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Susanne Schneider

FDP 18.06.2026 Sitzungen 18/125

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn der erste Redner hier im Plenum Ängste schürt und der zweite Redner sagt, alles sei halb so wild, dann wird es Zeit, dass die FDP ans Redepult kommt und hier mal ein bisschen Sachverstand einbringt. (Beifall von der FDP) „Bürger können erstmal aufatmen“: Das war eine der Schlagzeilen zur neuen Lösung, die jetzt zur Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen und insbesondere den sogenannten Fehlfahrten gefunden wurde. Aber wird da womöglich schon zu früh Entwarnung gegeben? Wer genauer hinschaut, wird feststellen, dass das allenfalls eine kurzfristige Übergangslösung ist. Landtag Fast ein halbes Jahr wurde zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Krankenkassen unter Moderation der Landesregierung verhandelt. Herausgekommen ist ein Miniminimalkompromiss, der sich in der Praxis erst noch beweisen muss. Da hatte ich deutlich mehr erwartet; da hatte meine FDP-Landtagsfraktion deutlich mehr erwartet. (Beifall von der FDP) Dieser Minimalkompromiss muss jetzt in Form des Musterbeschlusses von den Stadträten bzw. Kreistagen der jeweiligen Rettungsdienstträger beschlossen werden. Die Landesregierung will auf Regionalkonferenzen ausdrücklich für die Annahme der Vereinbarungen werben. Doch auf Begeisterung stößt die neue Lösung nicht überall. Viele kommunale Rettungsdienstträger wie die Stadt Essen und der Kreis Steinfurt, bei denen besonders große Differenzen zwischen den festgesetzten Gebühren und deren Übernahme durch die Krankenkassen bestehen, können mit dem Minimalkompromiss nicht zufrieden sein. Etliche Städte und Kreise wie Siegen-Wittgenstein haben bereits die Ablehnung der Vereinbarungen in Aussicht gestellt. Andere Rettungsdienstträger wie die Stadt Köln hatten bereits vorab eine neue Gebührensatzung vereinbart. Kritisch sehen wir als FDP-Landtagsfraktion vor allem die Einschränkungen bei Umfang und Kriterien für eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen. Fehlfahrten machen nach Aussage der Kommunen knapp ein Viertel aller Fahrten im Rettungsdienst aus und eben nicht nur 15 %. Der Landesregierung liegen allerdings auch keine belastbaren Daten zum tatsächlichen Anteil von Fehlfahrten und den damit verbundenen Kosten vor. Mit der Mustervereinbarung wäre jedenfalls ein Teil der Fehlfahrten gar nicht abgedeckt; für den Rest würden die Krankenkassen nur die Hälfte der Kosten übernehmen. Es bleiben also erhebliche Fehlbeträge von bis zu zwei Dritteln der Kosten bei den Kommunen. Von den ursprünglich vom Städtetag geschätzten Kosten von 250 Millionen Euro pro Jahr für Fehlfahrten könnten die Krankenkassen jetzt sehr grob geschätzt 45 bis 100 Millionen Euro übernehmen. Nicht übernommene Kosten sollen die Kommunen grundsätzlich aus ihren Haushalten finanzieren. Trotz der angespannten Situation der öffentlichen Haushalte, die auch auf dem Städtetag in Oberhausen kritisiert wurde, wird das Problem somit immer noch auf die Kommunen abgewälzt. Außerdem ist immer noch nicht abschließend geklärt, ob Städte und Gemeinden die entsprechenden Kosten überhaupt rechtssicher aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanzieren dürfen. Es ist völlig offen, wie die Kommunalaufsicht entsprechende Haushalte bei Kommunen in der Haushaltssicherung bewerten würde. 18.06.2026 Gebührenbescheide an Patientinnen und Patienten sollen zwar in der Regel nicht ausgestellt werden, es sei denn, es handelt sich offenkundig um Missbrauch. Allerdings kann die Landesregierung auch nicht ausschließen, dass Bürgerinnen und Bürger Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze erhalten könnten. Von Aufatmen kann also noch lange nicht die Rede sein. (Beifall von der FDP) Kritisch ist zudem, dass sich der Musterbeschluss nur auf das Jahr 2026 bezieht. Eine Rückwirkung auf das Gebührenjahr 2025 konnte nicht vereinbart werden. Somit bleibt die Übernahme bereits entstandener Kosten weiterhin offen. Da ist der Minimalkompromiss fast schon ein fauler Kompromiss. Um zu dauerhaften Lösungen zu kommen, müssen Reformen in der Notfallversorgung umgesetzt werden. Da ist der Gesetzentwurf auf Bundesebene ein wichtiger und richtiger erster Schritt. Weitere Kostenanstiege müssen unbedingt vermieden werden. Die wichtigste Maßnahme ist die bessere Vernetzung der Akutfallvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung über die 116 117 mit den Rettungsleitstellen. Aber auch die Einrichtung von integrierten Notfallzentren und der Ausbau der telemedizinischen Versorgungsangebote müssen dringend angegangen werden. Auch bei den Rettungsleitstellen muss einiges verändert werden. Die Digitalisierung muss nach einheitlichen Standards konsequent vorangetrieben werden. Das wird auch eine Reduzierung der Zahl der Leitstellen ermöglichen, womit weitere Kosten gespart werden können. Seit Jahren fordern wir, fordere ich, dass die Leitstellen mehr nach- und abfragen müssen. In jeder Leitstelle sollten Standards liegen: Was ist genau passiert? Was hat der Patient? Hat er Medikamente bekommen? Ist er ansprechbar? Ist er bewusstlos? – Wenn wir diese Standards hätten, könnten wir das auch ein bisschen besser steuern. (Beifall von der FDP) Ich weiß nicht, wer von Ihnen auf Instagram dem „@5_sprechwunsch“ folgt. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ich!) Das ist ein ganz wunderbarer Rettungssanitäter, den wir auch schon für eine Anhörung hier hatten. Er hat kürzlich gepostet, wie sein Tag abgelaufen ist und wegen welcher Geschichten Menschen den Rettungsdienst gerufen hatten. Darüber, dass es natürlich zu extremen Kosten führt, wenn das Punkte sind, derentwegen ich nicht einmal zum Arzt gehen würde, sind wir uns doch alle einig. Einig sind wir uns auch darüber, dass es keine Rolle spielen darf, ob jemand Geld hat oder nicht, wenn er Landtag die 112 anruft. Es darf auch keine Rolle spielen, ob eine Kommune Geld hat oder nicht, wenn jemand die 112 anruft. Das Einzige, was hier für die Menschen wirklich eine Rolle spielen darf, ist, dass ein medizinischer Notfall vorliegt; dann bitte ganz schnell die 112 anrufen. Das vorliegende Angebot der Krankenkassen ist wie gesagt völlig unzureichend. Da reicht es auch nicht aus, wenn die Landesregierung jetzt einfach nur die Werbetrommel für diesen Minimalkompromiss rührt. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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