Olaf Lehne
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien Sie versichert: Diese AfD wird in diesem Hause nichts ändern, auch in Zukunft nicht, und das ist auch gut so. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der AfD) Sie wissen nicht, was Sie erklären, und Sie wissen auch nicht, worüber Sie sprechen. Nach wie vor mischen Sie alles in einem Karton, ob Malteser Hilfsdienst, Rotes Kreuz, andere NGOs; Sie pauschalieren ausschließlich. (Zuruf von der AfD) Sie nutzen noch nicht einmal die Möglichkeiten der Überprüfung, die es tatsächlich schon gibt. Ich muss sagen, als ich Ihren Antrag gelesen habe, dachte ich, auf den ersten Blick könnte man fast meinen, die AfD-Fraktion habe ihre Haltung gegenüber Nichtregierungsorganisationen von heute auf morgen grundlegend geändert. Landtag Denn noch in der Plenardebatte vom 22.05.2025 verhöhnte der AfD-Abgeordnete Dr. Beucker – ich zitiere –, „die üblichen Aufmarschierer“, die angeblich „Volkes Protest“ simulieren. NGOs wurden als organisierter, aus Steuermitteln finanzierter Teil der Gesellschaft bezeichnet, der fälschlicherweise als Zivilgesellschaft verkauft werde – alle NGOs. Ihnen wurden organisierte parteipolitische Netzwerke unterstellt, als Vorfeld-, Umfeld-, Neben- und Unterbringungsorganisationen. Die Förderung von NGOs bezeichnete die AfD-Fraktion damals noch als politischen Ablasshandel, mit dem sich die Regierungen angeblich ihre Macht sichern würden. Heute hingegen heißt es im AfD-Antrag, dass das bürgerliche Engagement ein unverzichtbarer Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Ordnung sei. (Andreas Keith [AfD]: Ja!) Da frage ich mich ernsthaft: Woher so plötzlich der Sinneswandel? (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Oder ist es nicht vielmehr der Versuch – und den Eindruck habe ich nach dem, was Sie eben ausgeführt haben, noch mehr –, Gesellschaft und Parlamente über die eigentlichen Absichten hinwegzutäuschen, die Sie haben? Das Digitalregister mit umfassenden projektbezogenen Angaben, das Neutralitätspflichtprüfungsverfahren und der geforderte Gesetzentwurf zur Normierung von Transparenzpflichten – das sind keine Beiträge zur Demokratiestärkung, sondern genau das Gegenteil. Das ist ein Versuch, unsere Zivilgesellschaft unter einen Generalverdacht zu stellen – diesmal verkleidet in der Sprache von Transparenz und Neutralität. Das unterscheidet diesen Antrag im Übrigen auch von dem Antrag der FDP-Fraktion, über den wir bereits am 22. Mai 2025 debattiert haben. Auch dort haben wir Bedenken geäußert. Aber der war eher nicht von dem rhetorischen Doppelspiel geprägt, welches die AfD hier gerade ausführlich wieder betrieben hat, erst NGOs als staatsfinanzierte Parteitruppen zu diffamieren und sie dann, wenn es taktisch opportun erscheint, als schützenswerte Zivilgesellschaft zu bezeichnen. Ja, staatliche Neutralität ist wichtig, aber sie wird in Nordrhein-Westfalen bereits heute eingehalten – rechtlich sauber und wirksam. Wer behauptet, es fehle an Kontrolle, ignoriert die Rechtswirklichkeit. Für jede Förderung gelten klare haushaltsrechtliche Vorgaben und strenge Prüfmechanismen. Unsere Landeshaushaltsordnung regelt verbindlich die Zweckbindung von Zuwendungen; Verwendungsnachweise sind Pflicht; Rückforderungen sind möglich. Diese Instrumente haben sich in der Praxis auch durchgesetzt. 07.05.2026 Wenn Sie eben ein Einzelbeispiel genannt haben, so mag es bei den vielen Fällen, die es tatsächlich gibt, Einzelbeispiele geben, aber dafür haben wir diese Möglichkeiten des Zugriffs, und diese werden auch ausgeschöpft. Darüber hinaus bestehen umfangreiche parlamentarische Informationsrechte, die Sie offensichtlich nicht nutzen oder nicht kennen. Dass die antragstellende Fraktion diese Rechte rege nutzt, wie zahlreiche Kleine und Große Anfragen belegen, zeigt, dass das System funktioniert: Wer Informationen will, kann sie bekommen. Auch unsere Bürgerinnen und Bürger haben über das Informationsfreiheitsgesetz die Möglichkeit, sich transparent zu informieren. Aber Stammtischparolen, wie Sie sie eben verkündet haben, helfen in der Sache wirklich nicht weiter. Eine darüber hinausgehende gesetzliche Regelung von Transparenzpflichten wäre nicht nur überflüssig, sie wäre völlig kontraproduktiv. Sie schafft Bürokratie, die wir in der aktuellen Zeit nicht brauchen, sondern abbauen möchten und müssen: mehr Verwaltungsaufwand beim Land, höhere Personalkosten, ineffizientere Abläufe, und das nicht nur auf Seiten des Staates, sondern auch bei den Fördernehmern selbst. Auch eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro ändert daran nichts. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion steht für eine starke, unabhängige Zivilgesellschaft und für einen Rechtsstaat, der Kontrolle ausübt, wo sie tatsächlich nötig ist. Beides ist in Nordrhein-Westfalen gewährleistet. Dieser Antrag ist überflüssig, bürokratisch und zielt in der Sache auf etwas anderes ab, als er vorgibt. Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
