landtag.nrw.de ↗

Dirk Wedel

FDP 07.05.2026 Sitzungen 18/122

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Landeshaushaltsordnung dahin gehend 07.05.2026 geändert werden, dass für den Landeshaushalt von einer Umstellung auf einen Produkthaushalt abgesehen und auf Fortentwicklungen in Richtung eines Konzernabschlusses verzichtet werden soll. Stattdessen soll die Steuerung des kameralen Haushalts mittels einer vertieften Kosten- und Leistungsrechnung auf der Basis des bestehenden doppischen Rechnungssystems verbessert werden. Damit vollzieht die Landesregierung in der Landeshaushaltsordnung nach, was sie unter dem Radar bereits im Oktober 2023, im Nachgang zur Klausurtagung des Haushalts- und Finanzausschusses, in Anlage 1 der Vorlage 18/1818 angekündigt hat – von ihrer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag abkehrend. Darin lautete es auf Seite 142 in den Zeilen 6.987 bis 6.990 noch – Zitat –: „Die Einführung von Produkthaushalten werden wir auch im Sinne eines wirkungsorientierten Haushalts konsequent fortführen und entsprechend den Empfehlungen zum Prozess EPOS NRW des Unterausschusses Modernisierung des Budgetrechts im Landtag aus der vergangenen Legislaturperiode umsetzen.“ Minister Dr. Optendrenk hat in einem Interview mit der Neuen Westfälischen vom 19.02.2026 zwischenzeitlich auch die Öffentlichkeit darauf vorbereitet, dass Schwarz-Grün nicht alle Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag wird einhalten können – Zitat –: „Wir werden bei Weitem nicht alles umsetzen können, was wir in den Vertrag geschrieben haben.“ An verschiedenen Stellen wird dies durch die Opposition zu kritisieren sein, im vorliegenden Fall begrüßen wir als FDP-Fraktion das aber sogar ausdrücklich. Es ist richtig, dass die Landesregierung die Reißleine zieht und kein weiteres Geld in ein System steckt, dessen Mehrwert zweifelhaft ist. Die Umstellung des Landeshaushaltes auf einen Produkthaushalt würde nicht nur Kosten in erheblicher Größenordnung – dem Bericht des Finanzministeriums von Oktober 2023 zufolge Sachkosten in zweistelliger Millionenhöhe und einen Personalmehrbedarf in Höhe von etwa 200 zusätzlichen Stellen – verursachen. Wie die Erfahrungen aus der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements vor ca. 20 Jahren gezeigt haben, führt die Systemumstellung auf einen Produkthaushalt zunächst einmal dazu, dass viele der in der Kameralistik vorhandenen Informationen entfallen, ohne dass der Politik sofort andere geeignete Steuerungsinstrumente zur Verfügung stehen und hinreichende Transparenz für Politik und Öffentlichkeit geschaffen wird. Die Einführung eines doppischen Rechnungssystems durch EPOS.NRW hat in den Behörden großen Aufwand verursacht, aber durchaus zu zusätzlichen Landtag Steuerungsmöglichkeiten in der Landesverwaltung geführt. Erheblich größere Möglichkeiten verspricht allerdings eine darauf aufbauende flächendeckende, vertiefte Kosten- und Leistungsrechnung. Als wir beispielsweise in der 16. Wahlperiode mit der Vollzugskommission des Rechtsausschusses in Zürich waren, war ich tief beeindruckt davon, dass in der dortigen Justizvollzugsanstalt Pöschwies für jeden einzelnen Haftplatz die genauen Haftkosten pro Tag ermittelt werden konnten. Nach dem Bericht des Finanzministeriums vom Oktober 2023 soll die bislang hohe Abstraktionsebene zugunsten einer besseren Steuerbarkeit aufgegeben werden. Zudem sollen die Behörden und Einrichtungen zukünftig die Möglichkeit haben, nicht nur die Kosten, sondern auch die strategische und operative Zielorientierung sowie Mengen- und Qualitätskennzahlen unabhängig von Zwängen des Rechnungswesens zu betrachten. Das sind natürlich steuerungsrelevante Informationen für die Politik, auf die wir uns als Gourmets des Haushalts schon freuen. (Heiterkeit von Franziska Müller-Rech [FDP] und Stefan Zimkeit [SPD]) Mit Blick auf die Zukunft kann die Weiterentwicklung der Kameralistik in Verbindung mit einer vertieften Kosten- und Leistungsrechnung als erster Schritt in Richtung einer wirkungsorientierten Haushaltsführung gewertet werden, dem allerdings weitere Schritte folgen müssen. Was diesbezüglich alles geht, konnte der Ausschuss für Haushaltskontrolle letzten Monat in Wien beim dortigen Bundesministerium für Finanzen besichtigen, als wir uns unter anderem über die Haushaltsrechtsreform in Österreich informiert haben. Dazu müsste die Landesregierung aber zunächst einen Paradigmenwechsel vollziehen und Transparenz leben lernen, anstatt das übliche Versteckspiel gegenüber der Opposition zu betreiben. Beispielsweise können wir von den in Österreich vorhandenen Monatsberichten über den Haushaltsvollzug nebst ausführlicher Excel-Tabellen in Nordrhein-Westfalen nur träumen. Dass so etwas nicht über Nacht geht, ist uns natürlich bewusst, aber die Landesregierung sollte endlich damit anfangen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗