Alexander Baer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Krückel, wenn Sie die Vorspeise gemacht haben, dann verstehen Sie meine Rede bitte als Amuse-Gueule an den Minister. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung ist auf den ersten Blick ein technisch geprägtes Reformvorhaben. (Simon Rock [GRÜNE]: Auf den zweiten Blick auch!) Bei genauerem Hinsehen enthält er jedoch auch grundlegende finanzpolitische Weichenstellungen. Zunächst möchte ich ausdrücklich anerkennen: Mit dem Entwurf wird an mehreren Stellen mehr Rechtssicherheit geschaffen. Die Streichung von § 17b LHO und die Neufassung von § 71a LHO sorgen für Klarheit, greifen Hinweise des Landesrechnungshofs auf und passen das Haushaltsrecht an die tatsächliche Verwaltungspraxis an. Auch die Anbindung an die laufende SAP-Migration sowie die konsequente Berücksichtigung digitaler Prozesse wie der E-Rechnung sind sachgerecht und überfällig. Das ist solide Arbeit, aber es ist eben vor allem eins: konsolidierend. 07.05.2026 Dabei ist klar zwischen den notwendigen technischen Anpassungen innerhalb der bestehenden Systeme und der grundsätzlichen Frage der Weiterentwicklung der Haushaltssteuerung zu unterscheiden. Denn gleichzeitig wird mit dem Gesetzentwurf eine grundlegende Entscheidung getroffen, die wir politisch nicht einfach übergehen sollten. Mit der Festschreibung der angereicherten Kameralistik verabschiedet sich das Land Nordrhein-Westfalen faktisch von weitergehenden Reformüberlegungen zu einem Produkthaushalt und einer doppischen, stärker wirkungsorientierten Steuerung. Das hat Folgen. Während unsere Kommunen seit Jahren im NKF-System arbeiten, also doppisch buchen, Vermögen ausweisen und ihre Haushalte deutlich transparenter darstellen, entscheidet sich das Land nun bewusst dagegen, diesen Weg mitzugehen. Das führt zu einer bemerkenswerten Schieflage. Die kommunale Ebene ist in Teilen transparenter und moderner aufgestellt als das Land. Das mag man aus Gründen der Praktikabilität erklären, überzeugend ist das aber nicht. Denn mit dem Verzicht auf einen Produkthaushalt und insbesondere auf einen Konzernabschluss verzichtet das Land auch auf Instrumente, die Transparenz, Vergleichbarkeit, strategische Steuerungsfähigkeit und nicht zuletzt parlamentarische Kontrolle deutlich stärken könnten. Genau hier liegt das Problem: Ohne einen Konzernabschluss bleibt unsere Haushaltsdarstellung ein Puzzle, bei dem viele Teile auf dem Tisch liegen. Das Gesamtbild der finanziellen Lage bleibt damit allerdings nicht sichtbar. Ein CEO würde sagen: Die Konzernmutter ist schuldenfrei, aber fragt nicht nach meinen Töchtergesellschaften. (Heiterkeit von der SPD) Für eine seriöse Due Diligence ist das ungenügend. In dem Gesetzentwurf werden Stabilität und die Anschlussfähigkeit an bestehende Systeme erkennbar über einen weitergehenden Reformanspruch priorisiert. Das kann man so entscheiden, man sollte das aber auch klar benennen. Das ist eine politische Entscheidung und keine rein technische Notwendigkeit. Trotz dieser kritischen Punkte sehen wir im Entwurf auch sinnvolle und notwendige Anpassungen. Die rechtliche Klarstellung, die Digitalisierung der Verfahren, die Vermeidung unnötiger Parallelstrukturen sind richtige Schritte. Die entscheidende Frage im weiteren Verfahren wird sein, ob die gewählte Balance zwischen Verwaltungspraktikabilität und Transparenz langfristig trägt und ob wir als Land uns damit nicht weiter verschlechtern. Landtag Der Überweisung in den Haushaltsausschuss stimmen wir gerne zu und werden dort genau diese Fragen klären. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
