Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zitat: „Die CDU Nordrhein-Westfalen spricht sich gegen die Einführung einer Verpackungsteuer auf kommunaler Ebene aus. Dies träfe jeweils im Besonderen die kleinen, überwiegend inhabergeführten Betriebe aus Gastronomie, Bäcker- und Metzgerhandwerk und den Einzelhandel […]. […] Statt ganze Branchen über eine kommunale Verpackungsteuer zu schädigen, gilt es, die Ursache von Vermüllung des öffentlichen Raumes […] zu bekämpfen.“ So lautet auszugsweise ein Beschluss des CDU-Landesparteitags vom 30. August 2025. (Dietmar Brockes [FDP]: Hört, hört!) Wie die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gezeigt hat, ist das alles zutreffend. Die CDU hat also kein Erkenntnisproblem. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Als klassische Bagatellsteuer führt die Verpackungsteuer zu hohem Verwaltungsaufwand und geringen Einnahmen. Aufwand und Wirkung stehen in keinem vernünftigen Verhältnis. Gerade kleine und mittelständische Betriebe in Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk werden durch neue Aufzeichnungs-, Landtag Melde- und Abrechnungspflichten sowie durch komplexe Abgrenzungsfragen stark belastet. Viele Kleinstunternehmer haben wahrlich andere Sorgen, als sich durch viele seitenlange Satzungen und Anwendungshinweise zu quälen. Nicht jede Kommune wird die Verpackungsteuer einführen. Es droht ein Flickenteppich mit der Folge von Wettbewerbsverzerrungen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Für Bürger ist es nicht nachvollziehbar, weshalb bei ihnen – anders als gegebenenfalls in der Nachbarkommune – beispielsweise eine gelieferte Pizza günstiger sein sollte als eine abgeholte, ein in Servietten verpackter Döner weniger kostet als ein in dem typischen Dönerpapier eingepackter oder Brötchen mit warmem Schnitzel bei gleicher Verpackung teurer sein sollen als Brötchen mit kaltem. (Beifall von der FDP) Weil sich sowohl die betroffenen Unternehmer als auch die Bürgerinnen und Bürger nur in den seltensten Fällen mit solchen Stilblüten beschäftigen wollen, ist die Verpackungsteuer in erster Linie ein Beitrag zur Förderung von Politikverdrossenheit. (Beifall von der FDP) Aufgrund der europarechtlich normierten zukünftigen Wiederbefüllungsverpflichtung und dem verpflichtenden Wiederverwendungsgebot kommt es vielmehr auf die Etablierung praktikabler, flächendeckender und akzeptierter Mehrwegsysteme an. Seit dem 1. Januar 2026 hat nach Tübingen und Konstanz auch die Stadt Freiburg eine Verpackungsteuer eingeführt. Damit hat es die Stadt Freiburg nicht nur prominent in die Satiresendung „extra 3“ geschafft, die darüber berichtete, wie den sich bei der Verpackungsteuer stellenden absurden Abgrenzungsfragen mit kreativen Lösungen zur Steuervermeidung begegnet wird, sondern auch in die Ausgabe 5/2026 der Zeitschrift KOMMUNAL. Danach überlegt in Freiburg der Oberbürgermeister bereits, die erst Anfang des Jahres eingeführte Steuer wieder abzuschaffen. Zitat: „Sie ist aus meiner Sicht bürokratisch aufwendig, sozial nicht ausgewogen und in ihrer Wirkung begrenzt.“ So Oberbürgermeister Martin Horn. (Beifall von der FDP) Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir – so wie der Freistaat Bayern – klare Verhältnisse schaffen und kommunale Verpackungssteuern von vornherein unterbinden. Das ist verfassungsrechtlich möglich, sachlich geboten und gerade kein Verstoß gegen das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. 07.05.2026 (Beifall von der FDP) Dass die kommunalen Spitzenverbände vertreten, dass die Kommunen selbst über die Einführung einer Verpackungsteuer entscheiden sollen, ist nicht weiter verwunderlich und ihrer Aufgabe geschuldet. Sie, meine Damen und Herren von CDU, SPD und Grünen, wollen aber den Eindruck erwecken, das Land habe mit der Entscheidung über die Einführung einer Verpackungsteuer nichts zu tun. So ist es allerdings gerade nicht. Sie lassen § 2 Abs. 2 Kommunalabgabensatz vollkommen außer Betracht. Danach bedarf eine Satzung, mit der eine im Land nicht erhobene Steuer erstmalig eingeführt werden soll, zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Kommunalministeriums und des Finanzministeriums. Ministerin Scharrenbach und Minister Dr. Optendrenk werden, wenn denn Anträge aus Köln, Bonn oder anderswo eingehen, über die Grundsatzfrage zu befinden haben, ob es in nordrhein-westfälischen Kommunen eine Verpackungsteuer gibt. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wir haben Freiheit der Kommunen!) Werden sich die beiden Minister dann an den Beschluss des CDU-Landesparteitags vom 30. August 2025 erinnern? Werden Sie in dieser Wahlperiode überhaupt noch eine Entscheidung treffen oder sich über den Wahltag retten? In erster Linie werden Sie hoffen, dass kurzfristig kein Antrag eingeht. Meine Damen und Herren von der Union, ich bin davon überzeugt, dass manche von Ihnen unserem Gesetzentwurf gerne zustimmen würden. Aber da haben Sie sich, wie so häufig, von den Grünen die Hände binden lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Oh je!)
