitzt aber komischerweise gar nicht. Der Rettungssanitäter zwickt den Mann in die Hand, die Hautfalte bleibt stehen. Relativ klares Zeichen: wahrscheinlich kein Schlaganfall. Der Mann ist ziemlich trocken, hat wahrscheinlich zu wenig getrunken, deswegen ist er so verwirrt. Rettungsdienst spart sich seine Mittagspause, gibt eine große Infusion und zwei Gläser Wasser und, siehe da, dem Mann geht es plötzlich wieder gut. Er hatte gar keinen Schlaganfall, weil es dem Patienten mit einem Schlaganfall nach einer kleinen Infusion normalerweise nicht wieder gut geht. Also entscheidet sich die Rettungswagenbesatzung: „Alles fein, wir lassen den Mann in Ruhe. Es ist alles wieder gut; vielleicht das nächste Mal“, und fährt wieder. Was haben diese beiden Beispiele gemeinsam? Es sind nach Ihrer Definition sogenannte Fehl- oder Leerfahrten. Der Krankenwagen ist also ohne Patienten wieder zur Rettungsstelle zurückgefahren. Nach Ihrer Definition hieße das, dass sowohl auf die Witwe als auch auf das ältere Ehepaar, das davon ausgegangen sein könnte, dass es sich wirklich um Landtag einen Schlaganfall handelt, wenn der ältere Mann an diesem Morgen plötzlich verwirrt ist, nach Ihrer Rechnung unter Umständen demnächst ein Rechnungsbescheid über mehrere 100 Euro wartet. Das ist ein ausgesprochener Skandal. Man müsste sich viel mehr darüber aufregen, wenn das nicht einer von so vielen Skandalen des Regierungshandelns in Berlin und in Düsseldorf wäre. Er zeigt auf der anderen Seite aber auf, wie sehr der Rettungsdienst und das Gesundheitswesen als Ganzes mittlerweile auf Kante genäht sind. Den Patienten wiederum ist es doch vollkommen egal, welche Stelle am Ende bezahlt. Egal, ob es der Bund, das Land, die Kommune oder die Krankenkasse ist, muss weiterhin gelten: im Zweifel 112. Ein Patient kann im Einzelfall nicht entscheiden, ob es sich um eine wirklich zwingende Notsituation handelt, die dringenden ärztlichen und medizinischen Rat braucht, oder ob es vielleicht nur eine Lappalie ist. Menschen dafür zu bestrafen, dass sie sich in einer Situation vielleicht falsch entschieden haben, ist ja wohl unter aller Kanone. Wie können wir in dieser Situation ernsthaft darüber streiten, ob das jetzt eine Frage des Sozialgesetzbuches V und dafür der Bund verantwortlich ist, ob der Rettungsdienst eigentlich durch das Land organisiert werden müsste, sich also das Land darum kümmert, ob wir eigentlich die Kommunen dort in der Verantwortung sehen oder ob sich die Krankenkassen an dieser Stelle einen schlanken Fuß machen? Diese können mit dem Finger genauso zurückzeigen und sagen: „Was ist denn beispielsweise mit den Bürgergeldempfängern? Dafür kriegen wir auch eine Pauschale. Da lassen Sie unsere Beitragszahler genauso im Stich hängen.“ Wie oft wollen Sie diese Diskussion denn noch führen, anstatt endlich zu einer vernünftigen und fairen Lösung zu kommen? Am Ende des Tages muss doch im Zentrum unseres politischen Handels stehen, dass die Menschen in diesem Land vernünftig und gut versorgt werden. Wenn Sie jetzt schon anfangen, bei solchen elementaren Dingen wie dem Rettungsdienst zu sparen und sich darüber zu streiten, wie Sie das weiterhin finanzieren wollen, dann überlegen Sie sich einmal, welchen Eindruck dieses Parlament auf die Menschen dort draußen macht. (Beifall von der AfD) Wenn jetzt darüber gesprochen wird, dass es noch für das Jahr 2026 eine Behelfslösung geben wird – für Jahr 2025 übrigens wurde nach wie vor keine Lösung für die aufgelaufenen Kosten gefunden –, dann ist das ein dringender Appell, dass spätestens im Jahr 2027 eine endgültige Lösung vorliegen muss. Nichts anderes als eine wirkliche Lösung für dieses Problem ist den Menschen dort draußen noch zu verkaufen. 18.06.2026 Ich habe Ihnen gerade zwei Fälle aus der Realität geschildert. Versetzen Sie sich doch einmal in die Lage der Patienten, die mit solchen Dingen konfrontiert sind, welchen Eindruck der Staat, der Rettungsdienst, die Stadt bzw. die Kommune und das Land diesen Menschen vermittelt, wenn nach einem solchen Vorfall tatsächlich eine Rechnung nach Hause kommt. Es ist in unser aller Interesse, es ist im Interesse einer funktionierenden Demokratie, und es ist im Interesse eines funktionierenden Gesundheitssystems, dass alle umgehend ihre Köpfe zusammenstecken und spätestens für 2027 eine Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
