Alexander Baer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Wohnen gehört zu den elementarsten menschlichen Bedürfnissen. Es zu schützen und zu unterstützen, ist Kern staatlichen Handelns. Genau diesem Ziel sollte auch die differenzierte Hebesatzgestaltung bei der Grundsteuer B dienen. Wenn ich mir jedoch die Entwicklung bei der praktischen Umsetzung anschaue, muss ich ernsthaft fragen: Wer ist hier eigentlich in Regierungsverantwortung? (Beifall von der SPD) 08.05.2026 Im Juli 2024 haben wir den Gesetzentwurf hier im Plenum diskutiert, und ich habe die Landesregierung damals schon vor der Hebesatzgestaltung gewarnt. Denn bereits da wurde besonders deutlich: Vor Ort müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden, und zwar ohne die Sicherheit, dass sie rechtlich Bestand haben. Damals habe ich davor gewarnt, die Verantwortung für die Lösung der Probleme bei der Grundsteuer auf die Kommunen zu verlagern. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Umsetzung organisatorisch kaum zu leisten sein wird, dass rechtliche Unsicherheiten bestehen und dass am Ende die Städte und Gemeinden die Risiken tragen müssen. Wenn ich mir heute anschaue, wo wir stehen, dann muss ich feststellen: Genau diese Misere ist eingetreten. (Beifall von der SPD) Nachdem das Gesetz beschlossen war, haben die Gerichte nun die Aufgabe übernommen, die Fehler zu benennen. Jetzt stehe ich also wieder hier – zwei Gerichtsurteile später. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, lieber Herr Minister Optendrenk, so geht es nicht. (Beifall von der SPD) Sie haben den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, das auf dem Papier gut klingt, aber in der Praxis nicht funktioniert. Mit der Empfehlung der Hebesatzspreizung im Verhältnis eins zu zwei hat die Landesregierung die Kommunen in eine äußerst schwierige Lage gebracht. Das ist nicht einfach ein handwerklicher Fehler, das ist politisches Versagen mit Ansage. (Beifall von der SPD) Die Gerichte haben sehr deutlich gemacht, dass diese Hebesatzdifferenzierung rechtlich wackelig konstruiert ist. Sie verstößt in ihrer konkreten Anwendung gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist vor allem eines nicht: verlässlich. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet, dass die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen heute nicht wissen, ob ihre Steuerbescheide morgen noch Bestand haben. Es bedeutet aber auch, dass kommunale Haushalte auf einer Grundlage stehen, die jederzeit ins Wanken geraten kann. Es bedeutet, dass am Ende die Bürgerinnen und Bürger die Zeche bezahlen müssen – durch Unsicherheit, Ungleichbehandlung und steigende Belastungen. Viele Kommunen haben sich genau an das gehalten, was ihnen das Land nahegelegt hat. Sie haben vertraut, geplant und umgesetzt. Jetzt stehen sie mit dem Risiko alleine da. Das ist keine Partnerschaft Landtag zwischen Land und Kommunen. Das ist ein Abschieben von Verantwortung. (Beifall von der SPD) Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die große Mehrheit der Kommunen verabschiedet sich bereits wieder von diesem Modell oder hat es gar nicht erst eingeführt – nicht, weil sie die Ziele falsch finden, sondern weil der Weg dorthin eben nicht tragfähig ist. Und genau das ist der Punkt: Wenn ein Instrument weder rechtssicher ist noch in der Praxis angenommen wird, dann ist es gescheitert. Dann reicht es nicht, abzuwarten oder auf die Kommunen zu zeigen. Dann muss die Landesregierung handeln. Genau das fordern wir heute: Handeln. (Beifall von der SPD) Erstens. Wir brauchen eine rechtssichere Neuregelung, kein Weiter-so, sondern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes – verfassungskonform und belastbar. Zweitens. Die Lastenverschiebungen müssen durch eine Anpassung der bestehenden differenzierten Steuermesszahlen für Wohngrundstücke im Verhältnis zu Nichtwohngrundstücken landesweit einheitlich gerecht ausgeglichen werden – verbindlich und rechtssicher für ganz Nordrhein-Westfalen. Drittens. Die Kommunen brauchen klare, praxistaugliche Leitplanken, keine Interpretationsspielräume, die vor Gericht enden, sondern Regeln, die im Alltag funktionieren. Viertens. Die Kommunen dürfen mit den finanziellen Folgen dieses Fehlers nicht alleingelassen werden. Wenn sie ihre Hebesätze 2026 wieder vereinheitlichen müssen und dadurch Einnahmen verlieren, dann ist es nur fair, dass das Land finanziell einspringt. Alles andere wäre das Eingeständnis, dass die Landesregierung Kommunen wieder einmal im Regen stehen lässt. (Beifall von der SPD) Diese Reform sollte Wohnen entlasten. Stattdessen hat sie Unsicherheit geschaffen. Sie sollte für Gerechtigkeit sorgen. Stattdessen produziert sie Ungleichheiten. Sie sollte den Kommunen helfen. Stattdessen bringt sie sie in ernste Schwierigkeiten. Nordrhein-Westfalen braucht jetzt eine Lösung, die rechtssicher ist, landesweit funktioniert und Vertrauen zurückgewinnt. Genau dafür liegt heute unser Antrag auf dem Tisch. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
